Eine Berufsunfähigkeit beantragen stellt viele Versicherte einer Berufsunfähigkeitsversicherung oftmals vor erhebliche Herausforderungen. Nach einer Meldung der eigenen Berufsunfähigkeit beim Versicherer übersenden viele Versicherer dem Versicherten einen umfangreichen Fragebogen. Dieser ist dann durch den Versicherten auszufüllen. Viele Versicherte fühlen sich mit dem Ausfüllen dieser Fragebögen schlicht überfordert, Andere sind krankheitsbedingt nicht in der Lage den Fragebogen des Versicherers auszufüllen (z.B. bei psychischen Erkrankungen).
Wer eine Berufsunfähigkeit beantragen will, muss gegenüber seiner Berufsunfähigkeitsversicherung darlegen, dass er berufsunfähig ist. Versicherungsbedingungen definieren den Eintritt der Berufsunfähigkeit dabei oftmals wie folgt: “Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, … 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.” (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor)
Die Darlegung der Berufsunfähigkeit beinhaltet nicht nur eine Darlegung der bestehenden Erkrankung. Vielmehr ist auch die Anfertigung einer Beschreibung der beruflichen Tätigkeit im Rahmen eines sogenannten Stundenplans erforderlich. Die Anforderungen, welche die Rechtsprechung an die Anfertigung eines solchen Stundenplans stellt, sollten von Versicherten nicht unterschätzt werden. Zur Darlegung des Berufsbilds muss eine konkrete Beschreibung der beruflichen Tätigkeit in gesunden Tagen erbracht werden. Dazu müssen die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallenden Arbeiten ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer Häufigkeit nach nachvollziehbar beschrieben werden. Die bloße Angabe einer Berufsbezeichnung reicht also regelmäßig nicht aus, um die berufliche Tätigkeit zu beschreiben.
Möchten Versicherte eine Berufsunfähigkeit beantragen, so unterstützen die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte Versicherte bundesweit. Hierzu prüfen sie zunächst die medizinischen Unterlagen des Versicherten. Anschließend erstellen sie dann gemeinsam mit dem Versicherten einen konkreten Stundenplan der beruflichen Tätigkeit. Aufbauend darauf erhält der Versicherte einen versandfertigen Leistungsantrag um seine Berufsunfähigkeit beantragen zu können.
Selbstverständlich arbeitet Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte dabei vollkommen digital. Dem Versicherten steht damit ein persönlicher Zugang digitalen Akte – sogenannte „Online-Akte“ – zur Verfügung. Kommunikationswege können hierdurch angemessen verkürzt werden. Ebenso wird eine Videoberatung über die bekannte Plattform Zoom angeboten, so dass den Versicherten auch Reisekosten und Reisezeit erspart bleiben.
Auch nach der Beantragung einer Berufsunfähigkeit begleiten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte Versicherte bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dies gilt sowohl für den außergerichtlichen Bereich (siehe hierzu: Die außergerichtliche Geltendmachung der BU-Leistungen) als auch für gerichtliche Streitigkeiten (siehe dazu: Prozess gegen den Versicherer).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit dabei eine Berufsunfähigkeit zu beantragen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
Die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte blickt auf eine Vielzahl von Leistungsanträgen zurück (siehe dazu auch: Der Leistungsantrag). In vielen Fällen hat der Versicherte einer Berufsunfähigkeitsversicherung, nachdem eine Berufsunfähigkeit beantragt wurde, innerhalb kürzester Zeit ein Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit erhalten. Auch nach Leistungsablehnungen konnten sogar oftmals noch Anerkenntnisse der Berufsunfähigkeit oder Vergleiche zugunsten von Versicherten erzielt werden. Im Folgenden finden Sie hierzu einige ausgewählte Verfahren unserer Kanzlei:
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.