VGH Versicherungen zahlen im Streit um Berufsunfähigkeit vor dem LG Osnabrück Vergleichsbetrag an Metallbauer mit Arthrose

Zur Abgeltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die VGH Versicherungen aufgrund eines von der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erwirkten Vergleichs vor dem Landgericht Osnabrück eine fünfstellige Vergleichssumme an einen Metallbauer mit Arthrose.

Tätigkeit als Metallbauer im Industrie- und Anlagenbau

Vor Eintritt der Gesundheitsstörung zeichnete sich der Berufsalltag des Versicherungsnehmers durch verschiedenste Tätigkeiten auf einer Baustelle aus. Zunächst musste der Versicherungsnehmer täglich mit einem Pkw zu der tagesaktuellen Baustelle anreisen. Nach Ankunft wurde das gesamte Equipment per Hand oder auch mit dem Gabelstapler abgeladen. Nach Einrichtung des Arbeitsortes mit Feuerlöschern und Brandschutzdecken wurden unter anderem Leitern mit dem Seilzug hochgezogen und daraufhin per Hand angezogen und montiert. Diese Arbeiten erforderten ein Vielfaches an Kraft und Geschick. Die Handwerksarbeit des Versicherungsnehmers fand mit Unterstützung von Werkzeug statt, welches mehrere Kilogramm wog.

Nachdem der Versicherungsnehmer des Berufs des Metallbauers ca. mehr als 17 Jahre lang ausgeübt hatte, machte sich der Verschleiß der Handgelenke bemerkbar. Es wurde eine beidseitige Handgelenksarthrose diagnostiziert. So dann entschied sich der Versicherungsnehmer, einen Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu stellen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen).

Berufsunfähigkeit wegen Arthrose?

Das Krankheitsbild der Arthrose äußerst sich im Wesentlichen durch Gelenkschmerzen bei Belastung, Gelenkschwellungen, verspannten Muskeln um das Gelenk, Bewegungseinschränkungen und Gelenksteifigkeit. Genau diese typischen Symptome nimmt auch der Versicherungsnehmer wahr. Dies resultiert aus der Abnutzung des Gelenkknorpels. Fortan konnte er seine Tätigkeit lediglich mit vielen Pausen, Gewichtseinschränkungen und vor allem nur noch mit minderer Qualität ausüben.

Anfechtung und Rücktritt der VGH Versicherungen wegen arglistiger Täuschung

Nach der Leistungsprüfung der VGH Versicherungen wurde dem Versicherungsnehmer die ablehnende Leistungsentscheidung nebst Anfechtung der Vertragsannahmeerklärung des Versicherungsvertrages und Rücktrittserklärung zugestellt. Begründet wurde dies damit, dass der Versicherungsnehmer willentlich und vorsätzlich Fragen zu der Gesundheitshistorie arglistig falsch beantwortet habe. Hierbei stütze sich der Versicherer auf mehrere Krankheitsbilder, aufgrund derer der Versicherungsnehmer in der Vergangenheit ärztlichen Rat einholte. Unter anderem verwiesen die VGH Versicherungen auf eine Sehnenscheidenentzündung. Diese hatte sich der Versicherungsnehmer durch eine ungewohnte Tätigkeit wie des Gerüstkletterns auf der Arbeit zugezogen. Die Sehnenscheidenentzündung bedurfte aber keiner weiteren Behandlung. Ebenso lagen die Diagnosen allesamt mehr als fünf Jahre zurück.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Außergerichtliche Interessenvertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Aufgrund der fruchtlosen Leistungsantragsstellung des Versicherungsnehmers wandte er sich an die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Daraufhin wurden die Ansprüche des Versicherungsnehmers gegenüber den VGH Versicherungen gemacht. Diese lehnte kurzfristig die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erneut ab und verwies auf die vorrangehende Leistungsentscheidung. Aufgrund von mangelnder Einigungsbereitschaft erhoben die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte Klage beim Landgericht Osnabrück, um die Interessen des Versicherungsnehmers nunmehr gerichtlich zu vertreten.

Klage vor dem Landgericht Osnabrück

Im Gerichtstermin vor dem Landgericht Osnabrück wurde vor der Anhörung des Versicherungsnehmers zunächst die Sach- und Rechtslage zwischen den Parteien erörtert. Die Prozessbevollmächtigten besprachen vergleichsweise Lösungen und es wurde nunmehr ein Vergleich geschlossen. Die VGH Versicherungen zahlten einen fünfstelligen Betrag an den Versicherungsnehmer. Darüber hinaus waren sich die Parteien einig, dass wechselseitige Ansprüche aus der streitgegenständlichen Berufsunfähigkeitsversicherung abgegolten sind und der Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag aufgehoben ist (weitere Infos zum Ablauf des Gerichtsprozesses gegen BU-Versicherer siehe auch Der Prozess gegen den Versicherer).

Hilfe von Spezialisten für Berufsunfähigkeitsversicherung

Aus diesem Grunde macht es Sinn sich stets und von Anfang in die Hände versierter Rechtsanwälte zu begeben, die auf das Versicherungsrecht spezialisiert sind. Dabei ist stets anzuempfehlen sich Rat und kompetente Unterstützung von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht zu holen. Auch dabei ist es vorteilhaft, sich an Fachanwälte zu wenden, die auf eine langjährige Erfahrung in Versicherungsprozessen mit Berufsunfähigkeitsversicherungen zurückblicken können. Nur die Erfahrung aus der Praxis führt zu guten und adäquaten Ergebnissen, da die rechtlichen Fallstricke im Bereich des Berufsunfähigkeitsrechts vielseitig sind und nur die tägliche Praxis eine entsprechende Kenntnis sichert.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Dabei ist wird eine bundesweite Vertretung garantiert. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung bestmöglich durchzusetzen.

Sie erreichen die Kanzlei unter 040-34809750 oder info@joehnke-reichow.de. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht).

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Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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RA Bernhard Gramlich

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