Die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit können ganz unterschiedlich sein. Hintergrund ist, dass jeder Beruf und insbesondere dessen konkrete Ausgestaltung ganz unterschiedlich sein können. Wie sich eine bestimmte Krankheit für den Versicherten einer Berufsunfähigkeitsversicherung auswirkt, kann daher ganz unterschiedlich sein. Ob eine bestimmte Krankheit als Ursache für eine Berufsunfähigkeit dienen kann, hängt also vom jeweiligen Beruf des Versicherten ab. Gleichwohl gibt es durchaus statistisch betrachtet bestimmte Ursachen, welche besonders häufig zu einer Berufsunfähigkeit führen. Dies soll der vorliegende Blogbeitrag näher beleuchten.
Die Ursachen für eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit hat der Gesamtverband der Versicherer (kurz: GDV) statistisch erfasst. Dabei konnte festgestellt werden, dass bestimmte Krankheiten häufiger als andere Krankheiten als Ursache für eine Berufsunfähigkeit dienen. Der GDV hat hierzu die nachfolgende Grafik erstellt, welche einzelne Ursachen für eine Berufsunfähigkeit und deren prozentualen Anteil verdeutlichen:
Die häufigste Ursache für eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen. Darunter fällt z.B. das Vorliegen einer Depression, einer Schizophrenie, Borderline oder auch ein Burnout. Fast 30% der Fälle einer anerkennten Berufsunfähigkeit beruhen auf dieser Ursache. Psychische Erkrankungen liegen damit über 10 Prozentpunkte vor der nächsten Ursache für eine Berufsunfähigkeit.
Die Gruppe der Versicherungsnehmer, die wegen einer psychischen Erkrankung Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verlangen, ist auch bei den Fachanwälten der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte von erheblicher Bedeutung (siehe Berufsunfähigkeit wegen Depression). In der Vergangenheit haben wir dabei gerade für Versicherte, die an einer Depression erkrankt sind, in einer Vielzahl von Verfahren eine Anerkennung der Berufungsfähigkeit erwirkt.
Die zweithäufigste Ursache ist Krebs (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Krebs). Auch aus dieser Krankheitsgruppe konnten die Fachanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte bereits in einer Vielzahl von Fällen Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Vergleichszahlung für Versicherte erlangen:
Als dritte Gruppe gilt der gesamte Bewegungsapparat als Ursache. Dieser besteht aus allen Knochen, Sehnen, Bänder, Muskeln- und Fasziensysteme und Gelenke, welche zur Aufrechterhaltung und Fortbewegung des menschlichen Körpers dienen. Beeinträchtigungen in diesem Bereich können durch Rückenschmerzen, hervorgerufen durch einen Bandscheibenvorfall oder auch durch Arthrose oder Arthritis auftreten.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erwirkten für Versicherte auch in diesem Bereich bereits Leistungsanerkenntnisse oder Vergleichszahlungen:
Sonstige Gründe für eine Berufsunfähigkeit können zum Beispiel Augenerkrankungen oder Hautprobleme darstellen. Diese stehen auf Platz vier der häufigsten Ursachen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte betreute aus diesem Bereich bereits Versicherte mit Tuberkulose (siehe Concordia oeco Lebensversicherungs-AG zahlt Vergleichssumme im Streit um Berufsunfähigkeit wegen Tuberkulose).
Unfälle in jeglicher Art, ob durch Selbst- oder Fremdverschulden, auf der Arbeit, privat oder im Verkehr machen einen Teil von 8,2 % aus. Die Folgen eines Unfalls variieren stark, können jedoch durchaus zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen. Gleichwohl hat die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte auch in diesem Bereich bereits Leistungsanerkenntnisse oder Vergleichszahlungen von Versicherern erstritten:
Im Weiteren können auch Erkrankungen des Nervensystems zur Anerkennung einer Berufsunfähigkeit führen. Hierzu gehören Krankheiten wie Multiple Sklerose, Morbus Parkinson, Epilepsie, Migräne und Tinnitus. Diese Erkrankungen verstärken sich teilweise in einem schleichenden Prozess oder auch wellenartig.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte hat dabei bereits erfolgreich Verfahren von Versicherten mit Morbus Reiter (siehe Swiss Life AG erkennt Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Morbus Reiter an!) und Tinnitus (siehe Berufsunfähigkeit wegen Tinnitus von Versicherer anerkannt) begleitet. Gerade Fällen, in denen der Versicherte an Multiple Sklerose erkrankt ist, spielen dabei in der Praxis der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte eine durchaus gewichtige Rolle. Auch hierzu konnten wir bereits Leistungsanerkenntnisse oder Vergleichszahlungen erreichen:
Den geringsten Teil nehmen Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems ein. Typische Krankheitsbilder sind hier Diabetes mellitus, Hypertonie, Adipositas und Fettstoffwechselstörungen. Die Betroffenen leiden oftmals an einer Kombination der Erkrankungen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte betreute in diesem Bereich vor Allem Versicherte nach einem Herzinfarkt (siehe hierzu Versicherer erkennt Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Herzinfarkt an! und Handwerker erhält nach Herzinfarkt Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung), aber z.B. auch nach einem sogenannten Schrittmachersyndrom (siehe hierzu Bauingenieur erhält nach Herzerkrankung Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung) oder mit Diabetes (siehe hierzu LVM Lebensversicherungs-AG erkennt Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund Diabetes an!).
Egal ob der Versicherte Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen möchte (siehe Berufsunfähigkeit beantragen), sich gegen eine Leistungsablehnung des Versicherers wehren möchte (siehe hierzu: Die außergerichtliche Geltendmachung der BU-Leistungen) oder aber eine Unterstützung im Nachprüfungsfahren wünscht (siehe hierzu Das Nachprüfungsverfahren) – Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen Versicherte in allen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens.
Die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg besprechen mit den Versicherten der Berufsunfähigkeitsversicherung zunächst, in welcher Situation sich der Versicherte befindet. Hierzu ist es oftmals erforderlich die medizinischen Unterlagen des Versicherten und die Auswirkungen der Depression auf die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit zu prüfen. Im Rahmen der Begleitung eines Leistungsantrages (siehe Der Leistungsantrag), aber auch noch nach einer Leistungsablehnung des Versicherers unterstützen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte bei der Erstellung eines konkreten Stundenplans der beruflichen Tätigkeit. Hat der Versicherer eine Berufsunfähigkeit wegen Depression bereits abgelehnt, so prüfen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich dezidiert die Argumente des Versicherers und prüfen die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung. Dies gilt gerade im Falle der Anfechtung (siehe Die Anfechtung des Versicherers) und des Rücktritts des Versicherers (siehe Der Rücktritt des Versicherers).
Selbstverständlich arbeiten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte vollkommen digital. Dem Versicherten steht damit ein persönlicher Zugang digitalen Akte – sogenannte „Online-Akte“ – zur Verfügung, so dass Kommunikationswege angemessen verkürzt werden. Ebenso wird eine Videoberatung über die bekannten Plattformen Zoom, Skype und Teams angeboten, so dass den Versicherten auch Reisekosten und Reisezeit erspart bleiben.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.