Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen im Streit um Berufsunfähigkeit durch Depression vor dem Landgericht Hamburg eine Vergleichszahlung der Nürnberger Lebensversicherung AG.
Nach dem Realschulabschluss absolvierte der Versicherungsnehmer eine Berufsausbildung zum Industrieelektroniker in der Fachrichtung Gerätetechnik. Anschließend holte er die allgemeine Hochschulreife nach und begann ein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Greifswald. In zuletzt gesunden Tagen war der Versicherungsnehmer als Mess- und Regelungstechniker in einer Schiffbau-Versuchsanstalt beschäftigt.
Sein Arbeitstag startete für gewöhnlich mit einem Gang zum großen Schlepptank, um dort die Unterlagen mit den Messdaten der Versuchsfahrten abzuholen, welche am Vorabend von den Kollegen nach der Versuchsdurchführung ausgefüllt wurden. An seinem Platz angekommen, sichtete er die empfangenen Dokumente und hielt mit seinen Kollegen Rücksprache über den Inhalt. Nach der Überprüfung seines Mailaccounts und einer kurzen Frühstückspause widmete er sich der Abnahme und dem Einpflegen von Modellpropellern. Anschließend wurden die Messdaten, die der Versicherungsnehmer am Morgen gesichtet hatte, in Tabellen übertragen, geprüft, ausgewertet und beurteilt. Mithilfe dieser Tabellen konnten Vergleiche zu anderen Schiffsformen und Propellern gezogen werden.
Nach der Mittagspause erstellte der Versicherungsnehmer Berichte über die Messergebnisse, um diese für den jeweiligen Kunden vorzubereiten. Als er damit fertig war, las er seinen Bericht erneut durch, um ihn auf etwaige Fehler zu überprüfen und legte ihn anschließend seinem Vorgesetzten vor. Die verbleibende Zeit verbrachte er mit dem Führen von Telefonaten. Hierbei half er seinen Kollegen bei Rückfragen oder Änderungen laufender Projekte.
Der Versicherungsnehmer litt seit drei Jahren an einer leichten depressiven Symptomatik, ehe sich diese verstärkte. Aufgrund von Konflikten mit seinem dominanten Chef, sowie einer Abmahnung wegen eines Fehlers in der Datenbank hatte er zwei Jahre zuvor innerhalb des Unternehmens die Abteilung gewechselt. Diese Veränderung trug zu einer Verbesserung seines Zustandes bei.
Jedoch erfuhr er im Folgenden, dass derselbe Chef ebenfalls einen Abteilungswechsel anstrebte und so wieder zu seinem Vorgesetzten werden würde. Um die neu aufkommende Jobsituation zu verhindern, suchte er den Betriebsrat auf, was allerdings ohne Erfolg blieb. Die geänderten Umstände belasteten den Versicherungsnehmer sehr, er fühlte sich zunehmend unwohler bei der Arbeit und befürchtete seinen Job zu verlieren. Nun verspürte er ständig Angst vor der beruflichen Zukunft, entwickelte Schlafstörungen, fühlte sich instabil und ließ sich schließlich daher krankschreiben.
Außerdem versank der Versicherungsnehmer häufig in Grübeleien, fühlte sich durchweg erschöpft und kam morgens nicht aus dem Bett. Die Betreuung des gemeinsamen Sohnes hatte er überwiegend auf seine Ehefrau abgewälzt, was bei ihm Schuldgefühle und Selbstvorwürfe hervorbrachte. Da sein Leidensdruck weiter zunahm, stellte er schließlich einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit durch Depression (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit wegen Depression) bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Nürnberger Lebensversicherung AG (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die Nürnberger Lebensversicherung AG verneinte eine Berufsunfähigkeit durch Depression. Anlass dazu boten die Ergebnisse eines neurologisch-psychiatrischen Gutachtens und eines psychologischen Zusatzgutachtens, welche der Versicherer eigens in Auftrag gegeben hatte. Der Versicherungsnehmer mandatierte daraufhin die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte reichten außergerichtlich weitere medizinische Unterlagen zur Begründung der Berufsunfähigkeit durch Depression ein. Trotz wiederholter Leistungsaufforderung lehnte die Nürnberger Lebensversicherung AG eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit durch Depression und damit auch die Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente ab. In Abstimmung mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte entschied sich der Versicherungsnehmer daraufhin für eine gerichtliche Weiterverfolgung seiner Forderungen. Er beauftragte Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte sodann mit der Fertigung einer Klageschrift.
Die Klage wurde vor dem zuständigen Landgericht Hamburg erhoben und anschließend die Sach- und Rechtslage im Rahmen des schriftlichen Vorverfahrens erörtert. Danach bestimmte das Gericht einen Termin zur Güteverhandlung und versendete entsprechende Ladungen. Im Nachgang an die Verhandlung konnte eine gütliche Einigung der Parteien erzielt werden. Die Nürnberger Lebensversicherung AG verpflichtete sich, zur Abgeltung des Versicherungsfalls eine Vergleichszahlung an den Versicherungsnehmer zu leisten.
Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Hamburg macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeit als Industrieelektroniker und auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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