Die Proxalto Lebensversicherung AG erkannte Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Multiple Sklerose innerhalb weniger Monate an, nachdem der Versicherungsnehmer einen durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg begleiteten Leistungsantrag gestellt hatte. Weitere Informationen zur rechtlichen Unterstützung bei der Stellung eines Leistungsantrages erhalten Sie auch unter: Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Versicherungsnehmer bemerkte im Frühjahr 2015 Gefühlsstörungen in den Beinen und Unsicherheiten beim Gehen und Stehen. Eine Untersuchung beim Neurologen im selben Jahr ergab die Diagnose Multiple Sklerose (MS). Dabei handelt es sich um eine chronisch-entzündliche Erkrankung des Zentralen Nervensystems. Durch diese Erkrankung hatte die kognitive Leistung des Gehirns des Versicherten stark nachgelassen. Die Erkrankung brachte des Weiteren einen Gleichgewichtsverlust, Gedächtnisprobleme, Probleme beim Reaktionsvermögen und zahlreiche weitere Probleme wie Aufmerksamkeitsstörung, Probleme beim Sprechen oder aber auch Konzentrationsschwäche mit sich.
Weitere ärztliche Untersuchungen aufgrund der Verschlechterung der Sehkraft ergaben 2016 nochmals die Diagnose MS und die Diagnose Neuritis nervi optici rechts (Entzündung des Sehnervs am rechten Auge), Presbyopie (Alterssichtigkeit durch Veränderung des Linsenapparates) und Visusminderung rechts (Verminderung der Sehschärfe). Durch die mangelnde Sehkraft und die damit verbundenen Zwangshaltungen von Kopf, Hals und dem Rücken wurden beim Versicherungsnehmer Kopf- und Gliederschmerzen hervorgerufen.
Die gesundheitliche Beeinträchtigung des Versicherten lag zum Zeitpunkt der MS-Diagnose in 2015 beim Gehen und Stehen. Hinzu kam 2016 die Verschlechterung der Sehkraft im Jahr 2016. Durch eine geeignete Medikation konnte die gesundheitliche Situation des Versicherungsnehmers zunächst etwas stabilisiert werden. Der aktuelle Stand der Beeinträchtigung konnte zu dem Zeitpunkt jedoch erhalten werden. Bis zum Jahr 2019 war der Versicherte in seiner beruflichen Leistungsfähigkeit zwar beeinträchtigt, wurde demnach zum Leiter im Programmmanagement befördert.
Die Situation des Versicherten verschlechterte sich jedoch ab Frühjahr/Sommer 2019 stark. Die Erkrankungen begannen sich auf die Tätigkeit auszuwirken. Durch eingeschränkte Denkprozesse und die Unfähigkeit komplexe Zusammenhänge richtig zu erkennen und zu erklären, war das Organisieren und Koordinieren nur noch bedingt bzw. nicht mehr möglich. Aufgrund des schlechten Sehvermögens konnte vom Versicherungsnehmer weder eine Präsentation erstellt noch diese im Projektmeeting, intern sowie bei Kunden oder Lieferanten gehalten werden. Ferner war die Prüfung von Rechnungen und Bestellungen sowie Controlling von Projektbudgets, Protokollen und Maßnahmeplänen nicht mehr möglich. Hinzu kam, dass freihändiges Stehen von länger als fünf Minuten sowie das Gehen von mehr als 100m ohne Hilfsmittel nicht mehr zumutbar war.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
In dieser Angelegenheit wurde der Leistungsantrag durch die Proxalto Lebensversicherung AG nach nur 8 Monaten bewilligt und die Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose (weitere Infos siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose) anerkannt. Dementsprechend musste kein förmliches Verfahren gegen die Proxalto Lebensversicherung AG geführt werden, da alle vertraglichen Ansprüche des Versicherungsnehmers anerkannt wurden. Dabei kehrte der Versicherer rückwirkend alle vertragsgemäßen Leistungen an den Versicherten aus. Dazu gehörten neben den Berufsunfähigkeitsrenten auch die in der Vergangenheit zu viel gezahlten Beiträge, die für den Zeitraum der Berufsunfähigkeit zurückerstattet und für die Zukunft gestundet wurden.
Ein unbefristetes Anerkenntnis der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erreichen war das Ziel der Unterstützung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Das Versicherungsdezernat der Kanzlei hat sich explizit auf Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisiert. Das Ziel ist es stets für die Mandanten das Beste zu erreichen, dabei möglichst ohne Eskalation eines Rechtsstreits. Lässt sich dieser nicht vermeiden, wird ein entsprechender Prozess gegen den Versicherer geführt, sofern der Mandant dieses wünscht.
Versicherte einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten daher erwägen, sich bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages rechtlich begleiten zu lassen. Hierdurch können bereits von Anfang an, Fehler bei der Beantragung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung vermieden werden.
Auch die Kanzlei Jöhnke & Reichow aus Hamburg bietet eine solche Unterstützung an. Wie diese Unterstützung aussehen kann und was beim Leistungsantrag sonst zu beachten ist, erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Björn Thorben M. Jöhnke in dem gegenüberliegenden Video, sowie in unserem Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Leistungsantrag
Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeits-Fällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen.
Gerne unterstützt Sie die Kanzlei Jöhnke & Reichow bei der außergerichtlichen Geltendmachung der BU-Leistung und auch in einem späteren Prozess gegen den Versicherer. Eine Zusammenfassung des Ablaufes eines BU-Verfahrens können Sie unserem Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Ablauf des BU-Verfahrens entnehmen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Dabei ist wird eine bundesweite Vertretung garantiert. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung bestmöglich durchzusetzen.
Sie erreichen die Kanzlei unter 040-34809750 oder info@joehnke-reichow.de. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter www.bu-fachanwalt24.de einsehen. Auch stehen Ihnen im News-Bereich der Kanzlei auf der Webseite viele wichtige Informationen zur Verfügung. Weitere Informationen und Rechtsprechungen haben wir für Sie unter „Versicherungsrecht“ und themenspezifisch unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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