Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen in einem Rechtsstreit vor dem LG Itzehoe um die Frage der Berufsunfähigkeit wegen Hautkrebs die Zahlung einer Vergleichssumme durch die HDI Lebensversicherung AG.
Der Versicherungsnehmer erkrankte an Hautkrebs mit Metastasen im Lymphsystem. Nach dem operativen Eingriff zur Beseitigung der bösartigen Tumore entwickelte der Versicherungsnehmer eine allergische Reaktion auf die Medikamente, die er zwingend einnehmen musste, um eine Rückkehr des Hautkrebses zu verhindern. Er war aufgrund dessen für drei Jahre nicht in der Lage, seiner beruflichen Tätigkeit als Bankangestellter nachzugehen. Der Versicherungsnehmer stellte daraufhin einen Leistungsantrag bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer, der HDI Lebensversicherung AG.
Die HDI Lebensversicherung AG warf dem Versicherungsnehmer im Rahmen der Leistungsprüfung vor, er habe im Rahmen der Beantragung des Versicherungsvertrages die Gesundheitsfragen falsch beantwortet, weil er eine physiotherapeutische Behandlung und eine MRT-Untersuchung wegen Rückenschmerzen im risikorelevanten Zeitraum vor der Beantragung der Versicherung nicht angegeben hatte, obwohl im Antrag danach gefragt wurde. Daraufhin wurde seitens der HDI Lebensversicherung AG der Rücktritt vom Versicherungsvertrag und die Anfechtung seiner Vertragsannahmeentscheidung wegen arglistiger Täuschung erklärt. Die HDI Lebensversicherung AG verweigerte in der Folge auch die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente.
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin an die unter anderem auf Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow mit der Bitte um Unterstützung bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber der HDI Lebensversicherung AG.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten den Versicherungsnehmer dabei, sich gegen die Anfechtung des Berufsunfähigkeitsversicherers zu wehren und Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu erhalten. Nachdem eine außergerichtliche Einigung mit der HDI Lebensversicherung AG nicht zustande gekommen war, war schließlich ein gerichtliches Klageverfahren vor dem Landgericht Itzehoe zur weiteren Rechtsverfolgung erforderlich.
Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens vor dem Landgericht Itzehoe kam es vor Allem darauf an, ob die HDI Lebensversicherung AG die Arglist des Versicherungsnehmers bzgl. der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen beweisen kann. Die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung hat nämlich neben einer objektiven auch eine subjektive Komponente. Aus der unrichtigen oder unvollständigen Beantwortung von Gesundheitsfragen allein kann daher noch nicht auf Arglist geschlossen werden. Der Versicherungsnehmer muss zusätzlich auch erkannt und gebilligt haben, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen angenommen hätte. Den Versicherungsnehmer trifft daher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine sogenannte „sekundäre Darlegungslast“. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer schlüssig und nachvollziehbar erklären muss, warum er bestimmte Gefahrenumstände, die eigentlich im Antrag auf Abschluss eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages anzugeben wären, nicht angegeben hat.
Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens konnte schlüssig erklärt werden, dass dem Versicherungsnehmer bei Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht bewusst war, dass die von ihm nicht angegebenen Untersuchungen und Behandlungen für die HDI Lebensversicherung AG relevant waren. Im Rahmen der Güteverhandlung vor dem Landgericht Itzehoe erklärte sich die HDI Lebensversicherung AG dann dazu bereit, zur Beendigung des Rechtsstreits für den Zeitraum, in dem der Versicherungsnehmer seine berufliche Tätigkeit aufgrund seiner Krebserkrankung nicht ausüben konnte, die vertraglichen Leistungen zu erbringen und zahlte dem Versicherungsnehmer einen hohen fünfstelligen Betrag.
Wie dieser Fall erneut zeigt, ist es stets ratsam, sich fachanwaltlichen Rat zu holen, wenn man sich mit einer Anfechtung oder einer Rücktrittserklärung eines Berufsunfähigkeitsversicherers konfrontiert sieht. Keinesfalls sollte man sofort den Kopf in den Sand stecken und die Entscheidung des Versicherers einfach akzeptieren, ohne seinen Fall vorher von einem Rechtsanwalt, der über Spezialwissen im Bereich des Berufsunfähigkeitsrechts verfügt, überprüfen zu lassen.
Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeitsfällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen (siehe hierzu Fallbeispiele der Kanzlei Jöhnke & Reichow). Eine Zusammenfassung finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht. Weitere Fälle zur Berufsunfähigkeit bei verschiedenen Krebserkrankungen finden Sie zudem unter Berufsunfähigkeit wegen Krebs.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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