Die im Versicherungsrecht erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow bewirkten für einen Kiosk-Inhaber nach einem Bandscheibenvorfall im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein unbefristetes Leistungsanerkenntnis durch die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft.
In den zuletzt gesunden Tagen vor Eintritt der Berufsunfähigkeit führte der Versicherungsnehmer Kiosk in Bayern. Als Inhaber war der Versicherungsnehmer als aufsichtsführende, leitende und mitarbeitende Person für zwölf Stunden täglich á fünf Tage die Woche im Geschäftsbetrieb tätig. Die Tätigkeit verteilte sich hierbei auf das Bestücken des Ladenraums vor Öffnung durch selbstaufgebackene Backwaren, Zeitschriften sowie das Annehmen von Getränkelieferungen und die Einräumung dieser in den jeweiligen Regalen. Nach Ladenöffnung erbrachte der Versicherungsnehmer vollste Leistung im Verkauf von Lotto-Scheinen, Fahrkarten und Reisebedarf. Die hiermit verbundenen Belastungen äußerten sich im überwiegenden Sitzen, Stehen, Knien, der gebückten Haltung, dem Heben und Tragen bis 30 kg sowie der regelmäßen Staubbelastungen.
Die aus der Tätigkeit resultierenden Knieschmerzen und Bandscheibenvorfällen versuchte der Versicherungsnehmer zunächst auszublenden, bis er sich entschied, einen Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) zu stellen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Gesundheitsstörungen des Versicherungsnehmers missachtete er selbst über mehrere Jahre bis hin zu einer Knie-OP zum Jahresbeginn 2018. Fortan war der Versicherungsnehmer über sechs Monate lang zu 100% arbeitsunfähig und anschließend in schwankender Ausprägung weiterhin arbeitsunfähig. Ab Dezember 2020 war er erneut zu 60% berufsunfähig und erhielt dazu einen Behinderungsgrad durch das Versorgungsamt. Dem Versicherungsnehmer war es folglich nicht mehr möglich – weder geschäftsführend noch überhaupt -, mitarbeitend im Kiosk tätig zu sein, und war somit bedingungsmäßig berufsunfähig. Die Umorganisation des Geschäftsbetriebes war aus der Sicht des Versicherungsnehmers ebenfalls nicht möglich.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Nach Einreichung des Leistungsantrags bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft erhielt der Versicherungsnehmer mehrfach Rückfragen und die Bitte weitere Unterlagen einzureichen. Dem kam er stets nach. Nach mehreren Rückfragen durch den Versicherungsnehmer selbst sowie durch den zuständigen Versicherungsmakler wurde durch den Versicherer lediglich bestätigt, dass sich die Leistungsprüfung in Bearbeitung befindet.
Als der Versicherungsnehmer auch nach mehreren Monaten des Wartens auf die Leistungsentscheidung keine Rückmeldung durch die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft erhielt, beauftragte er alsdann die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung.
Die versierten Fachanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow forderten zunächst einen Aktenauszug beim Versicherer an. Nach Sichtung und Prüfung der Unterlagen wurden die Ansprüche des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer geltend gemacht. Nachdem die Frage der Unmöglichkeit der Umorganisation zügig geklärt werden konnte, wurde der Bandscheibenvorfall und seine gesundheitlichen Folgen kurzfristig durch einen von der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft beauftragten Gutachter bewertet. Nach Prüfung des Gutachtens durch den Versicherer erkannte dieser die Leistungen rückwirkend in vollem Umfang an.
Aus diesem Grunde macht es Sinn sich stets und von Anfang in die Hände versierter Rechtsanwälte zu begeben, die praktisch ausgebildet im Versicherungsrecht sind. Dabei ist stets anzuempfehlen, sich Rat und kompetente Unterstützung von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht zu holen. Auch dabei ist es vorteilhaft, sich an Fachanwälte zu wenden, die auf eine langjährige Erfahrung in Versicherungsprozessen mit Berufsunfähigkeitsversicherungen zurückblicken können. Nur die Erfahrung aus der Praxis führt zu guten und adäquaten Ergebnissen, da die rechtlichen Fallstricke im Bereich des Berufsunfähigkeitsrechts kaum noch überschaubar ist und nur die tägliche Praxis eine entsprechende Kenntnis sichert.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Dabei ist wird eine bundesweite Vertretung garantiert. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung bestmöglich durchzusetzen. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht).
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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