Berufsunfähigkeit Invalidität Unfall Versicherung Rechtsanwalt Krankentagegeld

Die außergerichtliche Geltendmachung der Leistungen gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die außergerichtliche Geltendmachung der BU-Leistung ist erforderlich, wenn der Versicherer den Leistungsantrag des Versicherten abgelehnt hat. Vor einem Prozess gegen den Versicherer sollte unbedingt zunächst außergerichtlich versucht werden, den Versicherer der Berufsunfähigkeitsversicherung zur Anerkennung seiner Leistungspflicht und Zahlung der monatlichen BU-Rente zu bewegen. Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow begleitet eine Vielzahl von Versicherten in entsprechenden Verfahren gegen Versicherer. Mit dem vorliegenden Artikel möchten wir den Ablauf eines solchen außergerichtlichen Verfahrens zusammenfassen.

Darlegung des Anspruches auf Berufsunfähigkeitsrente

Im außergerichtlichen Verfahren gilt es etwaige Lücken oder Fehler beim Ausfüllen des Leistungsantrages zu korrigieren. Soweit der Versicherte im Rahmen des Leistungsantrages nicht bereits ausreichende Angaben zum Vorliegen der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit gemacht hat, sind diese Angaben nunmehr durch den Rechtsanwalt nachzuholen (siehe hierzu unser gesonderter Artikel Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Der Versicherte trägt nämlich die Darlegungs- und Beweislast für den Eintritt der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit (siehe hierzu Berufsunfähigkeit: Der Versicherte trägt die Beweislast).

Augenmerk ist dabei zuerst auf die genaue Darstellung des bisherigen Berufs zu legen, wobei es diesbezüglich auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ankommt (siehe hierzu Berufsunfähigkeit: Welcher Beruf ist versichert?). Die Angabe des Berufstyps und der Arbeitszeit genügt dabei jedoch nicht. Der Versicherte muss vielmehr eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung erstellen, mit der die anfallenden Tätigkeiten ihrer Art, ihres Umfangs wie ihrer Häufigkeit nach für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden, so urteilte es der BGH beispielsweise mit Urteil vom 22.09.2004 (Az.: IV ZR 200/03).

Auch der Gesundheitszustand ist natürlich von elementarer Bedeutung. Dieser ist ebenfalls möglichst genau zu beschreiben. Die Vorlage einer etwaigen Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit ist dabei regelmäßig nicht ausreichend. Vielmehr muss der Versicherte darlegen, dass der vereinbarte BU-Grad erreicht ist (Zur Bestimmung des BU-Grades siehe auch Berufsunfähigkeitsversicherung: Urteil des BGH zur Bemessung des BU-Grades). Um diesen Nachweis zu erbringen, können auch entsprechende ärztliche Behandlungsberichte und Attests der Berufsunfähigkeitsversicherung eingereicht werden.

Außergerichtliche Geltendmachung der BU-Leistung oftmals erfolgreich

Oftmals kann der Versicherer durch die außergerichtliche Geltendmachung der BU-Leistung zu einer Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bewegt werden. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow konnte bereits außergerichtlich mehrere Versicherer zu einer Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bewegen.

Als im Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei unterstützen wir auch gerne Sie bei der außergerichtlichen Geltendmachung der Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Weitere Informationen und Rechtsprechungen haben wir für Sie unter „Versicherungsrecht“ und themenspezifisch unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst.

Ihre Versicherung zahlt nicht?

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme

Berufsunfähigkeitsversicherung: Qualifizierte Unterstützung zahlt sich aus!

 

Das sogenannte „Berufsunfähigkeits-Verfahren“ beginnt bereits mit dem Leistungsantrag. Aus diesem Grund sollte frühzeitig kompetente und qualifizierte Unterstützung in diesem frühen Stadium des BU-Verfahrens in Anspruch genommen werden, damit „unvorhersehbare Risiken und Probleme“ des BU-Verfahrens vorhersehbar und damit kalkulierbar werden.

Zu allen rechtlichen Themen hinsichtlich „Berufsunfähigkeitsversicherungen“ berät und unterstützt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow gern. Die Kanzlei bietet rechtliche Unterstützung in allen Stadien eines BU-Verfahrens. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Gern planen wir mit Ihnen eine Strategie um Sie bei der Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Versicherung zu unterstützen.

 

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Bei der außergerichtlichen Geltendmachung der BU-Leistung empfehlen wir, dass sich der Versicherte durch einen im Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt unterstützen lässt. Dieser kann beurteilen, ob der Versicherte seiner Darlegungslast bzgl. der von ihm behaupteten Berufsunfähigkeit bereits nachgekommen ist oder ob der Versicherer berechtigterweise die Beantwortung weiterer Fragen oder die Einreichung weiterer ärztlicher Atteste verlangen kann. Auch die Kanzlei Jöhnke & Reichow aus Hamburg bietet eine solche außergerichtliche Interessensvertretung an. Wie diese Unterstützung aussehen kann und was bei der außergerichtlichen Geltendmachung sonst zu beachten ist, erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Björn Thorben M. Jöhnke in dem gegenüberliegenden Video:

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

Zum Anwaltsprofil

Rechtsanwalt Björn Jöhnke

Mandantenstimmen:

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.

Hinweise zu Kundenbewertungen

Bleiben Sie informiert – unser Newsletter!

Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht, Wettbewerbsrecht und Arbeitsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.