Berufsunfähigkeit nach Hirntumor? Continentale Lebensversicherung AG zahlt Vergleichssumme an Elektrotechniker im Streit vor dem LG Nürnberg-Fürth

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Streit um die Berufsunfähigkeit nach Hirntumor die Zahlung eines fünfstelligen Vergleichsbetrages an einen Elektrotechniker, nachdem die Continentale Lebensversicherung AG zuvor den Rücktritt und die Anfechtung vom Versicherungsvertrag erklärt hatte.

Tätigkeit als Elektrotechniker

Der Versicherungsnehmer schloss eine Ausbildung zum Elektrotechniker für Energie- und Gebäudetechnik ab. In zuletzt gesunden Tagen war er nach wie vor in dieser Branche tätig. Im Jahr 2016 machte er sich gemeinsam mit einem Kollegen des vorherigen Betriebs, in dem sie auch ihre Ausbildung absolvierten, selbständig. Abgesehen von seinem Partner waren keine weiteren Mitarbeiter beschäftigt.

Zu ihren Kunden gehörten vorwiegend unterschiedliche Firmen in der Automobilindustrie. Von diesen wurde sie u.a. für die Elektroplanung zur Verbesserung von bestehenden Sondermaschinen, z.B. Automobil-Reinigungsanlagen, Schraubenhersteller, Glasherstellungs- oder Galvanikanlagen beauftragt. Dafür bekamen sie von den Kunden Konzepte für den Umbau der Maschinen und ihre konkrete Aufgabe lag darin, die Elektroplanung zu erstellen und den Umbau zu begleiten. Der Elektrotechniker und sein Partner waren in gleicher Weise beteiligt. Jeder war separat für seine Kunden und daher auch eigenständig für die Bearbeitung einzelner Maschinen verantwortlich.

Ein Auftrag nahm ungefähr 500 Arbeitsstunden und damit in etwa drei Monate in Anspruch. Zu Beginn suchten sie den Kunden auf, um den Zustand der betreffenden Maschine zu begutachten. Anschließend kümmerten sie sich um die Erstellung der Elektropläne unter Berücksichtigung der Funktionalität und der Sicherheitsvorkehrungen. Während der Planung fuhren sie ebenfalls gelegentlich zu dem Kunden, um im Augenblick des Umbaus zusammen mit den Maschinenbauern die Funktionalität zu testen. Für diese Tätigkeiten wendeten sie wöchentlich etwa 40 Stunden auf.

Daneben gehörten noch Bürotätigkeiten, wie die Angebots- und Rechnungsgestaltung, die Pflege der Stammdaten, die Anpassung des Internetauftritts, die Aktualisierung der Software, sowie die Anpassung von Preisen und Vorbereitungen für den Steuerberater zu ihrem Pflichtenkreis. Diese Aufgaben beanspruchten etwa 10 Stunden wöchentlich. Daraus ergibt sich im Ergebnis eine Arbeitszeit von 50 Stunden pro Woche.

Berufsunfähigkeit nach Hirntumor?

Der Elektrotechniker erlitt eines Tages in seiner Mittagspause einen epileptischen Anfall. Daraufhin wurde er mit einem Rettungswagen in eine neurochirurgische Klinik gebracht, wobei nach der Durchführung einer CT- und einer MRT-Untersuchung ein Hirntumor (anaplastisches Astrozytom) diagnostiziert wurde. Der Hirntumor wurde anschließend im Universitätsklinikum operativ entfernt.

Da es sich wider Erwarten um einen bösartigen Tumor handelte, musste gleichzeitig eine Strahlen- und eine Chemotherapie eingeleitet werden. Die Bestrahlung konnte nach 33 Sitzungen abgeschlossen werden. Unmittelbar daran knüpfte eine weitere Chemotherapie, mit dem Ziel der Erhaltung oder Verbesserung der bisher erreichten Therapieergebnisse an. Die Therapie verlief planmäßig, jedoch war sie für den Elektrotechniker sehr kräftezehrend. Er berichtete von extremer Müdigkeit, geschwächtem Immunsystem und folgend häufigen Infekten, Konzentrationsschwierigkeiten, und er fühlte sich geistig nicht fit. Die behandelnden Ärzte rieten ihm von einer beruflichen Tätigkeit während der Behandlung ab. Seine Leistungsfähigkeit für die zuletzt ausgeführte Tätigkeit war nach deren Maßgabe zu deutlich mehr als 50 % eingeschränkt. Daher beantragte er Leistungen aufgrund von Berufsunfähigkeit nach Hirntumor (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Krebs) bei seinem Versicherer, der Continentale Lebensversicherung AG (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).

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Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Continentale Lebensversicherung AG erklärt Rücktritt und Anfechtung

Die Continentale Lebensversicherung AG lehnte den Leistungsantrag des Elektrotechnikers jedoch ab und erklärte obendrein den Rücktritt vom Versicherungsvertrag und die Anfechtung der Vertragsannahmeerklärung. Der Versicherer lehnte vordergründig also nicht die Berufsunfähigkeit nach Hirntumor ab, sondern argumentierte mit einer vermeintlichen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Der Elektrotechniker suchte sich sodann fachkundige Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Verfahren gegen die Continentale Lebensversicherung AG

Nach Sichtung der zugrunde liegenden Unterlagen widersprachen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte der Rücktritts- und Anfechtungserklärung und forderten die Continentale Lebensversicherung AG zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit nach Hirntumor auf. Der Versicherer beharrte jedoch auf seiner Entscheidung, bot jedoch die Rückzahlung der eingezahlten Versicherungsprämien zur Abgeltung aller Ansprüche an. In Absprache mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte entschied der Elektrotechniker, das Angebot auszuschlagen. Da sämtliche weitere Leistungsaufforderungen ins Leere liefen, war sodann eine Klageerhebung geboten.

Die Klage wurde vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth erhoben. Nach Klageerhebung wurde im Zuge des schriftlichen Vorverfahrens die Sach- und Rechtslage erörtert. Noch vor der mündlichen Verhandlung konnte eine außergerichtliche Einigung erwirkt werden. Die Parteien schlossen einen Vergleich mit dem Inhalt, dass die Continentale Lebensversicherung AG einen fünfstelligen Vergleichsbetrag an den Elektrotechniker zahlte.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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