Depression einer Biologin? HanseMerkur Lebensversicherung AG stimmt in Streit um Berufsunfähigkeit vor dem LG Hamburg einem Vergleich zu

HanseMerkur Lebensversicherung AG verpflichtet sich zur Entrichtung eines fünfstelligen Vergleichsbetrags zugunsten einer Biologin in einem Streit um Berufsunfähigkeit wegen Depression vor dem Landgericht Hamburg.

Tätigkeit als Biologin

Nach erfolgreich abgelegtem Abitur absolvierte die Versicherungsnehmerin zunächst eine Ausbildung zur milchwirtschaftlichen Laborantin. Daran schloss sie ein universitäres Studium der Biologie an, wodurch sie den Titel „Diplom Biologin“ erhielt. In zuletzt gesunden Tagen war sie als Forschungsassistentin im Bereich der Molekular- und Zellbiologie tätig. Ihr Arbeitspensum belief sich auf 39 Stunden pro Woche.

Zu Beginn eines Arbeitstages gegen neun Uhr verschaffte sich die Biologin erstmal einen Überblick über die zu erledigenden Aufgaben. Anschließend überprüfte sie ihren Mail-Account, erstellte To-do-Listen, beschäftigte sich mit der Planung und Durchführung von Bestellungen und kontrollierte das Labor hinsichtlich Sicherheit, Sauberkeit und Funktionalität. Ab 9:30 Uhr nahm sie regelmäßig für etwa eine Stunde an diversen Meetings mit ihrem Vorgesetzten oder ihrer Forschungsgruppe teil. Hierbei wurden die aktuellen Projekte besprochen und entsprechende Ergebnisse evaluiert. Bis zur Mittagspause widmete sie sich der Vorbereitung von Veranstaltungen und Seminaren und der Koordination wissenschaftlicher Projekte.

Den Nachmittag verbrachte die Biologin überwiegend mit der Betreuung der Abläufe und Experimente im Zellkulturlabor. Hierbei war es essenziell, sämtliche ablaufenden Prozesse genau zu überblicken, um stets die Sicherheits- und Hygienestandards wissenschaftlicher Versuche zu wahren. Ferner war sie auch am Auswahl- und Einstellungsprozess von Personal beteiligt.

Berufsunfähigkeit wegen Depression?

Die Biologin begab sich aufgrund eines beruflichen Überlastungszustands in psychotherapeutische Behandlung. Hierbei erhielt sie die Diagnose einer schweren Depression (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression). Sie litt u. a. unter Nervosität in Form einer starken inneren Unruhe und Anspannung, Angstzuständen, Antriebslosigkeit, erhöhter Ermüdbarkeit, verminderter Konzentration und Aufmerksamkeit, geringem Selbstwert und Selbstvertrauen, sowie Schlafstörungen und zunehmender Lärmempfindlichkeit. Sie fühlte sich andauernd schuldig, wert- und freudlos und hatte ihre Interessen inzwischen aufgegeben.

Neben den psychischen Auffälligkeiten beklagte die Biologin auch somatische Symptome. Vor allem starke Erschöpfung und ein bereits länger anhaltender Durchfall machten ihr zu schaffen. Im Laufe der Zeit hatte sie deshalb erheblich an Gewicht verloren und wog nur noch 48 kg bei einer Körpergröße von fast 170 cm. Die behandelnden Ärzte stellten verschiedenste Nahrungsmittelunverträglichkeiten gegen Gluten, Dinkel, Roggen, Weizen, Kasein, Mandeln, Eiern, sowie histaminreichen Lebensmitteln fest. Des Weiteren wurde eine erhöhte Konzentration von Immunglobulin G Antikörpern in ihrem Blut nachgewiesen, was regelmäßig mit einer verstärkten Durchlässigkeit der Darmschleimhaut einhergeht.

Die anhaltenden Beschwerden veranlassten die Biologin einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen Depression bei der HanseMerkur Lebensversicherung AG zu stellen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).

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Entscheidung der HanseMerkur Lebensversicherung AG

Die HanseMerkur Lebensversicherung AG ordnete im Rahmen des Leistungsprüfungsverfahrens eine Begutachtung der Biologin an. Auf Grundlage des psychiatrischen Gutachtens kam der Versicherer zu dem Schluss, dass keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Depression vorläge. Dennoch unterbreitete er das Angebot, für einen bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit, die Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Diese Offerte vermochte die Biologin nicht zu überzeugen, weswegen sie Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Weiterverfolgung ihrer Interessen betraute.

Verfahren gegen die HanseMerkur Lebensversicherung AG

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte arbeiteten sich zunächst in die Angelegenheit ein und unterbreiteten der HanseMerkur Lebensversicherung AG dann ein Gegenangebot, bei welchem die Biologin für einen längeren Zeitraum rückwirkend Berufsunfähigkeitsrenten erhalten hätte. Hieraufhin forderte der Versicherer die Einreichung weiterer ärztlicher Unterlagen, was sodann auch erfolgte. Auch nach Prüfung dieser Unterlagen erklärte die HanseMerkur Lebensversicherung AG jedoch an ihrer Leistungsablehnung weiterhin festzuhalten.

Nachdem die Rechtsanwälte zusätzliche Dokumente zur Verfügung stellten, nahm der Versicherer die Leistungsprüfung erneut auf. Die abermals in Auftrag gegebene Begutachtung der Biologin führte dazu, dass die HanseMerkur Lebensversicherung AG Leistungen letztmalig zurückwies. Sodann war eine Klage geboten.

Nachdem Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Klage vor dem Landgericht Hamburg erhoben hatten, ordnete das Gericht das schriftliche Vorverfahren an. Anschließend daran erfolgte die Ladungen zu einer Güteverhandlung. Hierbei wurde beschlossen, die Biologin im Zuge eines Folgetermins persönlich anzuhören. Bevor dieser Termin stattfand, einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Die HanseMerkur Lebensversicherung AG verpflichtete sich danach, einen fünfstelligen Betrag an die Biologin zu zahlen.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Hamburg macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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