Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt (angestellt)

Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Hamburg, Anwalt für Berufsunfähigkeit

Werdegang

Bernhard Gramlich hat an der Humboldt Universität Berlin Rechtswissenschaften studiert und sein Referendariat am Kammergericht Berlin abgeleistet. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und war in seinen ersten Berufsjahren zunächst im Verkehrsrecht tätig. In diesem Zusammenhang erhielt er auch den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ verliehen.

2019 wechselte Bernhard Gramlich zu Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als angestellter Rechtsanwalt widmet er sich dort dem Versicherungsrecht und erwarb schnell die Qualifikation „Fachanwalt für Versicherungsrecht“.

Tätigkeit

Rechtsanwalt Gramlich ist vorwiegend im Versicherungsrecht tätig. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei im Bereich der Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Er hat bereits für eine Vielzahl von Versicherten deren Anspruch auf Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente durchgesetzt und verfügt in diesem Bereich über eine langjährige Erfahrung als Prozessanwalt.

Privates

Bernhard Gramlich lebt in Hamburg. In seiner Freizeit geht er gerne auf kulinarische Entdeckungsreise.

Kontakt:

Telefon: 040 – 34 80 97 51
E-Mail: gramlich@joehnke-reichow.de


Tätigkeitsschwerpunkte:

Versicherungsrecht


Vita:

  • Seit 2019: Angestellter Rechtsanwalt bei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
  • 2014-2019: Rechtsanwalt in einer mittelständischen Kanzlei im Bereich des Zivil- und Zivilprozessrechts
  • 2011-2013: Referendariat am Kammergericht Berlin
  • 2003-2011: Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin

Qualifikationen:

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

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Vorträge von Rechtsanwalt Gramlich


 

Betriebsschließungsversicherung – aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung

Bernhard Robert Gramlich berichtet in seinem Vortrag „Aktuelle Entwicklungen in Betriebsschließungsverfahren“ über den derzeitigen Stand der Instanzrechtsprechung in Bezug auf das Bestehen von Versicherungsschutz im Rahmen von Betriebsschließungsversicherungen bei Coronaschäden.

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