Nürnberger Lebensversicherung AG zahlt Vergleichsbetrag in Streit um Berufsunfähigkeit einer Kindergärtnerin durch Depression vor dem LG Mühlenhausen

In einem Verfahren vor dem LG Mühlhausen bezüglich der Berufsunfähigkeit einer Kindergärtnerin durch Depression gelingt es Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, die Nürnberger Lebensversicherung AG zur Zahlung eines fünfstelligen Vergleichsbetrags zu bewegen.

Tätigkeit als Kindergärtnerin

Zunächst absolvierte die Versicherungsnehmerin eine Berufsausbildung zur Krippenerzieherin und war in zuletzt gesunden Tagen als Kindergärtnerin tätig. Ihr Arbeitstag begann regelmäßig um 6:30 Uhr damit, den Kindergarten aufzusperren und die ersten Kinder in Empfang zu nehmen. Währenddessen kochte sie Tee und präparierte den Essenswagen für das Frühstück. In den ersten zwei Stunden war sie als einzige Erzieherin auf sich allein gestellt. Insbesondere in diesem Zeitraum kam ihr eine gesteigerte Verantwortung zu.

Von 8:30 bis 15:00 Uhr beaufsichtigte sie die Kinder bei den Mahlzeiten, Toilettengängen, beim Spielen im Gruppenraum oder auf dem öffentlichen Spielplatz, beim Mittagsschlaf, sowie bei Spaziergängen und Ausflügen. Bis zum Feierabend um 16:30 Uhr war sie erneut die einzige anwesende Erzieherin. Hierbei machte sie den Spätdienst und kümmerte sich um die Kinder, bis sie abgeholt wurden. Während der Beaufsichtigung der Kinder fielen parallel weitere Aufgaben an, wie das Ein- und Ausräumen des Geschirrspülers, Portfolioarbeit, Basteln und das Vorbereiten von Angeboten.

Berufsunfähigkeit einer Kindergärtnerin?

Die Kindergärtnerin klagte über Beschwerden psychischer Natur. Sie litt zunehmend unter Ängsten, in unterschiedlichen Lebenssituationen auftretenden Panikattacken, Schlafstörungen mit einhergehender Erschöpfung und Tagesmüdigkeit, Stimmungsschwankungen, vermindertem Antrieb und häufigen Grübeleien. Aufgrund zunehmender Beeinträchtigung durch diese Symptome, wurde sie erstmals bei ihrer Hausärztin vorstellig, die ihr eine Arbeitsunfähigkeit attestierte. Daraufhin begab sie sich zeitnah in ambulante psychotherapeutische Behandlung bei einer Fachärztin mit wöchentlichen Gesprächsterminen. Dabei wurde ihr die Diagnose Burnout und Depressionen gestellt (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Depression). Die Ärztin gab ihr zudem Hinweise zur Tagesstrukturierung und empfahl ihr ein Entspannungsverfahren zu erlernen.

Hinsichtlich der Berufsausübung konnte die Therapie jedoch zu keiner Verbesserung beitragen. Im Kindergarten kam sie nicht mit ihrer Verantwortungsposition zu Recht und verspürte regelmäßig Angst davor, dass etwas passieren könnte und sie der Situation dann nicht gewachsen wäre und in völlige Panik verfiele. Die Phasen, in denen sie als Erzieherin auf sich allein gestellt war, waren daher für sie besonders schlimm. Des Weiteren machte ihr der andauernde Lärm der Kinder, sowie ständige Konfliktsituationen, entweder zwischen den Kindern untereinander, den Kindern und Erziehern oder auch zwischen Eltern und Erziehern, zu schaffen. Sie merkte, dass sie dem Stress nicht standhalten konnte, sich dadurch nicht unter Kontrolle hatte und häufig kurz davor war auszurasten. Die Sorgen verfolgten sie bis in die Nacht und raubten ihr den Schlaf, da sie befürchtete, dass ein Kind vielleicht zu Hause erzählt haben könnte, dass sie getobt und geschrien habe.

Aus den vorgenannten Gründen war sie der Ansicht, bei ihr würde eine Berufsunfähigkeit hinsichtlich ihrer Tätigkeit als Kindergärtnerin vorliegen, und sie entschloss sich daher, bei Ihrem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Nürnberger Lebensversicherung AG, einen Leistungsantrag  zu stellen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).

Die Nürnberger Lebensversicherung AG wies den Leistungsantrag jedoch zurück, da angeblich keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit einer Kindergärtnerin vorgelegen habe. Auf der Suche nach fachkundiger Unterstützung stieß die Kindergärtnerin auf die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, die sie sodann mit der Weiterverfolgung ihrer Interessen beauftragte.

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Verfahren gegen die Nürnberger Lebensversicherung AG

Nachdem Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte einen Aktenauszug angefordert und das entsprechende Material ausgewertet hatten, forderten sie die Nürnberger Lebensversicherung AG schriftlich dazu auf, die Berufsunfähigkeit der Kindergärtnerin anzuerkennen und die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Die Nürnberger Lebensversicherung AG teilte daraufhin jedoch mit, an ihrer Leistungsentscheidung festhalten zu wollen. Daher war zur Weiterverfolgung der Forderung eine Klageerhebung erforderlich.

Die Klageschrift wurde von den Rechtsanwälten entworfen und anschließend vor dem Landgericht Mühlhausen erhoben. Das zuständige Gericht erteilte im Folgenden die Anweisung, ein schriftliches Vorverfahren durchzuführen. Anschließend wurden an die Parteien Ladungen zu einer Güteverhandlung mit anknüpfendem Haupttermin verschickt. Im Nachgang der mündlichen Verhandlung konnten sich die Parteien auf einen Kompromiss in Form eines Vergleichs verständigen. Demnach erklärte sich die Nürnberger Lebensversicherung AG einverstanden, der Kindergärtnerin eine fünftstellige Vergleichssumme zu zahlen.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Mühlhausen macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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