Berufsunfähigkeit von Bankkaufmann durch Depression? Nürnberger Lebensversicherung AG zahlt Vergleichsbetrag im Prozess vor dem LG Hamburg

In einem Verfahren vor dem LG Hamburg bezüglich der Berufsunfähigkeit von Bankkaufmann durch Depression gelingt es Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, die Nürnberger Lebensversicherung AG zur Zahlung eines fünfstelligen Vergleichsbetrags zu bewegen.

Tätigkeit als Bankkaufmann

Der Versicherungsnehmer legte erst das Fachabitur mit dem Schwerpunkt Wirtschaft ab und absolvierte anschließend eine Berufsausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann. Später ließ er sich zusätzlich zum Bankkaufmann und Bankfachwirt ausbilden. In zuletzt gesunden Tagen war er immer noch in dieser Funktion tätig und arbeite regelmäßig von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Etwa 40 Prozent seiner Tätigkeit nahm die Erstellung komplexer Kreditverträge in Anspruch. Die Verträge wurden anschließend bis zu der ersten Valutierung in die kreditführenden Systeme umgesetzt. Diese Arbeit erfolgte überwiegend unter großem Zeitdruck, da fast immer Unterlagen fehlten, die es erst anzufordern galt. Der Bankkaufmann bearbeite mindestens vier Kreditverträge gleichzeitig, sodass er gedanklich ständig zwischen den komplexen Strukturen und Besonderheiten mehrerer Verträge hin und her springen musste.

Er war zudem dafür zuständig, die Verträge seiner Mitarbeiter zu kontrollieren und diese rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Aufgrund der beträchtlichen Kreditvertragssummen von bis zu 500 Millionen Euro, musste er mit einer großen Verantwortung zurechtkommen. Diese Aufgabe entsprach ebenfalls ungefähr 40 Prozent der gesamten Arbeitszeit.

Die restliche Zeit war er damit beschäftigt, externe deutsche und internationale Kreditverträge hinsichtlich ihrer Abbildbarkeit zu überprüfen, als Ansprechpartner bei Fragen für interne und externe Kunden zu fungieren, Kreditvalutierungen zu koordinieren und zu bearbeiten, Daten in die kreditführenden Systeme mit Qualitätsverantwortung einzutragen, Konditionsabbildungen freizugeben und an Teammeetings teilzunehmen.

Berufsunfähigkeit von Bankkaufmann durch Depression

Dem Bankkaufmann wurden eine mittelgradige depressive Episode (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression) sowie Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung (Burnout) attestiert. Während seiner Arbeit litt er unter Konzentrationsproblemen und konnte sich selbst unter optimalen Bedingungen nicht mehr fokussieren. In seinem Kopf herrschte ein wirres Durcheinander, weswegen er die notwendige Struktur vermissen ließ. Für die Erstellung der Kreditverträge benötigte er fortan die doppelte bis dreifache Zeit und lebte in ständiger Furcht davor, wichtige Inhalte zu vergessen und erhebliche Fehler zu begehen. Auch eine effiziente Teamarbeit war nicht mehr möglich, da der Bankkaufmann auf Unterbrechungen jeglicher Art gereizt reagierte.

Zur Behandlung seiner Beschwerden nahm der Bankkaufmann an einer teilstationären Gruppenmaßnahme teil und startete im Anschluss daran eine kognitive Verhaltenstherapie. Ursprünglich fußte sein Leiden überwiegend auf einer Überlastungssituation am Arbeitsplatz. Unterdessen war der Bankkaufmann zwar aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden, was allerdings zu materiellen Existenzängsten, sowie Identitäts- und Wertigkeitskonflikten führte.

Der Bankkaufmann stellte daher schlussendlich einen Leistungsantrag bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Nürnberger Lebensversicherung AG. Die Nürnberger Lebensversicherung AG lehnte eine Berufsunfähigkeit des Bankkaufmanns jedoch ab.  Daher kontaktierte der Bankkaufmann die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

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Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Verfahren gegen die Nürnberger Lebensversicherung AG

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte übersandten der Nürnberger Lebensversicherung AG zunächst ein wissenschaftlich begründetes psychotherapeutisches Gutachten und forderten den Versicherer auf dieser Grundlage nochmals zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit von Bankkaufmann und zur Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente auf. Die Nürnberger Lebensversicherung AG sah allerdings weiterhin keine Berufsunfähigkeit wegen Depression indiziert und beharrte daher auf ihrer anfänglichen Entscheidung. Als eine weitere Leistungsaufforderung erfolglos blieb, war sodann die Klageerhebung geboten.

Nachdem das zuständige Landgericht Hamburg die Klage erhalten hatte, bot es den Parteien die Gelegenheit, die Sach- und Rechtslage im Rahmen eines schriftlichen Vorverfahrens zu erörtern. Im Anschluss an das schriftliche Vorverfahren ergingen sodann die Ladungen für die mündliche Verhandlung. Im Rahmen der ersten Güteverhandlung wurde ein Vergleich der Parteien geschlossen. Die Nürnberger Lebensversicherung AG verpflichtete sich demnach, einen fünfstelligen Betrag an den Bankkaufmann zu zahlen.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Hamburg macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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