Rechtsanwalt für private Krankenversicherung - PKV

Anwalt für Private Krankenversicherung

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Kostenerstattung in der PKV

Die private Krankenversicherung (PKV) dient dem Schutz der Versicherten vor krankheitsbedingten Behandlungskosten. Entsprechende Behandlungskosten können dabei durchaus sehr hoch ausfallen. Dies gilt nicht zuletzt bei Operationen, stationären Krankenhausaufenthalten oder speziellen Behandlungsmethoden. Viele Versicherte sind daher auf die Kostenerstattung in der PKV essentiell angewiesen, um die Behandlungen überhaupt durchführen lassen zu können.

Damit eine Kostenerstattung in der PKV überhaupt verlangt werden kann, muss natürlich zunächst überhaupt eine Krankheit im Sinne der privaten Krankenversicherung vorliegen (siehe hierzu BGH: Was ist eine Krankheit im Sinne der PKV?). Ist eine solche Krankheit gegeben, ob die durchgeführte Maßnahme eine Heilbehandlung darstellt. Dies ist gegeben, wenn die Maßnahme sich auf die Heilung des Patienten bezieht. Aber auch Maßnahmen, die auf eine Besserung oder Linderung eines Leidens abzielen, einer Verschlimmerung vorbeugen, eine Verlangsamung des Krankheitsverlaufs bewirken sollen oder durch Ersetzung körperlicher Funktionen zur Linderung beitragen, zählen als Heilbehandlung.

Zudem muss eine Heilbehandlung auch medizinisch notwendig sein. Die medizinische Notwendigkeit bestimmt sich danach nach objektiven Kriterien und ergibt sich nicht alleine daraus, dass der behandelnde Arzt sie anempfohlen hat. Allerdings ist es aber ausreichend, wenn die Heilbehandlung medizinisch vertretbar ist. Damit können eben auch mehrere Behandlungsmethoden medizinisch in Betracht kommen.

Besonderheiten gelten sodann auch für die Kostenerstattung in der PKV bei der Behandlung lebensbedrohlicher oder lebenszerstörender Krankheiten. Hier kann es ausreichen, wenn eine nicht nur ganz geringe Chance auf Besserung oder Verhinderung einer Verschlimmerung besteht (siehe hierzu BGH: Erfolgsaussichten einer Behandlung bei unheilbaren Krankheiten). Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter Kostenerstattung in der privaten Krankenversicherung

Der Rausschmiss aus der PKV

Ist bereits eine mangelnde Kostenerstattung in der PKV bereits eine erhebliche Belastung, so hat der vollständige Rausschmiss aus der PKV oftmals noch weitreichendere Folgen für Versicherte in der privaten Krankenversicherung. Anlass für einen solchen Rausschmiss aus der PKV ist oftmals eine eingereichte Arztrechnung, um deren Erstattung gebeten wird. Hier kann es dazu kommen, dass Versicherer weiterführende Nachforschungen zur Krankheitsgeschichte des Versicherten anstellen. Gelangt der Versicherer im Rahmen solcher Nachforschungen zu dem Ergebnis, dass die Antragsfragen falsch beantwortet wurden (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht), so kann es anschließend zu einem Rücktritt oder einer Anfechtung des Versicherers kommen. Versicherte können dann mit der Situation konfrontiert sein, nicht nur keine Erstattung der Behandlungskosten zu erhalten, sondern darüber hinaus auch gänzlich ohne Versicherungsschutz dazustehen. Dies ist nicht nur wegen der nach § 193 VVG bestehenden Krankenversicherungspflicht problematisch.

Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht prüfen daher dezidiert, ob tatsächlich eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vorliegt und welche Möglichkeit es gibt sich rechtlich gegen den Rausschmiss aus der PKV zu wehren. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter Der Rausschmiss aus der privaten Krankenversicherung

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Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der privaten Krankenversicherung, in welchem wir Versicherte  bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft Ansprüche durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Weitere Erfolgsstorys von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben auch in anderen Versicherungssparten bereits in einer Vielzahl von Verfahren erfolgreich für die Rechte von Versicherten gestritten. Im Folgenden finden Sie hierzu einige ausgewählte Verfahren unserer Kanzlei:


 

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