Briefmarkenhändler erhält Berufsunfähigkeit nach Krebserkrankung anerkannt. Der Versicherungsnehmer hatte sich hinsichtlich der Beantragung seiner Berufsunfähigkeitsrente an die Kanzlei Jöhnke & Reichow gewendet. Gemeinsam mit dem Versicherungsnehmer erstellte die Kanzlei einen Leistungsantrag, der innerhalb weniger Wochen durch die 3 Versicherer anerkannt wurde.
Der Versicherungsnehmer entschied sich nach Abschluss einer Berufsausbildung, seinen Kindheitstraum nachzugehen und im Bereich des Briefmarkenhandels zu arbeiten. Nach ca. 10 Jahren entschied sich der Versicherungsnehmer dann sich als Briefmarkenhändler selbstständig zu machen.
In der Regel fuhr der Versicherungsnehmer in geregelten Abständen zu verschiedenen Auktionshäusern im gesamten Bundesgebiet sowie auch im nahegelegenen Ausland, um dort Ware anzukaufen und die Kalkulation des Preises durchzuführen. Der Versicherungsnehmer prüfte täglich die Kontaktanfragen der Käufer und prüfte dementsprechend anschließend die angeforderten Briefmarken hinsichtlich ihrer Beschaffenheit. Im Anschluss wurden die jeweiligen Aufträge verpackt und versandt. Die Pakete konnten teilweise einige Kilo schwer sein.
Die Lagerung der Ware erfolgte im hauseigenen Lager. Hier mussten regelmäßig Inventuren durchgeführt werden. Die Briefmarken wurden hinsichtlich ihrer Beschaffenheit, Herkunft, Jahreszahl, Erhaltung, Besonderheit und Rarität sortiert. Händisch wurde eine Positions-/Lagernummer, eine Kurzbeschreibung und der Preis, den das Angebot bringen muss, für die eigene Kalkulation notiert.
Zur Onlinepräsentation wurde die neu erworbene Ware fotografiert. Hier konnten pro Stück bis zu 200 Fotos entstehen, um den Käufer einen realitätsnahen Eindruck vermitteln zu können.
Nach Erhalt der Schutzimpfung gegen COVID-19 fühlte sich der Versicherungsnehmer zunehmend antriebslos und müde. Nach einiger Zeit besserte sich der gesundheitliche Zustand nicht und der Versicherungsnehmer wurde bei seinem Hausarzt vorstellig. Dieser diagnostizierte unter anderem einen Blutdruck von 250. Nach Entgegenwirkung wurde am Folgetag ein Ultraschall zur Diagnose der Symptome durchgeführt. Es wurde ein multiples Myelom (umgangssprachlich: Morbus Kahler oder Knochenmarkkrebs) diagnostiziert. Hinzu kam eine auf den Krebs zurückzuführende Niereninsuffizienz.
Der Versicherungsnehmer verlor schlagartig an Gewicht. Als Therapiemaßnahmen wurden sowohl eine Chemotherapie als auch eine Stammzellentherapie sowie eine Dialyse durchgeführt. Die Chemotherapie ließ den Versicherungsnehmer wegen der Medikation in den Folgenächten nicht schlafen. Dementsprechend verhielt sich auch der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Die Niereninsuffizienz führte dazu, dass der Versicherungsnehmer über den Tag verteilt, mehrmals Schlafpausen zur Energiegewinnung einplanen musste. Auch führte die Stammzellentherapie dazu, dass der Versicherungsnehmer keinerlei Impfschutz mehr hatte und somit bei Reisen überaus gefährdet gewesen wäre.
Die Füße und Hände des Versicherungsnehmers fühlten sich meist entweder taub an oder es bestand ein kribbelndes ein Gefühl. Das Sehvermögen wurde auch stark beeinträchtigt. Somit war ein langes Arbeiten am Computer nicht mehr vorstellbar.
Der Versicherungsnehmer wandte sich so dann vertrauensvoll an die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, um gemeinsam die Anträge auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu stellen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus ihrer Versicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Nach Kontaktaufnahme des Versicherungsnehmers zu den Fachanwälten der Kanzlei Jöhnke & Reichow, brachte dieser die benötigten Unterlagen für den Versicherungsfall bei. Diese medizinischen Unterlagen wurden durch Jöhnke & Reichow geprüft und für die Leistungsfallprüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung vorbereitet.
Die Fachanwälte für Versicherungsrecht klärten den Versicherungsnehmer über die möglichen Rechte und Pflichten im Leistungsprüfungsverfahren sowie entsprechend mögliche Ausgänge des Verfahrens auf. Anschließend wurden die drei Leistungsanträge den jeweiligen Berufsunfähigkeitsversicherungen gestellt. Nach nur sehr kurzer Zeit erkannten die drei Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne weitere Nachfragen ihre vollumfänglichen Leistungsverpflichtungen an.
Das Verfahren zeigt, dass sich frühzeitige anwaltliche Expertise besonders in Berufsunfähigkeitsverfahren auszahlt. Durch fachkundige anwaltliche Beratung kann sichergestellt werden, dass der Versicherte bestmöglich im Leistungsantragsverfahren unterstützt wird. Zwar ist Versicherten und Vermittlern dennoch zu raten, sich mit dem Ablauf eines typischen BU-Verfahrens vertraut zu machen. Fachkundige juristische Unterstützung sollte dennoch in Anspruch genommen werden. Denn die Praxis im Bereich der Berufsunfähigkeit ist sehr komplex und die rechtlichen Fallstricke des Berufsunfähigkeitsrecht sind kaum überschaubar.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens unterstützen können. Gemeinsam mit den Fachanwälten wird eine entsprechende Strategie entwickelt, mit welcher die berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung bestmöglich durchgesetzt werden können. Die Kanzlei hat dabei auch in einer Vielzahl von Fällen Leistungsanerkenntnisse nach einer Krebserkrankung erwirkt (siehe Berufsunfähigkeit wegen Krebs).
Selbstverständlich arbeitet die Kanzlei Jöhnke & Reichow voll digital. Den Mandanten steht damit ein persönlicher Zugang zur digitalen Akte – sogenannte „Online-Akte“ – zur Verfügung, so dass Kommunikationswege angemessen verkürzt werden. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte bieten ebenso Videoberatung über die bekannten Plattformen Zoom, Skype und Teams an, so dass Jöhnke & Reichow Versicherte bundesweit beim Leistungsantrag der Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützen können.
Weitere Informationen und spannende Rechtsprechungen finden Sie unter „Versicherungsrecht“, sowie unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht). Auch können nachfolgend weitere Verfahrensberichte bezüglich weiterer Leistungsprüfungsverfahren im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung nachgelesen werden: Verfahrensberichte von Jöhnke & Reichow.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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