Berufsunfähigkeit wegen Knieschmerzen für Fertigungsleiter anerkannt

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen einen Fertigungsleiter bei der Stellung eines Leistungsantrages aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung und erreichen dadurch die Anerkennung der Berufsunfähigkeit wegen Knieschmerzen.

Fertigungsleiter in Metallbaubetrieb

Der Versicherungsnehmer absolvierte eine Ausbildung zum Konstruktionsmechaniker. Im Laufe seiner beruflichen Karriere fing er in einem Metallbaubetrieb an. Hier war er als Fertigungsleiter tätig.

Da der Betrieb relativ klein war, war er als Fertigungsleiter unter anderem für die Kalkulationen, Kundebetreuung und für die Erstellung von Zeichnungen zuständig. Ferner arbeitet er selbst auch mit einer Laseranlage, welche zur Zerschneidung von Blechen dient. Nach dem Lasern, mussten die ausgeschnittenen Blechteile abgeräumt werden. Hier bewegt der Fertigungsleiter Blechstücke mit teilweise über 35 kg Gewicht.

Das Abkanten an der Abkantpresse zählte zu einer der schwersten Tätigkeiten des Fertigungsleiters, da pro Abkantprozess Gewichte bis hin zu 300 kg bewegt werden müssen. Für jedes Produkt muss die Abkantpresse durch den Versicherungsnehmer neu gerüstet – also neu bestückt- werden. Hier kann ein Teil bis zu 20 kg wiegen.

Nach dem Abkanten werden die Teile zum Werkstück miteinander verschweißt. Hierbei befand sich der Fertigungsleiter in verschiedensten Positionen. Der Fertigungsleiter musste kniend, hockend, liegend und über dem Kopf arbeiten. Teilweise musste er in die Werkstücke hineinkrabbeln, um diese von innen zu verschweißen.

Berufsunfähigkeit wegen Knieschmerzen

Der Fertigungsleiter erlitt im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit oft an Knieschmerzen. Da er sich damit nicht weiter auseinandersetzte, verbesserten sich seine Leiden nicht. Sodann wurden von verschiedenen Ärzten die Diagnose der Chondromalazie (degenerative Knorpelerkrankung) gestellt. Hierbei weicht der Knorpel aufgrund Überlastung oder aufgrund einer Verletzung auf sodass es zu Knorpelschäden führt.

Ferner wurde eine Gonarthrose diagnostiziert. Hierbei handelt es sich um den chronisch Verschließ der Knorpel im Kniegelenk. Die Auswirkungen der Erkrankungen des Fertigungsleiters mündeten in überaus starken Knieschmerzen, vor allem bei Belastung. Schmerzen in den Knien traten jedoch auch zu nachts auf. Ferner kann es zu Muskelschmerzen und Verformungen des Knies kommen.

Im Laufe der Zeit musste der Fertigungsleiter feststellen, dass ihm mittlerweile der starke Stand fehlte und er die zu tragenden Gewichte somit nicht mehr stemmen konnte. Er arbeitete daraufhin deutlich langsamer als zuvor und konnte auch nicht mehr alleine alle Gewichte stemmen. Folglich brauchte er ständig Unterstützung durch Kollegen oder er delegierte die Aufgaben direkt weiter an jemand anderen. Auch konnte er im Bereich des Auf- und Abladens nicht mehr helfen, da er nur leichte Bleche und Abkanthölzer mit seiner eigenen Muskelkraft bewegen konnte.

Sodann entschied sich der Versicherungsnehmer gemeinsam mit den Hamburger Fachanwälten für Versicherungsrecht Jöhnke & Reichow einen Leistungsantrag bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer zu stellen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen).

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützen Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Jöhnke & Reichow erzielt Leistungsanerkenntnis für Versicherungsnehmer

Nach der Fallbesprechung erhielten die Rechtsanwälte Jöhnke & Reichow zunächst alle notwendigen Unterlagen durch die Mandantschaft. Ferner wurden diese gesichtet und auf Relevanz geprüft. Nach der Zusammenstellung der Anlagen und dem Inhalt des Leistungsantrages besprachen die Rechtsanwälte das weitere Vorgehen mit der Mandantschaft. Sodann reichte der Fertigungsleiter den Antrag auf Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung bei dem Versicherer ein.

Nach Leistungsprüfung forderte der Versicherer nur noch einen geringen Teil von weiteren Informationen ein und erkannte anschließend die Leistungsverpflichtung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung an.

Expertenrat zahlt sich im Berufsunfähigkeitsverfahren aus!

Frühzeitige anwaltliche Expertise zahlt sich besonders in Berufsunfähigkeitsverfahren aus. Die Praxis im Bereich der Berufsunfähigkeit ist sehr komplex und die rechtlichen Fallstricke des Berufsunfähigkeitsrecht sind kaum überschaubar.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow verfügt über Fachanwälte für das Versicherungsrecht, welche Sie in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahren / Leistungsverfahren unterstützen können. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten. Gemeinsam wird eine Strategie entwickelt, mit welcher Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung bestmöglich durchgesetzt werden können.

Selbstverständlich arbeitet die Kanzlei Jöhnke & Reichow voll digital. Den Mandanten steht damit ein persönlicher Zugang zur digitalen Akte – sogenannte „Online-Akte“ – zur Verfügung, so dass Kommunikationswege angemessen verkürzt werden. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte bieten ebenso Videoberatung über die bekannten Plattformen Zoom, Skype und Teams an, so dass die Mandanten von Jöhnke & Reichow Reisekosten und Reisezeit sparen können.

Weitere Informationen und spannende Rechtsprechungen finden Sie unter „Versicherungsrecht“, sowie unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht). Auch können nachfolgend weitere Verfahrensberichte bezüglich weiterer Leistungsprüfungsverfahren im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung nachgelesen werden: Verfahrensberichte von Jöhnke & Reichow.

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Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt Björn Jöhnke

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