RA Jöhnke und Gramlich

Verweigert der Versicherer Ihnen eine Leistung aus Ihrer Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Bei der Leistung aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung geht es oftmals um die wirtschaftliche Existenz des Versicherten. Fällen der Erwerbsunfähigkeit widmen wir uns daher mit besonderem persönlichem Engagement.

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Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist der Berufsunfähigkeitsversicherung sehr ähnlich. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt nämlich ebenfalls eine Rente und weist einen Bezug zur Einkommenserzielung auf. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits dann zahlt, wenn der Versicherungsnehmer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung hingegen zahlt dann, wenn der Versicherungsnehmer am allgemeinen Arbeitsmarkt kein Einkommen mehr erzielen kann. Im Nachfolgenden möchte Ihnen die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte einen Einblick über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung verschaffen.

Sinn und Zweck einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung schützt den Versicherten vor finanziellen Einbußen, wenn ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen, dazu gehören sowohl körperliche als auch psychische, oder infolge eines Unfalls erwerbsunfähig wird. Die Versicherung kann in drei verschiedenen Formen abgeschlossen werden:

  • als selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung,
  • als Zusatzversicherung zu einer Risikolebensversicherung oder
  • als Zusatzversicherung zu einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung.

Der Sinn und Zweck der Erwerbsunfähigkeitsversicherung besteht also – ähnlich wie die Berufsunfähigkeitsversicherung – den Verlust der Arbeitskraft am allgemeinen Arbeitsmarkt abzusichern.

 

Wann leistet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet erst im Falle einer Erwerbsunfähigkeit. Erwerbsunfähigkeit tritt ein, wenn der Versicherte weniger als drei Stunden am Tag eine berufliche Tätigkeit ausüben kann. Kann etwa ein Handwerksmeister jedoch noch im Büro oder als Pförtner arbeiten, würde er keine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet damit einen etwas weniger umfassenden Schutz als die Berufsunfähigkeitsversicherung. Dagegen ist sie in einigen Fällen jedoch auch günstiger. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, sofern die Voraussetzungen für die Erwerbsunfähigkeit vorliegen. Der Grund für die Erwerbsunfähigkeit des Versicherten spielt dabei keine Rolle.

Kosten und Leistungen einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer eine vereinbarte monatliche Rente. Die Rentenhöhe wird also zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer selbst festgelegt. Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente hingegen richtet sich diese nach dem bisher erzielten Einkommen und den Versicherungsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Kosten für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind abhängig von unterschiedlichen Faktoren wie Beruf, Rentenhöhe, Laufzeit und Alter im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Rechtsanwalt Björn Jöhnke in Hamburg

Vor- und Nachteile einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat im Allgemeinen und im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung einige Vorteile. Jedoch sollte ein Versicherungsnehmer, damit dieser eine fundierte Entscheidung darüber treffen kann, wie sinnvoll eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist, auch die Nachteile berücksichtigen.

Vorteile:

  • Kostengünstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Mindestmaß an Schutz bei Erwerbsunfähigkeit
  • Weniger strenge Aufnahmeregelungen als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Nachteile:

  • Zahlung der Rente erst bei einer Erwerbsunfähigkeit von weniger als drei Stunden am Tag (gleichgültig in welchem Beruf)
  • Leistungsausschluss oder Risikoaufschlag bei Vorerkrankungen möglich
  • Gesundheitsprüfung notwendig
  • Bei psychotherapeutischer Behandlung innerhalb der letzten 5 Jahre ist der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung schwierig

Für wen ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist für alle geeignet, die eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, beispielsweise aus Kostengründen, suchen. Dabei richtet sie sich u.a. an Personen mit Vorerkrankungen und an Berufstätige in körperlich anspruchsvollen Berufen, wie z.B. Handwerker. Denn die Berufsunfähigkeitsversicherung ist einerseits entweder aus Kostengründen oft nicht realisierbar oder andererseits gar nicht möglich, diese Versicherung überhaupt zu bekommen. Zur finanziellen Absicherung empfiehlt sich in diesen Fällen daher eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Ferner ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll für Selbstständige. Zahlen diese nämlich keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, entfällt ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung droht Selbstständigen im Falle der Erwerbsunfähigkeit damit der finanzielle Ruin.

Allgemeine Handlungsempfehlungen für Ratsuchende

Oft stehend Versicherte vor der Frage, was man alles in einem Leistungsfall „Erwerbsunfähigkeit“ beachten sollte. Viele Versicherungsnehmer wissen nicht, wie man gegenüber der Versicherung auftritt, was man der Versicherung als Obliegenheit mitteilen muss, was man gar nicht mitteilen braucht. Auch stehen Ratsuchende vor dem Problem, überhaupt nicht zu wissen, welche Experten auf diesen Bereich der Erwerbsunfähigkeit überhaupt spezialisiert sind.

Von der frühen Unterstützung beim Ausfüllen des Leistungsantrages hin zu einer rechtlichen Vertretung des Versicherten gegenüber der Erwerbsunfähigkeitsversicherung: in allen Stadien des Verfahrens zur Erwerbsunfähigkeit können Sie als Versicherte auf die kompetente Unterstützung und Expertise der Kanzlei Jöhnke & Reichow zurückgreifen.

Leistet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung jedoch nicht, stehen Versicherte vor vielen rechtlichen Problemen. Oftmals kann eine Leistungsablehnung des Versicherers jedoch verhindert werden und Sie als unser Mandant sofort Leistungen aus Ihrer Erwerbsunfähigkeitsversicherung beziehen. Sinnvoll ist es somit frühzeitig anwaltliche Expertise in Anspruch zu nehmen.

Bundesweite Beratung und Vertretung durch Jöhnke & Reichow

Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie bundesweit. Damit sind wir absolut unabhängig von regionalen Mandaten. Auch wenn Sie aus anderen Städten und anderen Bundesländern kommen, stellt die Entfernung zu unserer Kanzlei keine Barriere dar. Wir beraten Sie telefonisch und gern auch per Video. Damit haben Sie jederzeit ein persönliches Verhältnis zu Ihrem Rechtsanwalt und werden vollumfänglich beraten.

Wir vertreten Sie gerichtlich ebenfalls bundesweit. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow reisen zu allen bundesweiten Gerichten. Auch hier stellen regionale Entfernungen keine Barriere mehr dar. Sie können sich jederzeit vertrauensvoll in unser Beratungsmandat begeben.

Weitere Versicherungen zur Arbeitskraftabsicherung

Im Rahmen der Arbeitskraftabsicherung möchten wir Sie auf weitere Versicherungsformen aufmerksam machen:

Für Rückfragen stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow jederzeit gern zur Verfügung. Für rechtliche Unterstützung können Sie jederzeit gern ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf unter 040-34809750 oder senden Sie uns eine E-Mail an mailto:info@joehnke-reichow.de

 

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