Berufsunfähigkeit wegen Krebs: Nürnberger Lebensversicherung AG zahlt Vergleichssumme

Die im Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg verhalf einem Geschäftsstellenleiter nach einer Krebserkrankung in einem Streit um Berufsunfähigkeit zu einem außergerichtlichen Vergleich mit der Nürnberger Lebensversicherung AG.

Die Folgen eines glottischen Larynxkarzinom

Bedauerlicherweise erkrankte der Versicherungsnehmer an einem glottischen Larynxkarzinom (Kehlkopfkrebs). Dies führte mittelbar auch zu einer schweren depressiven Episode. So litt der Versicherungsnehmer nicht nur krankheitsbedingt an Heiserkeit und Atemnot, sondern auch an Antriebslosigkeit und einer Konzentrationsschwäche. Ebenfalls litt er an Schlafstörungen. Diese führten zu einer dauerhaften Müdigkeit. Nach einiger Zeit litt der Versicherungsnehmer auch an einem Tinnitus und die Beeinträchtigung seiner Stimme weitete sich aus.

Der Versicherungsnehmer befand sich teilweise monatelang in teilstationärer Behandlung. Gleichwohl wurde trotz allem weiterhin als arbeitsunfähig entlassen. Als der Versicherungsnehmer jedoch keine Aussicht auf eine gesundheitliche Verbesserung sah, stellte er einen Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Nürnberger Lebensversicherung AG (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen).

Der Versicherer lehnte jedoch nach der Leistungsprüfung und Einholung eines Sachverständigengutachtens die Zahlung von Berufsunfähigkeitsrenten ab. Begründet wurde die Entscheidung des Versicherers damit, dass keine Nachweise vorlägen, die eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50% über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten begründen. Der Versicherungsnehmer war jedoch nicht bereit, die Entscheidung des Versicherers zu akzeptieren und wandte sich daher an die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, welche auf den Bereich des Versicherungsrechts spezialisiert ist.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme

Außergerichtliches Verfahren gegen die Nürnberger Lebensversicherung AG

Nach Kontaktaufnahme des Mandanten mir der Kanzlei, prüften die Fachanwälte für Versicherungsrecht zunächst die Sach- und Rechtslage anhand der vorliegenden Unterlagen. Sodann holte die Kanzlei auch einen Aktenauszug des Versicherers ein.

Nach Ansicht der Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow bestand danach eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers (siehe hierzu Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). In der Folge bezifferten die Rechtsanwälte die Ansprüche des Mandanten und forderten die Nürnberger Lebensversicherung AG erneut zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrenten auf. Die Nürnberger Lebensversicherung AG lehnte die Leistungserbringung jedoch erneut ab. Bedauerlicherweise sah die Nürnberger Lebensversicherung AG es auch weiterhin nicht als nachgewiesen an, dass eine bedingungsmäßige Berufsunfähigkeit besteht.

Nach Erhalt des zweiten Ablehnungsschreibens, kontaktieren die Rechtsanwälte den Versicherer telefonisch. Sodann einigten die Parteien sich auf einen außergerichtlichen Vergleich. Die Nürnberger Lebensversicherung AG zahlte dem Versicherungsnehmer danach die volle Berufsunfähigkeitsrente für den halben Zeitraum der Berufsunfähigkeit und die angefallenen Gebühren für die außergerichtliche Interessenvertretung. Mit Auszahlung der Vergleichssumme ist der entsprechende Leistungsantrag abgegolten.

Hilfe von Spezialisten für Berufsunfähigkeit

Wie dieser Fall erneut zeigt, ist es stets ratsam, sich fachanwaltlichen Rat zu holen, wenn man sich mit einer Ablehnung eines Leistungsantrages eines Berufsunfähigkeitsversicherers konfrontiert sieht. Keinesfalls sollte man sofort den Kopf in den Sand stecken und die Entscheidung des Versicherers einfach akzeptieren, ohne seinen Fall vorher von einem Rechtsanwalt, der über Spezialwissen im Bereich des Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, überprüfen zu lassen.

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeitsfällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen (siehe hierzu Fallbeispiele der Kanzlei Jöhnke & Reichow). Konkrete Beispiele zur Berufsunfähigkeit bei Krebs finden Sie Hier. Eine Zusammenfassung finden Sie auch unter Berufsunfähigkeit wegen Krebs oder unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

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Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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RA Bernhard Gramlich

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