Sie sind aus Aschaffenburg oder Umgebung und suchen einen Rechtsanwalt im Versicherungsrecht, der Sie hinsichtlich Fragen zur Berufsunfähigkeit berät oder gegenüber Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung vertritt? Herzlich willkommen auf unserer Homepage. Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte vertritt bundesweit Mandanten in Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow verfügen über eine langjährige Erfahrung im Versicherungsrecht. Unsere Rechtsanwälte können Sie daher in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens unterstützen. Versicherte begleiten wir dabei auch bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente (siehe Berufsunfähigkeit beantragen). Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher Versicherte auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.
Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung (siehe hierzu: Die außergerichtliche Geltendmachung der BU-Leistungen). Dasselbe gilt auch im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ihr persönlicher Rechtsanwalt wird Sie gern beraten und gemeinsam mit Ihnen eine Strategie zu entwickeln, mit welcher Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung bestmöglich durchgesetzt werden können.
In Berufsunfähigkeitsverfahren zahlt sich frühzeitige anwaltliche Expertise oftmals aus. Die Chance auf zeitnahe Leistungen aus dem Versicherungsvertrag können durch eine fachkundige anwaltliche Beratung regelmäßig erhöht werden. Die Praxis im Bereich der Berufsunfähigkeit kann durchaus komplex sein (siehe Berufsunfähigkeitsversicherung). Durch eine tägliche Praxis im Versicherungsrecht, sowie langjähriger Erfahrung im Umgang mit Leistungsanträgen (siehe hierzu Der Leistungsantrag), können gute und adäquate Ergebnisse erzielt werden. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass einzelne Ursachen besonders häufig zu einer Berufsunfähigkeit führen (siehe hierzu Die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit).
Wir haben dabei bereits für Versicherte aus unterschiedlichen Berufsgruppen Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend gemacht. Die Mandanten unserer Kanzlei wiesen dabei auch verschiedenste gesundheitliche Beeinträchtigungen auf. Eine Übersicht über die Berufe und Erkrankungen unserer bisherigen Mandanten finden Sie unter Berufe und Erkrankungen. Zu unseren Gegnern zählen dabei viele namhafte Versicherer (siehe hierzu Gegnerliste).
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung und vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten (siehe hierzu Der Prozess gegen den Versicherer). Wir betreuen Versicherte im gesamten Bundesgebiet – auch in Aschaffenburg. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die Tätigkeit im Versicherungsrecht und speziell Streitigkeiten wegen Berufsunfähigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Kanzleitätigkeit. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow blicken auf eine Vielzahl erfolgreicher Verfahren zurück. Auch vor dem Landgericht Aschaffenburg konnten wir bereits erfolgreich für die Rechte von Versicherten streiten:
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben bereits viele Versicherte erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl die Anerkennung der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Einige Krankheiten sind so schwerwiegend, dass sie berufsübergreifend zum Eintritt der Berufsunfähigkeit führen können. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben daher Betroffene einzelner, besonders schwerwiegender Krankheiten bereits vertreten und eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit oder aber zumindest eine Vergleichszahlung erstreiten können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der Verfahrens unserer Kanzlei zusammengefasst nach einzelnen Krankheiten:
Berufsunfähigkeit wegen Allergie
Berufsunfähigkeit wegen Angststörung
Berufsunfähigkeit wegen Arthrose
Berufsunfähigkeit bei Asthma
Berufsunfähigkeit nach Bandscheibenvorfall
Berufsunfähigkeit wegen Burnout
Berufsunfähigkeit wegen COPD
Berufsunfähigkeit bei Coxarthrose
Berufsunfähigkeit durch Darmentzündung
Berufsunfähigkeit wegen Depression
Berufsunfähigkeit wegen Diabetes
Berufsunfähigkeit wegen Ehlers-Danlos-Syndrom
Berufsunfähigkeit wegen Epilepsie
Berufsunfähigkeit wegen Fatigue-Syndrom (CFS)
Berufsunfähigkeit wegen Fehlsichtigkeit
Berufsunfähigkeit bei Fibromyalgie
Berufsunfähigkeit bei Frozen-Shoulder-Syndrom
Berufsunfähigkeit wegen Herzinfarkt
Berufsunfähigkeit durch Hörsturz
Berufsunfähigkeit durch Horner-Syndrom
Berufsunfähigkeit wegen Inkontinenz
Berufsunfähigkeit wegen Knieschmerzen
Berufsunfähigkeit wegen Krebs
Berufsunfähigkeit wegen Lungenfibrose
Berufsunfähigkeit wegen Migräne
Berufsunfähigkeit wegen Morbus Crohn
Berufsunfähigkeit wegen Morbus Reiter
Berufsunfähigkeit durch Morbus Scheuermann
Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose (MS)
Berufsunfähigkeit wegen orthopädischer Erkrankungen
Berufsunfähigkeit bei Osteochondrose
Berufsunfähigkeit bei Osteoporose
Berufsunfähigkeit wegen Parkinson
Berufsunfähigkeit bei Polyneuropathie
Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid/Long-Covid
Berufsunfähigkeit wegen PTBS
Berufsunfähigkeit bei Rheuma
Berufsunfähigkeit wegen Rückenschmerzen
Berufsunfähigkeit wegen Schizophrenie
Berufsunfähigkeit durch Spasmus
Berufsunfähigkeit wegen Tinnitus
Berufsunfähigkeit durch Trigeminusneuralgie
Berufsunfähigkeit wegen Tuberkulose
Berufsunfähigkeit nach Unfall
Berufsunfähigkeit wegen Zwangsstörung
Neben der Erkrankung des Versicherten hat auch der ausgeübte Beruf erheblichen Einfluss darauf, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt und die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente beansprucht werden kann. Im Nachfolgenden finden Sie eine Übersicht ausgewählten Verfahren unserer Kanzlei nach der jeweiligen Berufsgruppe:
Berufsunfähigkeit als Apotheker
Berufsunfähigkeit als Autoverkäufer
Berufsunfähigkeit als Arzt
Berufsunfähigkeit als Bäcker
Berufsunfähigkeit als Bankkaufmann
Berufsunfähigkeit als Berufskraftfahrer
Berufsunfähigkeit als Betriebswirt
Berufsunfähigkeit als Biologe
Berufsunfähigkeit als Bürokaufmann
Berufsunfähigkeit als Busfahrer
Berufsunfähigkeit als Controller
Berufsunfähigkeit als Einzelhandelskaufmann
Berufsunfähigkeit als Elektriker
Berufsunfähigkeit als Fachinformatiker
Berufsunfähigkeit als Fleischer
Berufsunfähigkeit als Fliesenleger
Berufsunfähigkeit als Fotograf
Berufsunfähigkeit als Friseur
Berufsunfähigkeit als Gärtner
Berufsunfähigkeit als Gas- Wasserinstallateur
Berufsunfähigkeit als Gastronom
Berufsunfähigkeit als Geschäftsführer
Berufsunfähigkeit als Grafikdesigner
Berufsunfähigkeit als Heizungsbauer
Berufsunfähigkeit als Industrieelektroniker
Berufsunfähigkeit als Industriekaufmann
Berufsunfähigkeit als Industriemechaniker
Berufsunfähigkeit als Ingenieur
Berufsunfähigkeit als IT-Berater
Berufsunfähigkeit als IT-Projektassistent
Dienstunfähigkeit als Justizvollzugsbeamter
Berufsunfähigkeit als Kfz-Mechatroniker
Berufsunfähigkeit als Kfz-Meister
Berufsunfähigkeit als Kindergärtnerin
Berufsunfähigkeit als Konditor
Berufsunfähigkeit als Konstruktionsmechaniker
Berufsunfähigkeit als Krankenschwester
Berufsunfähigkeit als Lagerist
Dienstunfähigkeit als Lehrer
Berufsunfähigkeit als Maler
Berufsunfähigkeit als Manager
Berufsunfähigkeit als Maurer
Berufsunfähigkeit als Mediengestalter
Berufsunfähigkeit als Metallbauer
Berufsunfähigkeit als Notfallsanitäter
Berufsunfähigkeit als Pfleger
Berufsunfähigkeit als Pferdewirt
Berufsunfähigkeit als Physiotherapeut
Berufsunfähigkeit als Projektmanager
Berufsunfähigkeit als Psychologe
Dienstunfähigkeit als Polizist
Berufsunfähigkeit als Sales Manager
Berufsunfähigkeit als Schiffskaufmann
Berufsunfähigkeit als Schiffskapitän
Dienstunfähigkeit als Soldat
Berufsunfähigkeit als Softwaredesigner
Berufsunfähigkeit als Speditionskaufmann
Berufsunfähigkeit als Steuerfachangestellter
Berufsunfähigkeit als Straßenwärter
Berufsunfähigkeit als Tischler
Berufsunfähigkeit als Unternehmensberater
Berufsunfähigkeit als Versicherungsmakler
Berufsunfähigkeit als Werbekaufmann
Berufsunfähigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter
Berufsunfähigkeit als Zahnarzt
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.