Rechtsanwalt Jens Reichow

Partner

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht aus Hamburg

Werdegang

Bereits während der Schulzeit entdeckte Rechtsanwalt Reichow sein Interesse für Finanzen, Aktien und Versicherungen. Dies führte dazu, dass er parallel zum Beginn seines Jura – Studiums an der Universität Hamburg auch eine Tätigkeit als Versicherungsvertreter für einen Strukturvertrieb aufnahm und so erste Erfahrungen im Versicherungsvertrieb für sich sammeln konnte. Schlussendlich überwog dann aber doch das Interesse an der Juristerei und Rechtsanwalt Reichow wechselte daher bereits nach dem ersten Studienjahr zu einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer im Versicherungsrecht und Vertriebsrecht spezialisierten mittelständischen Kanzlei.

Auch nach Abschluss seines Referendariats am OLG Rostock im Jahr 2012 setzte Rechtsanwalt Reichow seine Tätigkeit für diese Kanzlei fort. Er war dabei vor Allem zuständig für den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts und betreute auch viele Verfahren aus dem Handelsvertreterrecht, sowie zur Haftung von Versicherungsvermittlern. Außerdem war er in der rechtlichen Beratung von kleinen- und mittelständigen Vertriebsunternehmen tätig. 2015 wurde ihm der Titel „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ verliehen.

Gemeinsam mit Rechtsanwalt Jöhnke erfolgte dann 2016 die Gründung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB. Seit 2024 ist Rechtsanwalt Reichow auch „Fachanwalt für Versicherungsrecht“.

Tätigkeit

Seine Tätigkeit erbringt Rechtsanwalt Reichow im Wesentlichen im Versicherungsrecht und im Handelsvertreterrecht. Zu diesen Themen publiziert er auch regelmäßig verschiedene Artikel in der Fachpresse und ist als Referent auf Vortragsveranstaltungen tätig.

Im Bereich des Handelsvertreterrechts unterstützt Rechtsanwalt Reichow vorwiegend Versicherungsvertreter bei der Abwehr unberechtigter Provisionsrückforderungen (siehe hierzu Rückforderung unverdienter Provisionen: So kann sich der Versicherungsvertreter wehren) und im Zusammenhang mit der Beendigung der Handelsvertretertätigkeit (siehe hierzu Die Beendigung des Handelsvertretervertrages). Im Versicherungsrecht hingegen betreut er vorwiegend Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Haftung des Versicherungsvertreters oder der Haftung des Versicherungsmaklers (siehe hierzu auch Falschberatung durch Versicherungsvermittler? und Haftung und Beweislast für Beratungsfehler bei der Vermittlung einer Versicherung) sowie zur Pflegetagegeldversicherung, zur Unfallversicherung und zur privaten Krankenversicherung.

Privates

Rechtsanwalt Reichow lebt in Hamburg. Seine Freizeit verbringt er gerne bei der Gartenarbeit.

Kontakt:

Telefon: 040 – 34 80 97 50
E-Mail: reichow@joehnke-reichow.de


Tätigkeitsschwerpunkte:

Versicherungsrecht
Handelsvertreterrecht


Vita:

  • 2016: Gründung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
  • 2012 – 2015: Rechtsanwalt in einer mittelständischen Kanzlei
  • 2010 – 2012: Referendariat am OLG Rostock
  • 2004 – 2010: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg
  • Jahrgang 1983

Qualifikationen:

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht


Mitgliedschaften:

Deutscher Anwaltsverein
Hamburger Anwaltsverein

Erfolgsgeschichten von Rechtsanwalt Reichow

Rechtsanwalt Reichow hat bereits in einer Vielzahl von Verfahren erfolgreich für die Rechte von Versicherten und Versicherungsvermittlern gestritten. Im Folgenden finden Sie hierzu einige ausgewählte Verfahren unserer Kanzlei:


 

Rechtsanwalt erreicht Verurteilung von SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. wegen Falschberatung.

Falschberatung bei Kindernachversicherung: LG Stuttgart verurteilt Versicherer zum Schadensersatz

Zum Artikel

 

Jens Reichow erreicht Provisionszahlung durch die WWK Lebensversicherung a.G.

Provisionsregelungen im Handelsvertretervertrag der WWK Lebensversicherung a.G. unwirksam (LG München)

Zum Artikel

 

Anwalt erreicht weiterführende Invaliditätsleistungen nach Sturz.

Versicherungskammer Bayern (VKB) zahlt weiterführende Invaliditätsleistung aus Unfallversicherung

Zum Artikel

 

Fachanwalt für Versicherungsrecht erreicht Verurteilung der DKV vor dem LG Detmold.

Pflegebedürftigkeit wegen ADHS: LG Detmold verurteilt DKV Deutsche Krankenversicherung AG zur Zahlung von Pflegetagegeld

Zum Artikel

Fachanwalt für Versicherungsrecht erreicht Verurteilung der INTER vor LG Hannover.

INTER Krankenversicherung AG zur Leistung aus der Pflegetagegeldversicherung an verwitwete Ehefrau verurteilt (LG Hannover)

Zum Artikel

 

BGH bestätigt erstrittenes Urteil.

BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde der INTER Krankenversicherung AG in Streit um Pflegetagegeld zurück

Zum Artikel

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht erreicht Verurteilung der Continentale Krankenversicherung a.G. vor LG Kiel.

LG Kiel stellt Fortbestand der PKV bei der Continentale Krankenversicherung a.G. fest

Zum Artikel

Jens Reichow erreicht Abweisung von Schadensersatzklage.

LG Kiel weist Schadensersatzklage gegen Versicherungsmakler ab

Zum Artikel

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht erreicht Zahlung von Todesfallleistung nach Tod nach Treppensturz.

Tod nach Treppensturz: Allianz Versicherungs-AG erbringt Todesfallleistung aus der Unfallversicherung

Zum Artikel

Vorträge von Rechtsanwalt Reichow


 

Stornoabwehr – so wehren sich Vermittler erfolgreich gegen Provisionsrückforderungen

Jens Reichow berichtet in seinem Vortrag „Erfolgreiche Stornoabwehr“ auf dem Vermittler-Kongress 2021 über die rechtlichen Möglichkeiten wie sich Versicherungsvermittler gegen Provisionsrückforderungen des Versicherers wehren können.

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Haftungsgefahren für Versicherungsvermittler – ausgewählte Rechtsprechung des letzten Jahres

Jens Reichow berichtet in seinem Vortrag „Haftungsgefahren für Versicherungsvermittler“ auf dem Vermittler-Kongress 2021 über aktuelle Haftungsfälle von Versicherungsvermittler.

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Haftungsgefahren für Versicherungsvermittler

Jens Reichow berichtet in seinem Vortrag „Haftungsgefahren für Versicherungsvermittler“ auf dem Vermittler-Kongress 2020 über aktuelle Haftungsfälle von Versicherungsvermittler.

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Maklerbestände rechtssicher erwerben

Jens Reichow befasst sich auf dem Vermittler-Kongress 2020 in seinem Vortrag „Maklerbestände rechtssicher erwerben“ mit den verschiedenen Möglichkeiten des Erwerbs von Maklerbeständen und Maklerunternehmen.

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FinVermV – Verschärfte Regulatorik der MiFID II nun auch für Finanzanlagenvermittler

Jens Reichow berichtet in seinem Vortrag auf dem Vermittler-Kongress 2019 über den aktuellen Entwurf der neuen Finanzanlagevermittlungsverordnung (FinVermV). Hierbei berichtet er insbesondere über die Themen Vermeidung von Interessenkonflikten, Zuwendungen, Aufklärung über Kosten und Aufzeichnungspflicht bei Telefongesprächen.

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Vermittlerhaftung – aktuelle Fälle aus der anwaltlichen Praxis

Im Rahmen des Vortrages zur „Vermittlerhaftung“ stellt Rechtsanwalt Reichow aktuelle Urteile und Entscheidungen zur Vermittlerhaftung dar. Dabei geht er auf die unterschiedlichen Stadien des Vermittlungsprozesses und der Schadensfallbegleitung ein und beleuchtet auch die rechtlichen Grundzüge der gesetzlichen Vermittlerhaftung. Einzelne der besprochenen Entscheidungen hat er als Anwalt in seiner Hamburger Kanzlei selbst begleitet und kann die Besonderheiten des Einzelfalles daher aus erster Hand berichten.

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