Ein selbstständiger Handwerker wandte sich nach einem Herzinfarkt an die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und vertraute uns die rechtliche Unterstützung bei der rückwirkenden Geltendmachung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung an.
Der Versicherte war selbständig im Bereich des Innenum- und Ausbaus tätig. Seine Tätigkeit umfasste dabei sowohl den Um- und Ausbau von Immobilien im Innen- und Außenbereich als auch deren Instandsetzung, wie beispielsweise die Erneuerung von Fenstern und Türen.
Dabei erforderten die Arbeiten des Versicherungsnehmers stets ein hohes Maß an Kraftaufwand, da sämtliche Werkzeuge, Zubehör und Materialien getragen und gehoben werden mussten. Darüber hinaus zeichnete sich die Tätigkeit des Versicherten durch viele Überkopfarbeiten, sowie gebückte oder knieende Arbeiten aus. Insgesamt stellte die Tätigkeit des Versicherten damit eine sehr körperlich belastende Arbeit dar. Die körperliche Gesundheit und Fitness war somit für die Tätigkeit des Versicherungsnehmers unverzichtbar.
Nach einem Herzinfarkt litt der Versicherungsnehmer an starken Beschwerden im Bereich der Bandscheiben, Gichtleiden, Carpaltunnelsyndrom sowie einer generellen Abgeschlagenheit. Daraufhin beantragte er Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Statt eines Leistungsanerkenntnisses, wurde dem Versicherungsnehmer eine Vergleichssumme angeboten. Diese Vergleichsangebot nahm der Versicherte an. Durch eine Therapie konnten seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen verbessert werden, sodass der Versicherte seine Tätigkeit wieder aufnahm.
In der Folgezeit nahmen die Beschwerden des Versicherten jedoch wieder zu. Zu den bisherigen Beschwerden kam noch eine, mit Schmerzen in den Füßen einhergehende, Polyneuropathie hinzu. Durch die enormen Schmerzen im Rücken und Füßen sowie einem Taubheitsgefühl in den Händen und Kniescheibenproblemen, war es dem Versicherungsnehmer schließlich nicht mehr möglich die körperlichen Arbeiten zu bewältigen.
Der Versicherte wandte sich schließlich für die Unterstützung im Rahmen eines weiteren BU- Leistungsantrags an die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow. Zunächst wurde gemeinsam erörtert, welche Unterlagen für den Leistungsantrag notwendig sind. Ein besonderer Schwerpunkt im Rahmen des Leistungsantrags liegt hierbei stets in der Anfertigung einer ausführlichen Tätigkeitsbeschreibung. Nach eingehender Prüfung unterstützten die Fachanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow den Versicherungsnehmer sodann bei der Erstellung des rückwirkenden Leistungsantrags (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen). Dieser wurde daraufhin vom Versicherer bewilligt. Neben den rückwirkenden Leistungen erhält der Versicherte nun fortlaufende Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Im Bereich der Berufsunfähigkeit ergibt es Sinn, sich stets fachkundig anwaltlich beraten zu lassen. Die frühzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Expertise kann verhindern, dass die vertraglich zugesicherten Ansprüche des Versicherten vereitelt werden. Zudem ist es Versicherten und Vermittlern anzuraten, sich mit dem Ablauf eines typischen BU-Verfahrens vertraut zu machen, bevor eine Ablauf eines typischen BU-Verfahrens geltend gemacht werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow beschäftigt verschiedene Fachanwälte für Versicherungsrecht. Diese begleiten und unterstützen Versicherte in sämtlichen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gerne beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung bestmöglich durchzusetzen.
Weitere Informationen und Rechtsprechungen finden Sie unter „Versicherungsrecht“, sowie unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ bereits zusammengefasst. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht). Für Rechtsfragen steht Ihnen die Kanzlei Jöhnke & Reichow mit ihren Fachanwalts-Team jederzeit gerne zur Verfügung: Kontakt-Formular.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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