Als im Vertriebsrecht spezialisierte Kanzlei ist natürlich die Beratung von Vermittlern aus dem Versicherungs- und Finanzanlagebereich einer der Haupttätigkeitsbereiche der Rechtsanwälte von Jöhnke & Reichow. Zu den Mandanten/-innen von Jöhnke & Reichow zählt dabei sowohl größere Vertriebsunternehmen als auch einzelne Vermittler. Diese beraten und vertreten wir in einer Vielzahl von Belangen ihres Geschäftsalltages.
Als Versicherungsmakler kann man in seinem beruflichen Alltag mit unterschiedlichen juristischen Fragestellungen konfrontiert sein. Diese können ganz unterschiedliche Rechtsgebiete betreffen. Die Anwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow helfen Versicherungsmaklern den Überblick zu behalten – nicht nur im Streitfall, sondern gerne auch präventiv.
Im Handelsvertreterrecht unterstützen wir Vertriebsunternehmen und Handelsvertreter bei der Vertragskonzeption ebenso wie in streitigen Verfahren. Mit Ihnen gemeinsam entwickeln wir individuelle Vertragskonzepte oder eine Strategie zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen.
Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung im Vertriebs- und Vermittlerrecht bei der Erstellung von Handelsvertreterverträgen – unabhängig, ob Sie Versicherungen, Finanzanlagen oder Darlehensverträgen vertreiben wollen. Greifen Sie auf unseren Pool von Musterformulierungen zurück, welche sich zum Teil bereits in gerichtlichen Verfahren behaupten konnten, oder lassen Sie individuelle Vertragsbedingungen erstellen, die so unverwechselbar sind wie Sie selbst.
In streitigen Verfahren behandeln wir das gesamte Spektrum möglicher wechselseitiger Ansprüche und Forderungen. Typische Streitgegenstände in den von uns im Vertriebs- und Vermittlerrecht betreuten Verfahren sind dabei:
Planen Sie den Wechsel aus Ihrem Handelsvertretervertrag/ Ausschließlichkeitsstatus hin in die eigene Selbständigkeit? Wir entwickeln mit Ihnen Lösungsstrategien, welche von einer einvernehmlichen Aufhebung des Vertragsverhältnisses bis zu einer bewussten Eskalation reichen können – je nach Ihren Wünschen.
Rechtsanwalt Reichow ist Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow. Er betreut vor allem Verfahren im Versicherungsrecht, zur Haftung von Versicherungsvermittlern und Streitigkeiten aus dem Handelsvertreterrecht. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie unter folgendem Anwaltsprofil:
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.