Bereits während der Schulzeit entdeckte Rechtsanwalt Reichow sein Interesse für Finanzen, Aktien und Versicherungen. Dies führte dazu, dass er parallel zum Beginn seines Jura – Studiums an der Universität Hamburg auch eine Tätigkeit als Versicherungsvertreter für einen Strukturvertrieb aufnahm und so erste Erfahrungen im Versicherungsvertrieb für sich sammeln konnte. Schlussendlich überwog dann aber doch das Interesse an der Juristerei und Rechtsanwalt Reichow wechselte daher bereits nach dem ersten Studienjahr zu einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer im Versicherungsrecht und Vertriebsrecht spezialisierten mittelständischen Kanzlei.
Auch nach Abschluss seines Referendariats am OLG Rostock im Jahr 2012 setzte Rechtsanwalt Reichow seine Tätigkeit für diese Kanzlei fort. Er war dabei vor Allem zuständig für den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts und betreute auch viele Verfahren aus dem Handelsvertreterrecht, sowie zur Haftung von Versicherungsvermittlern. Außerdem war er in der rechtlichen Beratung von kleinen- und mittelständigen Vertriebsunternehmen tätig. 2015 wurde ihm der Titel „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ verliehen.
Gemeinsam mit Rechtsanwalt Jöhnke erfolgte dann 2016 die Gründung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB. Seit 2024 ist Rechtsanwalt Reichow auch „Fachanwalt für Versicherungsrecht“.
Seine Tätigkeit erbringt Rechtsanwalt Reichow im Wesentlichen im Versicherungsrecht und im Handelsvertreterrecht. Zu diesen Themen publiziert er auch regelmäßig verschiedene Artikel in der Fachpresse und ist als Referent auf Vortragsveranstaltungen tätig.
Im Bereich des Handelsvertreterrechts unterstützt Rechtsanwalt Reichow vorwiegend Versicherungsvertreter bei der Abwehr unberechtigter Provisionsrückforderungen (siehe hierzu Rückforderung unverdienter Provisionen: So kann sich der Versicherungsvertreter wehren) und im Zusammenhang mit der Beendigung der Handelsvertretertätigkeit (siehe hierzu Die Beendigung des Handelsvertretervertrages). Im Versicherungsrecht hingegen betreut er vorwiegend Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Haftung des Versicherungsvertreters oder der Haftung des Versicherungsmaklers (siehe hierzu auch Falschberatung durch Versicherungsvermittler? und Haftung und Beweislast für Beratungsfehler bei der Vermittlung einer Versicherung) sowie zur Pflegetagegeldversicherung, zur Unfallversicherung und zur privaten Krankenversicherung.
Rechtsanwalt Reichow lebt in Hamburg. Seine Freizeit verbringt er gerne bei der Gartenarbeit.
Telefon: 040 – 34 80 97 50
E-Mail: reichow@joehnke-reichow.de
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Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Deutscher Anwaltsverein
Hamburger Anwaltsverein
Jens Reichow berichtet in seinem Vortrag „Erfolgreiche Stornoabwehr“ auf dem Vermittler-Kongress 2021 über die rechtlichen Möglichkeiten wie sich Versicherungsvermittler gegen Provisionsrückforderungen des Versicherers wehren können.
Jens Reichow berichtet in seinem Vortrag „Haftungsgefahren für Versicherungsvermittler“ auf dem Vermittler-Kongress 2021 über aktuelle Haftungsfälle von Versicherungsvermittler.
Jens Reichow berichtet in seinem Vortrag „Haftungsgefahren für Versicherungsvermittler“ auf dem Vermittler-Kongress 2020 über aktuelle Haftungsfälle von Versicherungsvermittler.
Jens Reichow befasst sich auf dem Vermittler-Kongress 2020 in seinem Vortrag „Maklerbestände rechtssicher erwerben“ mit den verschiedenen Möglichkeiten des Erwerbs von Maklerbeständen und Maklerunternehmen.
Jens Reichow berichtet in seinem Vortrag auf dem Vermittler-Kongress 2019 über den aktuellen Entwurf der neuen Finanzanlagevermittlungsverordnung (FinVermV). Hierbei berichtet er insbesondere über die Themen Vermeidung von Interessenkonflikten, Zuwendungen, Aufklärung über Kosten und Aufzeichnungspflicht bei Telefongesprächen.
Im Rahmen des Vortrages zur „Vermittlerhaftung“ stellt Rechtsanwalt Reichow aktuelle Urteile und Entscheidungen zur Vermittlerhaftung dar. Dabei geht er auf die unterschiedlichen Stadien des Vermittlungsprozesses und der Schadensfallbegleitung ein und beleuchtet auch die rechtlichen Grundzüge der gesetzlichen Vermittlerhaftung. Einzelne der besprochenen Entscheidungen hat er als Anwalt in seiner Hamburger Kanzlei selbst begleitet und kann die Besonderheiten des Einzelfalles daher aus erster Hand berichten.