Versicherer erkennt Berufsunfähigkeit wegen Frozen-Shoulder-Syndrom an

Die Rechtsanwälte der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow erreichten für einen Versicherten die Anerkennung der Berufsunfähigkeit wegen eines Frozen-Shoulder-Syndroms.

Freiberuflicher Schadengutachter im Bereich Haftpflicht- und Sachschäden

Als freiberuflicher Schadengutachter sichtete der Versicherungsnehmer morgens zunächst die tagesaktuellen Akten. Dann begab er sich auf den Weg zu den jeweiligen Schadenorten mittels PKW. Hierbei diktierte der Schadengutachter verschiedene Berichte und Notizen.

Nach Ankunft am Begutachtungsort, lud der Versicherungsnehmer zunächst seine Materialien aus. Dieser trug er selbst und während des gesamten Rundganges mit sich. Hinsichtlich der Begutachtung erstellte und prüfte er das Aufmaß und musste sich hierfür oft bücken oder auch kriechen. Sofern das Dach des Gebäudes auch Gegenstand der Begutachtung war, musste der Schadensgutachter auf dieses mittels Gerüsts, Bagger oder Gabelstapler klettern. Bei entkernten Gebäuden war es nötig, dass der Schadensgutachter über ungesicherte Holzbalken läuft und Fotos schießt.

Ferner prüfte er den Grund des Gebäudes und die verschiedenen Erdschichten. Nach Beendigung der Begutachtung, fuhr der Versicherungsnehmer zurück in sein Büro und begann mit dem Korrekturlesen der diktierten Berichte. Ferner schrieb er Rechnungen und führte die Korrespondenz.

Berufsunfähigkeit wegen Frozen-Shoulder-Syndrom

Chronische Schmerzen in der Wirbelsäule belasteten den Versicherungsnehmer bereits seit einiger Zeit. Durch das akute Auftreten von Schmerzen in der Schulter, begab er sich schlussendlich in ärztliche Behandlung.

Die ärztliche Begutachtung des Versicherten ergab ein Frozen-Shoulder-Syndrom (Versteifung der Schulter), Partialruptur der Supraspinatussehne, Bankart-Läsion und Subluxationsstellung der Schulter. Das Frozen-Shoulder-Syndrom ließ die Schulter des Versicherungsnehmers versteifen. Aufgrund von weiterer Bewegung erlitt er einen Riss in der Rotatorenmanschette (Partialruptur der Supraspinatussehne). Die hierdurch entstehende falsche Lage der Schulterpfanne führte zu einer Subluxation der Schulter, welche die Knochen eines Gelenks sich falsch zueinander verschieben lässt. Hierdurch riss folglich die Gelenklippe und der Versicherungsnehmer erleidet eine Bankart-Läsion.

Der Versicherungsnehmer erlitt hierdurch überaus starke Schulterschmerzen, welche ihm es nicht möglich machten zu schlafen. Durch die Beeinträchtigung der umliegenden Nervenbahnen, begann seine Hand zu lahmen. Somit war ein sicheres Autofahren oder das Halten des Gleichgewichts nicht mehr möglich. Dieses ist jedoch unter anderem für die Besichtigung von ungesicherten Bereichen am Schadenort nötig. Auch war das Diktieren im Auto nicht mehr passabel, da der Schadengutachter seinen Arm wegen des Frozen-Shoulder-Syndroms nicht dauerhaft belasten konnte.

Nach der Erkenntnis, dass die Ausübung der Tätigkeit nicht mehr zumutbar ist, wandte sich der Versicherungsnehmer an die auf Versicherungsrecht spezialisierten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und ließ sich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeit wegen des Frozen-Shoulder-Syndroms unterstützen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen).

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Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützen Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Versicherer erkennt Berufsunfähigkeit an

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow füllten gemeinsam mit dem Versicherungsnehmer den Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, sowie die Anlagen aus und reichten diesen beim Versicherer ein. Diese prüften den Antrag nebst Anlagen und erkannten die Berufsunfähigkeit wegen Frozen-Shoulder-Syndrom an.

Leistungsanträge gegenüber Berufsunfähigkeitsversicherung – Nur mit Experten!

Gerade in Leistungsprüfungsverfahren bei Berufsunfähigkeit lassen sich die Versicherungsnehmer häufig auf langwierigen und komplizierten Schriftverkehr mit der BU-Versicherer ein. Teilweise füllen Versicherte die Leistungsanträge selbst und oft auch falsch aus. Dabei ist zu beachten, dass der Leistungsantrag Dreh- und Angelpunkt eines möglichen Versicherungsprozesses wird. Ein Leistungsantrag, welcher der Versicherung einmal überlassen wurde, ist nur ganz selten noch zu korrigieren. Auf diesen Leistungsantrag hin prüft die Versicherung jedoch, ob überhaupt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Hierzu prüft das Versicherungsunternehmen, ob der Versicherte den Nachweis des Vorliegens einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit überhaupt erbracht hat. Ist dieses nicht Fall, lehnt der BU-Versicherer den Leistungsantrag ab. Allein deshalb empfiehlt es sich schon frühzeitig anwaltlichen Rat durch Experten einzuholen.

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow stehen den Versicherten, mit entsprechenden Fachanwälten für Versicherungsrecht kompetent und erreichbar zur Seite. Die Kanzlei befindet sich in der Hansestadt Hamburg – unsere Rechtsanwälte berät und vertritt Mandaten deutschlandweit, unter anderem in Berlin, Köln, Frankfurt, München, Augsburg, Lübeck und vielen weiteren Städten.

Selbstverständlich arbeitet die Kanzlei Jöhnke & Reichow voll digital. Den Mandanten steht damit ein persönlicher Zugang zur digitalen Akte – sogenannte „Online-Akte“ – zur Verfügung, so dass Kommunikationswege angemessen verkürzt werden. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte bieten ebenso Videoberatung über die bekannten Plattformen Zoom, Skype und Teams an, so dass die Mandanten von Jöhnke & Reichow Reisekosten und Reisezeit sparen können.

Weitergehende Informationen mit entsprechenden Erläuterungen hinsichtlich dieses rechtlichen Themenkomplexes sind nachfolgend zu finden: Berufsunfähigkeitsversicherung . Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht). Auch können nachfolgend weitere Verfahrensberichte bezüglich weiterer Leistungsprüfungsverfahren im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung nachgelesen werden: Verfahrensberichte von Jöhnke & Reichow.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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