Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erzielten für eine versicherte Person, welche an Multipler Sklerose (MS)erkrankt war, eine fünfstellige Vergleichssumme vor dem LG Augsburg wegen einer Streitigkeit um Leistungen aus einer Dread-Disease-Versicherung.
Die versicherte Person knickte während einer Wanderung über die Fußaußenkante um und erlitt ein Supinationstrauma. Diesen Unfall gab die versicherte Person dem Versicherer auch im Antrag auf Abschluss einer Dread-Disease-Versicherung bei der Zurich Life Assurance plc. an.
Mehrere Jahre nach der Beantragung des Versicherungsvertrages verspürte die versicherte Person Schmerzen in den Beinen und beim Laufen, deren Ursache zunächst nicht festgestellt werden konnte. Nach über einem Jahr anhaltender Schmerzen erhielt die versicherte Person schließlich einen Platz für eine Rehabilitationsmaßnahme. Während des Aufenthaltes wurde sowohl ein MRT der spinalen Achse durchgeführt wie auch ein kraniales MRT. Ersteres wies keine Auffälligkeiten auf. Bedauerlicherweise zeigte das kraniale MRT jedoch einen Verdacht einer Multiplen Sklerose (MS) auf.
Überdies litt die versicherte Person auch an einer spastischen Paraparese, welche im Gegensatz zu einer üblichen Lähmung die Muskeln nicht erschlaffen lässt, sondern im erhöhten Tonus Muskeleigenreflexe aussendet. Dies liegt an einer Störung des peripheren Nervensystems.
Sodann beantragte die versicherte Person Leistungen aus der Dread-Disease-Versicherung. Bedauerlicherweise lehnte die Zurich Life Assurance plc die Leistungserbringung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung ab. Dies stützte der Versicherer auf eine Diagnose im Zusammenhang mit dem Supinationstrauma und einer weiteren Überweisung, die die versicherte Person bei Abschluss der Versicherung nicht angegeben habe.
Alsdann sah sich die versicherte Person aufgrund Ihrer Situation dazu gezwungen, sich rechtlichen Beistand zu suchen. Sie wandte sich vertrauensvoll an die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Nach Beauftragung der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, forderten diese zunächst einen Aktenauszug beim Versicherer an. Im Anschluss wurden alle dem Versicherer vorliegenden Arztberichte gesichtet und geprüft. Im weiteren Vorgehen bezifferten die Rechtsanwälte die Ansprüche der versicherten Person aus dem Versicherungsvertrag. Auch danach lehnte der Versicherer nach weiterer Korrespondenz zweimal die Leistungserbringung aufgrund der bereits vorgebrachten Gründe ab. Somit sahen die Rechtsanwälte das außergerichtliche Verfahren als gescheitert an und erhoben nunmehr im Namen der versicherten Person Klage vor dem Landgericht Augsburg.
Das Gericht ordnete nach der Klageerhebung zunächst das schriftliche Vorverfahren an, um die Sach- und Rechtslage von den Parteien erörtert zu bekommen. Im Anschluss lud das Gericht zur Güteverhandlung und anschließender streitiger Verhandlung in Augsburg. Zuvor einigten sich die jedoch auf die Auszahlung einer fünfstelligen Vergleichssumme gegen die Aufhebung des Versicherungsvertrages.
Aus diesem Grunde macht es Sinn, sich stets und von Anfang in die Hände versierter Rechtsanwälte zu begeben, die praktisch ausgebildet im Versicherungsrecht sind. Dabei ist stets anzuempfehlen, sich Rat und kompetente Unterstützung von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht zu holen. Auch dabei ist es vorteilhaft, sich an Fachanwälte zu wenden, die auf eine langjährige Erfahrung in Versicherungsprozessen mit Berufsunfähigkeitsversicherern zurückblicken können. Nur die Erfahrung aus der Praxis führt zu guten und adäquaten Ergebnissen, da die rechtlichen Fallstricke im Bereich des Berufsunfähigkeitsrechts kaum noch überschaubar sind und nur die tägliche Praxis eine entsprechende Kenntnis sichert.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Dabei wird eine bundesweite Vertretung garantiert. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, um Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung bestmöglich durchzusetzen.
Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht). Weitere Informationen zur Multiplen Sklerose finden Sie unter Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose)
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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