Kann Krebs zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? An Krebs erkrankte Personen leiden unter der unkontrollierten Vermehrung von Tumorzellen. Das kann schwerwiegende Auswirkungen auf den Rest des Körpers haben. Von Krebs gibt es verschiedene Arten, die unterschiedlich gefährlich sind für Betroffene. Welche Arten es gibt, ob es zu einer Berufsunfähigkeit wegen Krebs kommen kann und was bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente zu beachten ist, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.
Als Krebs bezeichnet man solche Erkrankungen, die eine bösartige Gewebeneubildung, eine sogenannte Neoplasie oder ein Malignom, zur Folge haben. Tumorzellen vermehren sich unkontrolliert und wachsam infolgedessen in Nachbargewebe ein. Dadurch wird gesundes Gewebe zerstört und weitere Krebsgeschwülste gebildet. Die neu gebildeten Geschwülste werden als Metastasen bezeichnet. Die Krebszellen reagieren nicht mehr auf die Signale, die das Wachstum in gesunden Geweben steuern und können auch durch das Immunsystem nicht mehr kontrolliert werden. Man unterscheidet zwischen sehr vielen Krebsarten, je nachdem wo sich die Krebszellen im Körper befinden. Besonders häufig sind zum Beispiel Formen von Brustkrebs, Prostatakrebs, Darmkrebs, Lungenkrebs oder auch Hautkrebs. Krebszellen können sich jedoch überall im Körper befinden, da sie durch das Blut verteilt werden können. Man unterscheidet zwischen gutartigen und bösartigen Tumoren. Gutartige Tumore wachsen eher langsam und bilden keine Metastasen. Bösartige Tumore dagegen, wachsen eher schnell, dringen in umliegendes Gewebe ein und bilden Metastasen.
Die Ursache für die Entstehung von Krebszellen liegt primär in den Genen. Es gibt sogenannte Tumorsuppressor-Gene, die normalerweise die Krebsentwicklung bremsen. Werden diese Gene stillgelegt, kommt es durch die Proto-Onkogene, die Gene, die die Krebsentstehung fördern, zur Entstehung von Tumorzellen. Weiterhin unterscheidet man zwischen genetischen und epigenetischen Veränderungen der DNA. Bei der genetischen Veränderung gibt es von bestimmten Genprodukten zu viel, zu wenig oder ihre Eigenschaften stimmen nicht mehr. Epigenetischen Veränderungen hingegen wirken sich auf die „Verpackung“ der DNA aus, sodass die Gene nicht abgelesen werden können. Genetische Veränderungen können hervorgerufen werden durch Entzündungsprozesse und bestimmte Risikofaktoren wie Rauchen und UV-Strahlung. Es ist aber auch möglich, dass bei der natürlichen Zellteilung ein Fehler auftritt und es nur durch Zufall zu einem Fehler kommt, ohne eine bestimmte Ursache. Aus diesem Grund erhöht sich das Krebsrisiko mit zunehmendem Alter.
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Wurde Krebs diagnostiziert besteht in einigen Fällen die Möglichkeit einer operativen Entfernung oder Chemotherapie. Je nach Ausmaß der Erkrankung und etwaiger Behandlungsmöglichkeiten kann es zu einer Berufsunfähigkeit wegen Krebs kommen.
Maßgeblich dafür sind zunächst die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei Krebs der Fall ist, bedarf immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.
Da bei Krebs die Therapiemöglichkeiten gravierende Auswirkungen haben können, ist oftmals auf die Folgen von der Chemotherapie abzustellen oder welche Folgen ein Tumor hat, wenn er beispielsweise einen Bereich des Gehirns beeinträchtigt. Besonders relevant bei Krebs ist also die Art der Krebserkrankung und nicht nur die drohende Gefahr der Ausbreitung der Krebszellen, sondern auch die möglichen akuten Symptome. Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch Krebs bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann daher jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von Krebs Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von Krebs Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.
Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Krebs durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.