Versicherer erkennt Berufsunfähigkeit wegen Lähmung an!

Die Versicherungsnehmerin wandte sich an die auf u.a. Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow mit der Bitte um Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag wegen Lähmung.

Berufsunfähig wegen Lähmung der linken Körperhälfte

Die Versicherungsnehmerin hatte Gefühlsstörungen auf der linken Körperseite mit Taubheitsgefühl des Gesichts, des Armes sowie des Beines und dem Fuß. Des Weiteren fühlte es sich am Rücken und Bauch so an, als ob sich Muskeln verspannen bzw. verkrampfen würden. Zudem kamen Schwindel und Kopfschmerzen hinzu. Daraufhin wurde im März 2018 im MRT ein Kavernom im rechten Thalamus/Gehirn diagnostiziert.

Die meisten Kavernome werden durch Krampfanfälle verursacht, dabei führte es bei der Versicherungsnehmerin zu Lähmungen auf der linken Körperhälfte sowie starke Kopfschmerzen. Obwohl die sogenannten Kavernösen Hämangiome des Thalamus im Hirn 2018 operativ entfernt wurden, beschwerte sich die Versicherungsnehmerin weiterhin über heftige Schmerzen auf der linken Körperhälfte.

Seit April 2018 war die Arbeit als Masseurin wegen den starken Schmerzen auf der linken Körperhälfte nicht mehr möglich, da die Versicherungsnehmerin täglich mit ihrem Körpergewicht arbeiten muss. Sie benötigt für die Massage viel Energie, um Druck und Kraft ausüben zu können. Aufgrund der Lähmung im linken Körperbereich musste die Versicherungsnehmerin ihre Tätigkeit komplett einstellen.

Nachdem die Versicherungsnehmerin ihren ursprünglich ausgeübten Beruf als Masseurin gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben konnte, mandatierte sie die Kanzlei Jöhnke & Rechtsanwälte Hamburg, da diese auf Berufsunfähigkeitsverfahren spezialisiert sind.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte bietet vollumfängliche Begleitung in BU-Verfahren!

In diesem Stadium des Leistungsantragsverfahrens erhielt die Versicherungsnehmerin eine umfängliche und kompetente Rechtsberatung hinsichtlich der Ansprüche aus dem Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei galt es herauszustellen, welche rechtlichen Ansprüche der Versicherungsnehmerin vertraglich zustehen. Des Weiteren übernahm die Kanzlei Jöhnke & Reichow die Unterstützung der Versicherungsnehmerin beim Leistungsantrag des Versicherers. Hierbei galt es die vielen Fragen des Versicherers vollumfänglich und detailliert zu beantworten und den Leistungsantrag entsprechend zu erstellen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen). Auch mussten umfassende Tätigkeitsbeschreibungen vor und nach Eintritt der Berufsunfähigkeit erarbeitet werden. Dazu gehörte es ebenfalls einen Stundenplan eines typischen Arbeitstages zu erstellen. Dieses ist zwingend notwendig, denn der Versicherte muss dem Versicherer gegenüber darlegen, dass er seine zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Der Versicherte ist in der Beweislast für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor).

Bereits im Vorwege unterstützte die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow den Versicherungsnehmer und beriet über alle Aspekte des Berufsunfähigkeits-Verfahrens. Des Weiteren wurden auch alle Reaktionsmöglichkeiten des Versicherers besprochen und entsprechend die Unterlagen ausgewertet, die dem Leistungsantrag beizufügen waren.

Um den Versicherungsnehmer auf alle Möglichkeiten und Eventualitäten eines Ausgangs des Berufsunfähigkeits-, bzw. Leistungsantrags- Verfahrens hinzuweisen, wurden selbstverständlich auch in diesem „frühen“ Stadium des BU-Verfahrens ein etwaiges gerichtliches Verfahren erörtert sowie insbesondere auf die entsprechende Beweislast hingewiesen. Auch etwaige Kostenrisiken eines außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verfahrens wurden dem Versicherungsnehmer transparent dargelegt und nachvollziehbar aufgezeigt.

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Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Wie lange dauert ein Prüfungsverfahren durch den Versicherer?

Berufsunfähigkeitsverfahren, bzw. Leistungsantragsverfahren, können durchaus im Einzelfall sehr lange dauern. Wenn Versicherungen den Leistungsantrag und die Unterlagen intensiv prüfen und viele Nachtragen an die Versicherten haben, können Leistungsverfahren durchaus auch ein Jahr und länger dauern. Dieses hängt jedoch immer vom Einzelfall ab. Dabei natürlich auch von den gesundheitlichen Beschwerden in Verbindung mit dem Tätigkeitprofil des Versicherten.

Hinzukommen können eigene medizinische Erhebungen des Versicherers. Der Versicherer kann – wenn die vorliegenden medizinischen Unterlagen nicht aussagekräftig sind – einen medizinischen Gutachter beauftragen den Versicherten zu untersuchen. Auch dieses kann durchaus zu Verzögerungen des Verfahrens führen. Durch die Beauftragung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte konnte in diesem Versicherungsfall ein schnelles Anerkenntnis herbeigeführt werden.

Prüfen Versicherungen den Leistungsfall selbst?

Viele Versicherer bedienen sich mittlerweile auch externer Dienstleister, welche so dann den Leistungsfall mit überprüfen und sogar auch Vor-Ort-Termine bei den Versicherten durchführen. Der Kanzlei ist hierbei zum Beispiel die Pro Claims Solutions GmbH, Markenbergweg 36, 59846 Sundern-Hövel, bekannt. Diese Firma wird sehr häufig von deutschen Versicherern beauftragt, zum Beispiel bei Verfahren von Berufsunfähigkeitsversicherungen, Invaliditätsversicherungen, Unfallversicherungen, Lebensversicherungen, Krankentagegeldversicherungen. Bedauerlicherweise können hierbei erfahrungsgemäß auch Verzögerungen des Leistungsverfahrens entstehen, denn wird eine externe Firma mit der Leistungsprüfung / teilweisen Leistungsprüfung beauftragt, so sind mehrere Parteien in das Verfahren involviert. Der Versicherer lässt sich dabei entsprechend Aspekte von der externen Firma vorbereiten, um so dann entscheiden zu können.

Qualifizierte Unterstützung bei der Begleitung des BU-Verfahrens zahlt sich aus!

 

Das sogenannte „Berufsunfähigkeits-Verfahren“ beginnt bereits mit dem Leistungsantrag. Aus diesem Grund sollte frühzeitig kompetente und qualifizierte Unterstützung in diesem frühen Stadium des BU-Verfahrens in Anspruch genommen werden, damit „unvorhersehbare Risiken und Probleme“ des BU-Verfahrens vorhersehbar und damit kalkulierbar werden.

Zu allen rechtlichen Themen hinsichtlich „Berufsunfähigkeitsversicherungen“ berät und unterstützt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow gern. Die Kanzlei bietet rechtliche Unterstützung in allen Stadien eines BU-Verfahrens. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Gern planen wir mit Ihnen eine Strategie um Sie bei der Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Versicherung zu unterstützen.

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Versicherer erkennt Berufsunfähigkeit wegen Lähmung nach nur 3 Monaten an!

Bereits nach drei Monaten wurde in dieser Angelegenheit der Leistungsantrag bewilligt und die Berufsunfähigkeit wegen Lähmung anerkannt. Dementsprechend musste kein förmliches Verfahren gegen den BU-Versicherer geführt werden. Der Versicherer kehrte dabei rückwirkend alle vertragsgemäßen Leistungen an den Versicherungsnehmer aus. Dazu gehörten nicht nur die Berufsunfähigkeitsrenten, sondern auch die in der Vergangenheit zu viel gezahlten Beiträge, die für den Zeitraum der Berufsunfähigkeit zurückerstattet und für die Zukunft gestundet wurden.

Ein unbefristetes Anerkenntnis der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erreichen war das Ziel der Unterstützung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Das Versicherungsdezernat der Kanzlei hat sich explizit auf Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisiert. Das Ziel ist es stets für die Mandanten das Beste zu erreichen, dabei möglichst ohne Eskalation eines Rechtsstreits. Lässt sich dieser nicht vermeiden, wird ein entsprechende ein Prozess gegen den Versicherer geführt, sofern der Mandant dieses wünscht.

Expertenrat zahlt sich bei Berufsunfähigkeitsversicherung aus!

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeits-Fällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Geltendmachung der BU-Leistung und auch in einem späteren Prozess gegen den Versicherer. Eine Zusammenfassung des Ablaufes eines BU-Verfahrens können Sie unserem Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Ablauf des BU-Verfahrens entnehmen. Soforthilfe und Tipps finden Sie auch unter www.bu-anwalt24.de. Weitere Informationen und Rechtsprechungen haben wir für Sie unter „Versicherungsrecht“ und themenspezifisch unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt berichtet über erfolgreiche Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Lähmung.

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