Swiss Life AG erkennt Berufsunfähigkeit wegen Morbus Reiter an!

Die Swiss Life AG erkennt Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherungen wegen Morbus Reiter rückwirkend an, nachdem sich die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg außergerichtlich gegen eine Leistungsablehnung gewendet hatte. Die Swiss Life AG hatte die Leistungen aus der Berufsunfähigkeit zunächst abgelehnt, da er aufgrund eines von ihm eingeholten medizinischen Gutachtens davon ausging, dass die Leistungseinschränkung des Versicherungsnehmers im Hinblick auf seine zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit weniger als 50 % betrage.

Erkrankung an Morbus Reiter

Der Versicherungsnehmer litt an Morbus Reiter, einer entzündlichen Erkrankung der Gelenke, bei der zusätzlich auch die Augen und die Harnröhre betroffen sind, einhergehend mit einer seronegativen Spondylarthritis, einer reaktiven Arthritis und Bluthochdruck. Er litt dabei unter ständigen, starken Schmerzen in den Gelenken, so dass er nur noch kurze Zeit stehen und laufen konnte. Darüber hinaus litt er aufgrund der ständigen Schmerzen an Schlaflosigkeit. Er musste starke, schmerzlindernde Medikamente einnehmen, war aber dennoch nie schmerzfrei. Dieses gesamte Krankheitsbild macht es dem Versicherten unmöglich, seine zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50% noch auszuüben.

Berufsunfähigkeit eines Lieferfahrers?

Die Arbeit als Lieferfahrer für einen Bäckereibetrieb war dem Versicherungsnehmer wegen seiner starken Gelenkschmerzen nicht mehr möglich. Die erheblichen Schmerzen im linken Kniegelenk und im rechten Fuß machten das Führen eines Lastkraftwagens faktisch unmöglich, sodass er seine Tätigkeit komplett einstellen musste.

Nachdem der Versicherungsnehmer seinen ursprünglich ausgeübten Beruf als Lieferfahrer für einen Bäckereibetrieb gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben konnte und die Swiss Life AG seinen Leistungsantrag (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen) gleichwohl abgelehnt hatte, mandatierte er die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte bietet vollumfängliche Begleitung in BU-Verfahren!

Die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow unterstützte den Versicherungsnehmer und beriet ihn über alle Aspekte des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Des Weiteren wurden auch alle Reaktionsmöglichkeiten des Versicherers besprochen und entsprechend die Unterlagen ausgewertet, die dem ursprünglichen Leistungsantrag des Versicherungsnehmers beigefügt waren. Im Anschluss wurden mit dem Versicherungsnehmer die Leistungsablehnung und das medizinische Gutachten aufgearbeitet.

Um den Versicherungsnehmer auf alle Möglichkeiten und Eventualitäten eines Ausgangs des Berufsunfähigkeitsverfahrens hinzuweisen, wurden selbstverständlich auch in diesem „frühen“ Stadium des BU-Verfahrens ein etwaiges gerichtliches Verfahren erörtert sowie insbesondere auf die entsprechende Beweislast hingewiesen. Auch etwaige Kostenrisiken eines außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verfahrens wurden dem Versicherungsnehmer transparent dargelegt und nachvollziehbar aufgezeigt (weitere Infos zum Ablauf des Gerichtsprozesses gegen BU-Versicherer siehe auch Der Prozess gegen den Versicherer).

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Swiss Life AG erkennt Berufsunfähigkeit nach Widerlegung des medizinischen Gutachtens an

Durch die Unterstützung der Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow konnten der Swiss Life AG die erheblichen Mängel des medizinischen Gutachtens, auf welches der Versicherer seine Leistungsablehnung gestützt hatte, aufgezeigt werden. Beispielsweise hatte der medizinische Gutachter bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers in Bezug auf das Führen eines Lastkraftwagens schlicht übersehen, dass es dem Versicherungsnehmer schon aufgrund der starken, schmerzlindernden Medikamente, die er einnehmen musste, nicht möglich war, ein Kraftfahrzeug verkehrssicher zu führen.

Nachdem die tatsächlichen Auswirkungen der Erkrankung des Versicherungsnehmers auf seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit vollständig dargelegt wurden, sprach die Swiss Life AG ohne erneute Begutachtung ein unbefristetes Anerkenntnis hinsichtlich der Leistungen aus dem Versicherungsvertrag aus. Dementsprechend konnte ein gerichtliches Verfahren gegen die Swiss Life AG vermieden werden, da alle vertraglichen Ansprüche des Versicherungsnehmers unbefristet anerkannt wurden. Die Swiss Life AG kehrte dabei rückwirkend für zwei Jahre alle vertragsgemäßen Leistungen an den Versicherungsnehmer aus. Dazu gehörten nicht nur die Berufsunfähigkeitsrenten, sondern auch die in der Vergangenheit zu viel gezahlten Beiträge, die für den zurückliegenden Zeitraum der Berufsunfähigkeit zurückerstattet und für die Zukunft gestundet wurden.

Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass auch medizinische Gutachter Fehler machen und es durchaus Sinn macht, sich mit fachanwaltlicher Unterstützung auch gegen ein zunächst negatives medizinisches Gutachten zu wehren.

Expertenrat zahlte sich bei Berufsunfähigkeitsversicherung aus!

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeitsfällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen. Weitere Informationen und Rechtsprechungen finden Sie unter „Versicherungsrecht“, sowie unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ bereits zusammengefasst. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht).

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Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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RA Bernhard Gramlich

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