Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. zahlt Vergleichsbetrag an IT-Projektassistent in Streit um Berufsunfähigkeit wegen Depression vor dem LG Hamburg

In einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg, in der die Berufsunfähigkeit wegen Depression streitig war, erhält ein IT-Projektassistent einen fünfstelligen Vergleichsbetrag vom Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.

Tätigkeit als IT-Projektassistent

In zuletzt gesunden Tagen war der Versicherungsnehmer als IT-Projektassistent mit einem Wochenarbeitspensum von etwa 39 Stunden tätig.

Nach der Arbeitsaufnahme um 7:30 Uhr beschäftigte sich der IT-Projektassistent regelmäßig mit der Planung des Tagesablaufes. Zu diesem Zweck verschaffte er sich einen Überblick über die wichtigsten Termine, erstellte To-Do-Listen und überprüfte sein E-Mail-Postfach. Die Erledigung dieser Aufgaben nahm ungefähr 1,5 Stunden in Anspruch.

Als nächstes stand ein halbstündiges Teammeeting auf dem Programm, welches er häufig aufgrund seiner Funktion als stellvertretender Projektleiter leitete. Hierbei wurden Anliegen der Mitarbeiter besprochen, der Status quo der Entwicklungen diskutiert und Aufgaben zugewiesen. Anschließend bereitete er die nachfolgende Sitzung der Steuerungsgruppe vor, indem er die erstellte Präsentation überprüfte und ausdruckte, den Konferenzraum präparierte und sich mit der Projektleiterin in puncto Strategie und Ablauf verständigte. Während der Sitzung assistierte er der Projektleiterin bei ihrer Präsentation und führte das Protokoll.

Nach der Mittagspause folgte eine weitere Mitarbeiterbesprechung, um den gegenwärtigen Bearbeitungsstand der zu erledigenden Aufgaben festzustellen und etwaige Probleme aus der Welt zu schaffen. Den restlichen Nachmittag verbrachte der IT-Projektassistent mit der Aufarbeitung der vorangegangenen Sitzung der Steuerungsgruppe. Hierbei unterhielt er sich mit der Projektleiterin und notierte währenddessen die wichtigsten Punkte. Daraufhin erstellte er ein vorläufiges Protokoll, bereinigte Unklarheiten durch Rücksprache mit den jeweiligen Abteilungsleitern und übersendete das fertige Werk an seine Vorgesetzte. Da das typische Projektgeschäft nicht absehbar war, variierten die Zeiten und der Arbeitsumfang, weswegen auch gelegentlich Überstunden anfielen.

Berufsunfähigkeit wegen Depression

Der IT-Projektassistent litt an einer psychischen Störung, konkret an einer schweren depressiven Episode ohne psychotische Symptome, sowie an Migräne, Asthma, einer Fehlfunktion des Kausystems (CMD-Syndrom) und Rückenschmerzen. Ein Facharzt für Neurologie und Psychiatrie bestätigte die durchgehende Arbeitsunfähigkeit des IT-Projektassistenten aufgrund einer schweren psychiatrischen Erkrankung. Eine Beendigung dieses Zustands war nicht absehbar. Ein weiterer Mediziner bescheinigten ihm eine posttraumatische Belastungsstörung.

Der IT-Projektassistent sah sich daher nicht länger imstande, seine Arbeit sachgemäß zu verrichten, sodass nach seinem Dafürhalten eine Berufsunfähigkeit als IT-Projektassistent vorlag. Daher wollte er mithilfe eines Leistungsantrags Rentenzahlungen aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen Depression (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit wegen Depression) von dem Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. beanspruchen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).

Der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. lehnte den Antrag des IT-Projektassistenten ab und berief sich dabei auf eine vermeintliche Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Der IT-Projektassistent suchte daher rechtlichen Beistand bei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

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Verfahren gegen den Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte reichten weitere Unterlagen ein, widersprachen der behaupteten Verletzung der Anzeigepflicht und forderten den Versicherer auf, die versicherte Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. blieb jedoch bei der ursprünglichen Leistungsablehnung. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte reichten daraufhin eine weitere aktuelle Arztberichte und forderten den Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. nochmals auf, eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Depression anzuerkennen. Der Versicherer war jedoch nach wie vor nicht bereit, die vertraglich zugesicherten Berufsunfähigkeitsrenten zu zahlen.

Sodann versuchten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Abstimmung mit dem IT-Projektassistenten außergerichtlich eine einvernehmliche Einigung mit dem Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. zu erreichen. Das vom Versicherer daraufhin abgegebene Vergleichsangebot wurde vom IT-Projektassistent jedoch als zu gering erachtete. Der IT-Projektassistent entschied sich daraufhin, seine Forderung gerichtlich weiterzuverfolgen.

Nach der Klageerhebung forderte das zuständige Landgericht Hamburg die Parteien auf, das schriftliche Vorverfahren durchzuführen. Danach wurde ein Termin zur mündlichen Verhandlung und zur Beweisaufnahme festgesetzt. Anknüpfend an die Verhandlung schlossen die Parteien dann doch einen Vergleich. Der IT-Projektassistent erhielt danach einen fünfstelligen Vergleichsbetrag vom Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Hamburg macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung  über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren gegen den Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. können Sie unter Verfahrensberichte Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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