Berufsunfähigkeit wegen Depression? Barmenia Lebensversicherung a.G. zahlt Vergleichsbetrag an Service Manager in einem Prozess vor dem LG Lüneburg

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen für ihren Mandanten – einen Service Manager – in einem Verfahren um die Berufsunfähigkeit wegen Depression vor dem Landgericht Lüneburg eine Vergleichszahlung durch die Barmenia Lebensversicherung a.G.

Tätigkeit als Service Manager

In zuletzt gesunden Tagen war der Versicherungsnehmer als Abteilungsleiter im Service Management in einem international agierenden IT-Unternehmen beschäftigt. Bedingt durch seine rasche Auffassungsgabe, sein Fachwissen und seine qualitative Arbeitsweise wurde er in der Firma geschätzt.

Eine seiner Aufgaben lag in der Kosten- und Ergebnisverantwortung für ein IT-Projekt im strategischen Outsourcing mit einem Umsatzvolumen im siebenstelligen Bereich. Ferner gehörten auch interne Leistungsverrechnung, Schaffung der Berechnungsgrundlage für erbrachte Leistungen, Definition von Standardprozessen, Provider Steuerung, aktive Begleitung der Changemanagement Prozesse in der IT-Operation, und die Mitarbeit in strategischen Arbeitsgruppen zur Optimierung des IT-Dienstleistungsportfolios zu seinem Pflichtenkreis. Darüber trug er auch die disziplinarische Personalverantwortung. Zu diesem Aufgabenbereich zählten das Zuordnen von Mitarbeitern in Gehaltsbänder, Stellenausschreibungen, Bewerbungszyklen, Einstellungsgespräche, Zielgespräche und Bewertungen, Mitarbeiterentwicklungsgespräche, Trainingsanforderungen, Urlaubsplanung etc. Die restlichen zehn Prozent seiner Arbeitszeit waren von Geschäftsreisen geprägt.

Berufsunfähigkeit wegen Depression

Nach dem Kauf einer Immobilie, Einnahmeausfällen aus einer Zeit in der Selbstständigkeit und dem Scheitern seiner aktuellen Beziehung hatte der Service Manager mit einigen persönlichen Widrigkeiten zu kämpfen. Er klagte über seelische Missempfindungen und suchte daher einen Fachmann auf. Der behandelnde Arzt attestierte ihm eine depressive Episode, welche sich vor dem Hintergrund einer vermutlich narzisstischen Persönlichkeitsstruktur entwickelt hatte (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression). Er beschrieb weiterhin, dass private und familiäre Belastungen und Stress am Arbeitsplatz zu einer schleichenden Entwicklung der depressiven Symptomatik geführt hatten.

Der Service Manager wandte sich sodann an die Barmenia Lebensversicherung a.G., bei der er vor geraumer Zeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hatte, und beantragte die Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen des Eintritts einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).

Entscheidung der Barmenia Lebensversicherung a.G.

Um den etwaigen Anspruch zu validieren, gab die Barmenia Lebensversicherung a.G. eine ärztliche Begutachtung des Service Managers in Auftrag. Der Gutachter sprach in seinem Gutachten von noch leicht bestehenden subjektiven Beeinträchtigungen, diese hätten jedoch kaum mehr als eine grenzwertige Bedeutung für die berufliche Tätigkeit des Service Managers. Daher sei keine 50%ige Einschränkung der Leistungsfähigkeit in Bezug auf die in zuletzt gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit festzustellen und der Service Manager mithin auch nicht berufsunfähig. Daraufhin wies der Versicherer den Leistungsantrag des Service Managers zurück.

Der Service Manager erhob zunächst eigenständig Einspruch gegen die Leistungsablehnung der Barmenia Lebensversicherung a.G., ehe er sich an die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte wandte.

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Verfahren gegen die Barmenia Lebensversicherung a.G.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte sichteten eingangs die in Rede stehenden Unterlagen und forderten die Barmenia Lebensversicherung a.G. unter Übersendung zusätzlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erneut zur Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente auf. Die Barmenia Lebensversicherung a.G.  beharrte jedoch weiterhin auf der Leistungsablehnung, weswegen sich der Service Manager schlussendlich dazu entschied, seine Forderung gerichtlich weiterzuverfolgen.

In Abstimmung mit dem Service Manager erhoben Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte Klage vor dem zuständigen Landgericht Lüneburg. Dieses räumte den Parteien die Möglichkeit ein, die Sach- und Rechtslage im Zuge des schriftlichen Vorverfahrens darzulegen. Im Anschluss wurde ein Termin für die mündliche Verhandlung bestimmt. Im Rahmen dieses Gerichtstermins erklärten die Anwälte beider Parteien in Vergleichsverhandlungen treten zu wollen. Nachdem die Parteien sich zunächst nicht einigen konnten, unterbreitete das Gericht einen Kompromissvorschlag, mit dem beide Parteien leben konnten. Die Parteien einigten sich auf die Zahlung eines fünfstelligen Vergleichsbetrages der Barmenia Lebensversicherung a.G. an der Service Manager.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Lüneburg macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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