Berufsunfähigkeit als Pflegerin

Altenpflegerin erhält nach Krebserkrankung eine Berufsunfähigkeitsrente vom Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. 

Die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow aus Hamburg vertraten eine Altenpflegerin aus Thüringen im außergerichtlichen Verfahren gegenüber der Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. und erwirkten ein Leistungsanerkenntnis hinsichtlich ihrer Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, nachdem die Versicherungsnehmerin an Krebs erkrankt war.

Die berufliche Tätigkeit einer Altenpflegerin

Die Versicherungsnehmerin absolvierte zunächst ihre Ausbildung zur Altenpflegerin. Ferner begann Sie mit der Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin. Die genaue Tätigkeit der Altenpflegerin war charakterisiert durch die Pflege und die medizinische Versorgung von Senioren in häuslicher Betreuung. Für die Körperpflege erforderte es ein hohes Ausmaß an körperlicher Kraft, da bettlägerige Patienten aus ihren Betten gehoben werden oder auch in die Dusche gesetzt werden müssen. Die Pflege betrifft nicht nur die Körperpflege der Senioren, sondern auch die geistige und psychische Pflege der Menschen.  Ferner war die Altenpflegerin für die medizinische Versorgung sowie auch Wundversorgung und für das Verabreichen von Medikamenten verantwortlich.

Die Tätigkeit der Altenpflegerin zeichnete sich durch ein überaus hohes Maß an Stress aus. Dies resultiert unteranderem aus dem Schichtdienst und der Angst, die richtige Medikation der Patienten zu verfehlen.

Berufsunfähig nach Krebserkrankung

Bedauerlicherweise erhielt die Altenpflegerin die Diagnose des Mammakarzinoms. Dies wirkte sich aufgrund der Therapien umgehend auf die berufliche Tätigkeit der Versicherungsnehmerin aus. Diese nahm sowohl die Chemo- als auch die Strahlentherapie zur Hilfe. Diese Behandlungen brachten Nebenwirkungen wie das Fatique-Syndrom (Erschöpfungssyndrom) und eine Blutgerinnungsstörung hervor. Auch erlitt die Altenpflegerin beim führen ihres Pkw auf dem Weg zur Arbeitsstelle morgendlichen Schwindel und Herz-Kreislauf-Probleme.  Darüber hinaus erlitt Sie eine Empfindungsstörung in den Fingern, welche es ihr nicht mehr möglich machte Patienten Infusionen oder Spritzen zu verabreichen. Auch die erstmalig aufgetretene Inkontinenz war nicht kombinierbar mit der Tätigkeit. Überdies litt die Altenpflegerin an einer Infektionsanfälligkeit, welche mit dem Kontakt zu schwerkranken Patienten nicht vereinbar war.

Nach der Diagnose Krebs, reichte die Altenpflegerin einen Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. ein (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen). Diese lehnten nach Abschluss der Leistungsprüfung die Leistungserbringung ab. Daraufhin wandte sich die Altenpflegerin vertrauensvoll an die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg.

Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. erkennt Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherung an

Nach Legitimierung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte wurde ein Aktenauszug von der Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. angefordert. Hiernach wurden die vorliegenden Unterlagen durch die versierten Fachanwälte für Versicherungsrecht gesichtet und geprüft.

Anschließend machten die Rechtsanwälte die Ansprüche der Altenpflegerin aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber der Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. zunächst außergerichtlich geltend. Der Versicherer ordnete eine neurologisch-psychotische Begutachtung der Altenpflegerin an. Diese kam zu dem Ergebnis das eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit über 50% vorliegt (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Alsdann erkannte die Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung an und zahlte die monatlich vereinbare Berufsunfähigkeitsrente an die Versicherungsnehmerin.

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Aus diesem Grunde macht es Sinn sich stets und von Anfang in die Hände versierter Rechtsanwälte zu begeben, die im Versicherungsrecht praktisch ausgebildet sind. Dabei ist stets anzuempfehlen, sich Rat und kompetente Unterstützung von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht zu holen. Auch dabei ist es vorteilhaft sich an Fachanwälte zu wenden, die auf eine langjährige Erfahrung in Versicherungsprozessen mit Berufsunfähigkeitsversicherungen zurückblicken können. Weitere Informationen finden Sie auch unter Berufsunfähigkeit als Pfleger und unter Berufsunfähigkeit wegen Krebs.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt Björn Jöhnke erreicht für Altenpflegerin nach Krebserkrankung die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente.