Im Streit um die Berufsunfähigkeit wegen Depression vor dem Landgericht Bamberg erreichen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte eine Vergleichszahlung des Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. an einen Gärtner.
Nach Abschluss der Schullaufbahn absolvierte der Versicherungsnehmer zunächst eine Berufsausbildung zum Gärtner in der Bayrischen Landesanstalt für Wein- und Gartenbau. Daran anknüpfend leistete er seinen Wehrdienst ab und machte anschließend eine Weiterbildung zum Gärtnermeister und staatlich geprüften Wirtschaftler für Gartenbau.
In zuletzt gesunden Tagen war der Versicherungsnehmer im öffentlichen Dienst als Betriebsleiter der Bayrischen Landesanstalt für Wein- und Gartenbau beschäftigt. Die Landesanstalt führte seinerzeit Forschungsprojekte im Bereich Bienenwirtschaft, Gartenbau, Landespflege und Weinbau auf einer Fläche von 10 Hektar, bestehend aus Gewächshäusern und Freiflächen, sowie einem Wirtschaftsgebäude durch.
Der gelernte Gärtner war für 40 Wochenstunden angestellt, wobei sich die Arbeitszeit von Montag bis Donnerstag von 06:30 Uhr bis 17:00 Uhr und am Freitag von 06:30 Uhr bis 13:00 Uhr gestaltete. Bis zu dem Auftreten seiner Beschwerden hatte er eine beträchtliche Summe von 190 Überstunden angehäuft.
Zu den Haupttätigkeiten des Gärtners gehörten die komplette Personalplanung, inkl. Arbeitseinteilung, Planung des 24- Stunden-Alarmdienstes bei technischen Fehlermeldungen und des Räum- oder Gießdienstes am Wochenende, Versuche planen, durchführen und dokumentieren, Klimasteuerung des Gewächshauses, Betriebsführungen von Besuchergruppen mit Produktverkostung, Vergabe der Erzeugnisse an gemeinnützige Einrichtungen, Koordination der Wartung von Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen des gesamten Betriebs, Sicherstellung der Arbeitssicherheit, Teilnahme an Betriebsprüfungen, sowie deren Vor- und Nachbereitung, Mitwirkung bei Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen, Verantwortung für die Gebäudetechnik, Einhaltung von Umweltauflagen, Gesetzen und Vorschriften und schließlich die überbetriebliche Ausbildung betriebsfremder Lehrlinge.
Die Aufgaben des Gärtners waren somit insgesamt überwiegend organisatorischer und überwachender Natur.
Der Gärtner litt an einer rezidivierenden depressiven Episode, einer somatoformen Schmerzstörung sowie an einem psychovegetativen Erschöpfungssyndrom. Diese Erkrankungen brachten Symptome wie ständige Müdigkeit und Antriebslosigkeit, Angst- und Panikattacken mit Herzrasen, Übelkeit und Hitzewallungen, starke Konzentrationsschwierigkeiten, Entscheidungsarmut, Grübelzwang, Reizdarm und Reizblase, Ein- und Durchschlafstörungen, Tinnitus, sowie anhaltende Schmerzen im Kopf, Rücken und in der Muskulatur mit sich.
Der Beruf des Gärtners zeichnete sich dadurch aus, den kompletten Betriebsablauf zu gewährleisten und war daher an hohe psychophysische Anforderungen geknüpft. Diesen Ansprüchen vermochte der Gärtner nicht mehr gerecht zu werden. Er konnte keine wichtigen Entscheidungen mehr in einem vernünftigen Zeitfenster treffen oder Verantwortung übernehmen. Allein der Gedanke daran resultierte in einer massiven Stresssituation gepaart mit Ängsten und Panikattacken.
Nach einem Zusammenbruch bestand für einige Monate eine Arbeitsunfähigkeit, an die sich eine Wiedereingliederung anschloss. Dieser Arbeitsversuch des Gärtners scheiterte allerdings, woraufhin ab diesem Zeitpunkt eine erneute ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit vorlag. Da die bis dato erfolgten, umfangreichen Behandlungen keine dauerhafte Stabilisierung hervorbringen konnten, entschied der Gärtner, einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen Depression (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit wegen Depression) bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer, dem Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. zu stellen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. reagierte auf den Antrag mit einer Anfechtung der Berufsunfähigkeitsversicherung hinsichtlich der erfolgten Rentenerhöhungen im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nachversicherungsgarantie und erklärte hilfsweise eine rückwirkende Vertragsanpassung. Dem Grunde nach erkannte der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. die Berufsunfähigkeit wegen Depression jedoch an und zahlte auch eine geringere als die zuletzt versicherte Berufsunfähigkeitsrente an den Gärtner aus.
Der Gärtner begehrte jedoch die zuletzt versicherte Berufsunfähigkeitsrente und wollte nicht auf die im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nachversicherungsgarantie erhöhten Renten verzichten. Er wandte sich daher zunächst auf eigene Faust an den Versicherer. Als der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. jedoch zu verstehen gab, nicht von seiner ursprünglichen Einschätzung abzuweichen, mandatierte der Gärtner Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte forderten den Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. zunächst nochmals außergerichtlich auf, die zuletzt vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Nachdem der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. jedoch die Zahlung nochmals abgelehnt hatte, war sodann Klage geboten.
Nach der Klageerhebung vor dem zuständigen Landgericht Bamberg, ordnete dieses das schriftliche Vorverfahren an. Nach schriftlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage wurden die Parteien zur mündlichen Verhandlung geladen. Jedoch erzielten die Parteien noch vor der Verhandlung einen Vergleich. Die Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. erklärte sich damit einverstanden, eine fünfstellige Vergleichssumme an den Gärtner zu zahlen. Ferner einigte man sich darauf, dass der zwischen den Parteien bestehende Versicherungsvertrag, ohne die streitigen Rentenerhöhungen, unverändert fortbestehen soll.
Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Bamberg macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weiterführende Informationen zur Berufsunfähigkeit von Gärtnern finden Sie dabei unter Berufsunfähigkeit als Gärtner. Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie zudem unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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