Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose (MS)

LG Mühlhausen verurteilt Gothaer Lebensversicherung AG zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Multiple Sklerose

Das Landgericht Mühlhausen (Thüringen) verurteilt in einem von der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte betreuten Verfahren die Gothaer Lebensversicherung AG mit Urteil vom 20.07.2018 (Aktenzeichen 6 O 564/14) zu weiteren Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung an eine an Multiple Sklerose (MS) erkrankte Raumausstatterin. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Berufsunfähig wegen Multipler Sklerose?

Nach wiederholten stationären und ambulanten Behandlungen der Versicherungsnehmerin in einem Klinikum, wurde durch einen Facharzt am 27.05.2013 die Diagnose multiple Sklerose mit primär schubförmigen Verlauf gestellt. Am 04.06.2013 wurde die Diagnose nochmals in dem Klinikum im Rahmen einer weiteren Untersuchung bestätigt. Im Vordergrund der Beschwerden der Versicherungsnehmerin waren Taubheitsgefühle, sensible Reizerscheinungen im Bereich beider Füße, Kribbelgefühl und Minderempfindung beider Fußsohlen mit unsicherem Gang. Hinzu kamen gelegentliche ziehende Schmerzen in den Armen.

Unter dem 07.08.2013 leitete die Versicherungsnehmerin bei der Gothaer Lebensversicherung AG die Leistungsfallprüfung Berufsunfähigkeit in die Wege. Hierzu stellte die Versicherungsnehmerin der Gothaer Lebensversicherung AG alle notwendigen medizinischen Unterlagen zur Verfügung (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen).

Die Gothaer Lebensversicherung AG lehnte jedoch nach Prüfung und Sichtung der ihr überlassenen Behandlungsunterlagen und ärztlichen Stellungnahmen die Leistungen ab. Sie war der Meinung, dass eine bedindigungsgemäße Berufsunfähigkeit nicht vorlag.

Die Versicherungsnehmerin war bis zu Geschäftsaufgabe per 01.09.2013 seit dem Jahre 2000 als selbstständige Raumausstatterin tätig. Die Versicherungsnehmerin sah sich aufgrund der Diagnosen und Beschwerden nicht mehr in der Lage, ihrer Tätigkeit als selbstständige Raumausstatterin nachzugehen. So dann war sie nach der Geschäftsaufgabe für ca. 3 Stunden pro Tag als Näherin tätig. Auch dieser Tätigkeit ging die Versicherungsnehmerin ab dem 01.01.2015 nicht mehr nach. Sie sah sich auch hieran durch die fortschreitenden Beschwerden gehindert.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte sahen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit gegeben

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte sowie die Versicherungsnehmerin vertraten die Ansicht, dass die Versicherungsnehmerin zumindest seit dem 01.09.2013 zu jedenfalls nicht weniger als 50% aufgrund ihrer Erkrankung und der krankheitsbedingten Beeinträchtigungen ihres Leistungsvermögens für die Ausübung ihrer Tätigkeit als selbstständige Raumausstatterin mit dem Schwerpunkt Gardinen, Fenstergestaltung berufsunfähig sei, was letztlich aber auch auf die Tätigkeit als Näherin zutreffe.

In gesunden Tagen hat sich der typische Arbeitsablauf der Versicherungsnehmerin so gestaltet, dass sie vom Arbeitsbeginn 9:30 Uhr bis 10:00 Uhr Maschinen gereinigt und gestartet hat. Von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr nähte sie, fertigte Zuschnitte an und führte Schneiderarbeiten sowie kaufmännisch verwaltende Tätigkeiten aus. Von 13 bis 16:00 Uhr erfolgte ein Verkauf und Kundenberatungen. Zwischen 16 und 18:00 Uhr erledigte die Versicherungsnehmerin Bügeltätigkeiten. Zwischen 18 und 20:00 Uhr hat die Versicherungsnehmerin bei den Kunden auf Maß genommen, Gardinen aufgehangen sowie Dekorations – und Montagearbeiten ausgeführt.

Diese Tätigkeiten waren der Versicherungsnehmerin aufgrund der eingetretenen Erkrankung und ihrer Folgen nicht mehr möglich. Neben zunehmender Konzentrationsschwäche war sie durch feinmotorische Beeinträchtigungen an Näh- und Zuschneidearbeiten gehindert. Durch Schwindel, Taubheitsgefühle und Gangunsicherheiten konnte sie auch keine Leitern besteigen, um Aufmaß zu nehmen oder Gardinen und Dekoration aufzuhängen. Auch war es ihr nicht möglich ein Kraftfahrzeug zu führen, um zu den Kunden zu gelangen. Selbstverwaltende Tätigkeiten konnte die Versicherungsnehmerin nur noch sehr eingeschränkt ausführen, da sie zunehmend unter Konzentrationsschwierigkeiten litt. Angesichts der Struktur des Unternehmens der Versicherungsnehmerin als Einmannbetrieb war es ihr auch nicht möglich, durch Umorganisation ihre Defizite auszugleichen.

Da die Gothaer Lebensversicherung AG außergerichtlich kein Anerkenntnis in Bezug auf die begehrten BU – Leistungen abgab, empfahl die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte den Prozess gegen den Versicherer vor dem Landgericht Mühlhausen.

LG Mühlhausen verurteilt Gothaer Lebensversicherung AG

Die Versicherungsnehmerin hatte mit ihrem Begehren Erfolg und obsiegte vor dem Landgericht Mühlhausen. Das Landgericht ging dabei von einer Berufsunfähigkeit wegen Multipler Sklerose aus (weitere Infos siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose). Die Gothaer Lebensversicherung AG wurde antragsgemäß verurteilt. Danach hat die Gothaer Lebensversicherung AG an die Versicherungsnehmerin eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente für die Dauer der Berufsunfähigkeit zu zahlen. Ferner wurde festgestellt, dass die Gothaer Lebensversicherung AG verpflichtet ist, die Versicherungsnehmerin von der Beitragszahlungspflicht für die Vergangenheit und die Zukunft freizustellen. Indes wurde die Gothaer Lebensversicherung AG verurteilt, rückständige Berufsunfähigkeitsrenten seit dem 01.09.2013 an die Versicherungsnehmerin zu zahlen.

Das Landgericht Mühlhausen folgte damit der Rechtsauffassung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, welche sich unter anderem auf Rechtsstreitigkeiten mit Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisiert hat. Bereits bei ihrer außergerichtlich Geltendmachung der BU-Leistung hatte die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte der Gothaer Lebensversicherung AG umfassende medizinische Unterlagen zur Verfügung gestellt, die eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit der Versicherungsnehmerin bewiesen haben. Das erkennende Gericht war folglich ebenfalls dieser Auffassung und urteilte entsprechend der Klaganträge der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Die medizinischen Sachverständigen kamen ebenfalls zu dem Ergebnis, dass bei der Versicherungsnehmerin eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit eingetreten war. Die Versicherungsnehmerin war nämlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, ihre zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit als selbständige Raumausstattungen auszuüben. Alle Beeinträchtigungen führen in Gänze dazu, dass die Versicherungsnehmerin ihre entsprechenden Einzeltätigkeiten nicht mehr ausüben konnte. Die Gothaer Lebensversicherung AG hatte als beklagte Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechend Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung an die Versicherungsnehmerin auszukehren.

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Qualifizierte Unterstützung bei der Begleitung des BU-Verfahrens zahlt sich aus!

 

Das sogenannte „Berufsunfähigkeits-Verfahren“ beginnt bereits mit dem Leistungsantrag. Aus diesem Grund sollte frühzeitig kompetente und qualifizierte Unterstützung in diesem frühen Stadium des BU-Verfahrens in Anspruch genommen werden, damit „unvorhersehbare Risiken und Probleme“ des BU-Verfahrens vorhersehbar und damit kalkulierbar werden.

Zu allen rechtlichen Themen hinsichtlich „Berufsunfähigkeitsversicherungen“ berät und unterstützt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow gern. Die Kanzlei bietet rechtliche Unterstützung in allen Stadien eines BU-Verfahrens. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Gern planen wir mit Ihnen eine Strategie um Sie bei der Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Versicherung zu unterstützen.

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Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei BU – Leistungsfällen sind Vermittler und Versicherungsnehmer gut beraten, bereits von Anfang an anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Dieses zahlt sich meistens aus, da auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzleien sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich entsprechenden Vortrag leisten können und den Versicherungsnehmer so durch das Verfahren begleiten können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt dabei bei der außgerichtlichen Geltendmachung der BU-Leistung und übernimmt auch die Interessensvertretung in einem Prozess gegen den Versicherer. Beides ist Bestandteil des BU-Verfahrens. Dies erklärt unser Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Ablauf des BU-Verfahrens

Dabei ist es wichtig, stets die aktuelle Rechtsprechung im Versicherungsrecht, spezieller noch im Bereich „Berufsunfähigkeitsversicherung“, zu kennen und diese auf den entsprechenden Einzelfall anwenden zu können. Gerade bei selbstständigen spielt oft das Problem der Umorganisation eine Rolle, sowie auch entsprechende Verweisungstätigkeiten. Auch kommt es auf die genaue Darlegung der Tätigkeiten an, damit anhand des medizinischen Gesundheitszustandes geprüft werden kann, zu welchem Grad die jeweils einzelnen Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können.

Spätestens ab dem Zeitpunkt der außergerichtlichen Leistungsablehnung durch den Berufsunfähigkeitsversicherer ist anwaltliche Unterstützung zwingend geboten. Dabei sollte stets auf spezialisierte Fachanwälte im Versicherungsrecht zurückgegriffen werden, welche sich darüber hinaus auch mit Rechtsstreitigkeiten gegen Berufsunfähigkeitsversicherungen auskennen.

Weitere Informationen und Rechtsprechungen haben wir für Sie unter „Versicherungsrecht“ und themenspezifisch unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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