LVM Lebensversicherungs-AG erkennt Berufsunfähigkeit aufgrund Diabetes an!

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreicht im Rahmen einer Streitigkeit um eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein außergerichtliches Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit wegen Diabetes der LVM Lebensversicherungs-AG.

Berufsunfähig wegen Diabetes, Hypertonie und Thrombose

Der Versicherungsnehmer litt an Diabetes, Hypertonie und Thrombose in beiden Beinen. Dies ging einher mit erheblichen Schlafstörungen, sodass der Versicherungsnehmer nur noch wenige Stunden pro Nacht schlief, sowie schweren Problemen im Magen-Darm-Bereich. Er durfte aufgrund seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen auch kein Kraftfahrzeug mehr führen. Er beantragte daraufhin Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei seiner LVM Lebensversicherungs-AG (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen).

Die LVM Lebensversicherungs-AG lehnte die Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherung zunächst ab, da sie meinte, dass die vom Versicherungsnehmer eingereichten medizinischen Unterlagen nicht ausreichten, um die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nachzuweisen (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Stattdessen unterbreitete die LVM Lebensversicherungs-AG das Angebot, dem Versicherungsnehmer die Hälfte der vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Hiermit war der Versicherungsnehmer jedoch nicht einverstanden.

Nachdem der Versicherungsnehmer seinen Beruf als Bürokaufmann gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben konnte und die LVM Lebensversicherungs-AG seine Leistungsansprüche abgewiesen hatte, wandte er sich zunächst an die Kanzlei Jöhnke & Rechtsanwälte aus Hamburg, um ihn bezüglich des Angebotes des Versicherers, die Hälfte der vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen, zu beraten.

Außergerichtliche Beratung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Nach Sichtung der medizinischen Unterlagen wurde schnell klar, dass die Leistungsablehnung der LVM Lebensversicherungs-AG offensichtlich fehlerhaft war. So bezog der Versicherungsnehmer, der zuvor in Vollzeit mit 40 Wochenstunden gearbeitet hatte, beispielsweise bereits eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Natürlich sind Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit nicht gleichbedeutend, allerdings stellte die Tatsache, dass dem Versicherungsnehmer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt wurde, ein starkes Indiz für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit dar, da der Versicherungsnehmer vor Eintritt der Berufsunfähigkeit in Vollzeit beruflich tätig gewesen war. Voraussetzung für die volle Erwerbsminderung ist es jedoch, dass der Antragsteller sowohl in seinem Beruf als auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Nach der Beratung mandatierte der Versicherungsnehmer die Kanzlei Jöhnke & Reichow, ihn zunächst außergerichtlich zu vertreten.

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LVM Lebensversicherungs-AG erkennt Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherung an

Nach lediglich zwei Schreiben, in denen der LVM Lebensversicherungs-AG sowohl die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Versicherungsnehmers als auch insbesondere deren Auswirkungen auf seinen zuletzt ausgeübten Beruf detailliert aufgezeigt wurden, gab die LVM Lebensversicherungs-AG ein unbefristetes Anerkenntnis ab. Sie zahlte daraufhin die volle Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend ab dem ursprünglich beantragten Zeitpunkt.

Wie der vorliegende Sachverhalt zeigt, sollte man sich in Berufsunfähigkeitsangelegenheiten auch dann anwaltlichen Rat von hierauf spezialisierten Rechtsanwälten wie der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte suchen, wenn der Berufsunfähigkeitsversicherer meint, es läge keine Berufsunfähigkeit vor, aber „großzügigerweise“ aus Kulanz ein Vergleichsangebot unterbreitet. Aufgrund unserer langfristigen Erfahrung können wir einschätzen, ob ein solches Angebot angenommen werden sollte oder lieber nicht.

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Weitere Informationen finden Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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RA Bernhard Gramlich

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