Bei der Leistung aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung geht es oftmals um die wirtschaftliche Existenz des Versicherten. Fällen der Erwerbsunfähigkeit widmen wir uns daher mit besonderem persönlichem Engagement.
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Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist der Berufsunfähigkeitsversicherung sehr ähnlich. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt nämlich ebenfalls eine Rente und weist einen Bezug zur Einkommenserzielung auf. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits dann zahlt, wenn der Versicherungsnehmer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung hingegen zahlt dann, wenn der Versicherungsnehmer am allgemeinen Arbeitsmarkt kein Einkommen mehr erzielen kann. Im Nachfolgenden möchte Ihnen die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte einen Einblick über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung verschaffen.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung schützt den Versicherten vor finanziellen Einbußen, wenn ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen, dazu gehören sowohl körperliche als auch psychische, oder infolge eines Unfalls erwerbsunfähig wird. Die Versicherung kann in drei verschiedenen Formen abgeschlossen werden:
Der Sinn und Zweck der Erwerbsunfähigkeitsversicherung besteht also – ähnlich wie die Berufsunfähigkeitsversicherung – den Verlust der Arbeitskraft am allgemeinen Arbeitsmarkt abzusichern.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat im Allgemeinen und im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung einige Vorteile. Jedoch sollte ein Versicherungsnehmer, damit dieser eine fundierte Entscheidung darüber treffen kann, wie sinnvoll eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist, auch die Nachteile berücksichtigen.
Vorteile:
Nachteile:
Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist für alle geeignet, die eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, beispielsweise aus Kostengründen, suchen. Dabei richtet sie sich u.a. an Personen mit Vorerkrankungen und an Berufstätige in körperlich anspruchsvollen Berufen, wie z.B. Handwerker. Denn die Berufsunfähigkeitsversicherung ist einerseits entweder aus Kostengründen oft nicht realisierbar oder andererseits gar nicht möglich, diese Versicherung überhaupt zu bekommen. Zur finanziellen Absicherung empfiehlt sich in diesen Fällen daher eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Ferner ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll für Selbstständige. Zahlen diese nämlich keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, entfällt ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung droht Selbstständigen im Falle der Erwerbsunfähigkeit damit der finanzielle Ruin.
Oft stehend Versicherte vor der Frage, was man alles in einem Leistungsfall „Erwerbsunfähigkeit“ beachten sollte. Viele Versicherungsnehmer wissen nicht, wie man gegenüber der Versicherung auftritt, was man der Versicherung als Obliegenheit mitteilen muss, was man gar nicht mitteilen braucht. Auch stehen Ratsuchende vor dem Problem, überhaupt nicht zu wissen, welche Experten auf diesen Bereich der Erwerbsunfähigkeit überhaupt spezialisiert sind.
Von der frühen Unterstützung beim Ausfüllen des Leistungsantrages hin zu einer rechtlichen Vertretung des Versicherten gegenüber der Erwerbsunfähigkeitsversicherung: in allen Stadien des Verfahrens zur Erwerbsunfähigkeit können Sie als Versicherte auf die kompetente Unterstützung und Expertise der Kanzlei Jöhnke & Reichow zurückgreifen.
Leistet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung jedoch nicht, stehen Versicherte vor vielen rechtlichen Problemen. Oftmals kann eine Leistungsablehnung des Versicherers jedoch verhindert werden und Sie als unser Mandant sofort Leistungen aus Ihrer Erwerbsunfähigkeitsversicherung beziehen. Sinnvoll ist es somit frühzeitig anwaltliche Expertise in Anspruch zu nehmen.
Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie bundesweit. Damit sind wir absolut unabhängig von regionalen Mandaten. Auch wenn Sie aus anderen Städten und anderen Bundesländern kommen, stellt die Entfernung zu unserer Kanzlei keine Barriere dar. Wir beraten Sie telefonisch und gern auch per Video. Damit haben Sie jederzeit ein persönliches Verhältnis zu Ihrem Rechtsanwalt und werden vollumfänglich beraten.
Wir vertreten Sie gerichtlich ebenfalls bundesweit. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow reisen zu allen bundesweiten Gerichten. Auch hier stellen regionale Entfernungen keine Barriere mehr dar. Sie können sich jederzeit vertrauensvoll in unser Beratungsmandat begeben.
Im Rahmen der Arbeitskraftabsicherung möchten wir Sie auf weitere Versicherungsformen aufmerksam machen:
Für Rückfragen stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow jederzeit gern zur Verfügung. Für rechtliche Unterstützung können Sie jederzeit gern ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf unter 040-34809750 oder senden Sie uns eine E-Mail an mailto:info@joehnke-reichow.de
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