Eine Depression stellt unweigerlich eine schwerwiegende Erkrankung dar, die das Leben betroffener Personen in jeder Hinsicht maßgeblich beeinträchtigt und sogar zu einer Berufsunfähigkeit wegen Depression führen kann. Ob und unter welchen Umständen aus einer Depression eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit resultieren kann, ist oftmals schwer festzustellen. Danach richtet sich jedoch, ob der Versicherte eine Berufsunfähigkeitsrente verlangen kann. Was genau ist charakteristisch für eine Depression? Worauf muss geachtet werden, wenn der Versicherer mit einem Leistungsantrag in Anspruch genommen werden soll und wie geht es weiter, sollte der Antrag zurückgewiesen werden? In diesem Beitrag sollen die vorgenannten Fragen diskutiert werden.
Die Depression beschreibt eine psychische affektive Störung, die häufig mit gedrückter Stimmung, Antriebslosigkeit, häufigem Grübeln und dem Gefühl von Hoffnungslosigkeit einhergehet. Des Weiteren macht sich bei den Betroffenen oft der Verlust von Freude und Lustempfinden, Selbstwertgefühl und dem Interesse am Leben insgesamt bemerkbar. In Abgrenzung zur Trauer und einer vorübergehend niedergeschlagenen, deprimierten Stimmungslage, äußert sich die klinische Depression durch eine unverhältnismäßig lange Dauer und Schwere der entsprechenden Symptome.
Eine Depression kann durch biologische Einflüsse wie eine genetische Veranlagung und aufgrund von biographischen Begebenheiten, wie traumatischen Erfahrungen oder drastischen Umbrüchen im Leben hervorgerufen werden.
Die Depression wird meist vom Hausarzt oder einem Psychiater diagnostiziert. Hierzu werden psychometrische Tests in Form von Fragebögen zur Selbst- oder Fremdbeurteilung herangezogen. Im Vordergrund der Behandlung steht die medikamentöse Einnahme von Antidepressiva und die Psychotherapie, welche situationsbedingt sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden kann.
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Sofern die betroffene Person einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, ist fraglich, in welchem Moment das Vorliegen einer Depression einen Versicherungsfall (Leistungsfall) auslöst. Die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen liefern hierfür einen Anknüpfungspunkt.
Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung definieren den Eintritt der Berufsunfähigkeit oftmals wie folgt: “Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, … 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.” Ob eine Depression zu einer Berufsunfähigkeit führt, bestimmt sich daher danach, welche Auswirkungen die Depression auf die berufliche Tätigkeit des Versicherten hat (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Dabei stellt sich die Frage, ob der Versicherte infolge der Depression bestimmte einzelne Teiltätigkeiten seines ausgeübten Berufes nicht mehr ausüben kann und welchen zeitlichen Anteil diese Tätigkeiten am gesamten Arbeitsalltag haben. Selbst wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten zusammengenommen nicht den erforderlichen Grad der Berufsunfähigkeit ausmachen, so kann eine Berufsunfähigkeit wegen Depression gleichwohl vorliegen, wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten für den ausgeübten Beruf prägend sind.
Eine allgemeine Aussage, ob eine Depression zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führt, kann demnach nicht getroffen werden. Jeder Fall muss stets für sich betrachtet werden und dahingehend untersucht werden, wie stark die Symptome ausgeprägt sind, wie sie den zuletzt ausgeführten Beruf explizit beeinträchtigen und welche Therapieversuche bereits unternommen wurden. Psychische Erkrankungen wie eine Depression zählen insgesamt jedoch zu einer der Hauptursachen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen (siehe Die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von einer Depression Betroffenen in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von einer Depression Betroffenen auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.
Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Depression durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.