Industriemechaniker erhält wegen unfallbedingter Amputation der Finger Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Industriemechaniker wandte sich an die Fachanwälte der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Bitte um Unterstützung bei der Geltendmachung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen unfallbedingter Amputation der Finger.

Berufliche Tätigkeit als Industriemechaniker

Der Versicherte ist Industriemechaniker für Maschinen- und Systemtechnik. Im Rahmen dieser Tätigkeit war er für die Programmierung und Kontrolle einer Drehmaschine zuständig. Neben dem Programmieren, gehörte auch das Einstellen von Werkzeugen, Vorrichtungen und Maschinen zu seiner Tätigkeit. Zudem überwachte er den gesamten Verarbeitungsprozess, kontrollierte und optimierte die Werkzeuge und das Maschinenprogramm und überprüfte die bearbeiteten Werkstücke.

Die Arbeiten des Industriemechanikers zeichnen sich unter anderem gerade dadurch aus, dass diese nur unter einem gewissen Kraftaufwand erledigt werden können. So sind eine vollständige körperliche Gesundheit und Fitness für die Tätigkeit des Industriemechanikers unbedingt erforderlich. Insbesondere sind sämtliche Tätigkeiten nur durch den vollständigen Einsatz beider Hände möglich.

Berufsunfähigkeit wegen unfallbedingter Amputation der Finger

Bei häuslichen Arbeiten mit einer Tischkreissäge kam es zu einem Unfall des Industriemechanikers. Dabei wurden drei Finger der rechten Hand derartig verletzt, dass im Rahmen einer Notoperation eine teilweise bzw. vollständige Amputation der Finger erforderlich war. Folge der Amputation waren extreme Schmerzen und eine besondere Empfindlichkeit an den Operationsnähten sowie der gesamten Handfläche. Die Finger sind teilweise motorisch vollständig eingeschränkt. Zudem stellten sich erhebliche Schmerzen im Bereich des Oberarms, der Schulter und im Nacken ein. Diese Schmerzen führten wiederum zu Schlafproblemen des Industriemechanikers. Die Beschwerden werden mit Physio- und Ergotherapie behandelt. Bis heute besteht an allen Nähten und Stümpfen eine besondere Schmerz- und Berührungsempfindlichkeit.

Aufgrund der Beeinträchtigungen kann der Industriemechaniker seiner bisherigen Tätigkeit nicht weiter nachgehen. Da für sämtliche Tätigkeiten der vollständige Einsatz beider Hände unbedingt erforderlich ist, ist es ihm auch nicht möglich die bestehenden Defizite seiner rechten Hand mit der gesunden linken Hand auszugleichen.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Versicherer erkennt Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherung an

Hilfesuchend wandte sich der Industriemechaniker zunächst an seinen Versicherungsmakler. Dieser wiederum verwies auf die Fachanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen).

Im Verlauf einer Beratung und Betreuung unterstützten die Fachanwälte von Jöhnke & Reichow. Zunächst wurde gemeinsam erörtert, welche Unterlagen für einen Leistungsantrag notwendig sind. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei stets auf der Anfertigung einer genauen Tätigkeitsbeschreibung. Die Fachanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützen den Industriemechaniker sodann bei der Erstellung des Leistungsantrages. Auf dieser Basis folgte schließlich nach nur wenigen Monaten die Bewilligung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag.

Expertenrat zahlt sich im BU-Verfahren aus!

Bei Fragen zur Berufsunfähigkeit ist es sinnvoll sich stets fachkundig durch Fachanwälte beraten zu lassen. Die frühzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Expertise kann verhindern, dass die vertraglich zugesicherten Ansprüche des Versicherten vereitelt werden.

Zudem ist es Versicherten und Vermittlern anzuraten, sich allgemein mit dem Ablauf eines typischen BU-Verfahrens vertraut zu machen, bevor Leistungsansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend gemacht werden. Die rechtlichen Fallstricke im Bereich des Berufsunfähigkeitsrechts sind kaum noch überschaubar. Lediglich die tägliche Praxis gewährt eine entsprechende Kenntnis über die Rechtslage. Die Unterstützung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht ist deswegen stets anzuempfehlen.

Fachanwälte für Versicherungsrecht der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow

Die Fachanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow begleiten und unterstützen Versicherte in sämtlichen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gerne beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung bestmöglich durchzusetzen.

Weitere Informationen und Rechtsprechungen finden Sie unter „Versicherungsrecht“, sowie unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht. Für Rechtsfragen steht Ihnen die Kanzlei Jöhnke & Reichow mit ihren Fachanwalts-Team jederzeit gerne zur Verfügung.

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Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt Björn Jöhnke

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