Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose (MS)

Allianz Lebensversicherungs-AG zahlt Vergleichssumme in Streit um Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose 

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erwirkt in einem außergerichtlichen Leistungsverfahren zur Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose für die Mandantschaft die Zahlung einer erheblichen Vergleichssumme an diese durch die Allianz Lebensversicherungs-AG.

Allianz Lebensversicherungs-AG lehnte Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose ab

Die Versicherungsnehmerin ist gelernte Verwaltungsfachangestellte. Sie war als Versicherungsangestellte einer Agentur im Büro und zuletzt als Modeberaterin in einer Boutique tätig. Als Versicherungsnehmerin unterhält die Mandantschaft bei der Allianz Lebensversicherungs-AG eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Beginnend kam es zunächst bei der Mandantschaft zu Sensibilitätsstörungen im Bereich der linken Körperseite. So dann wurde die Diagnose Multiple Sklerose (MS = chronisch-entzündliche Krankheit, die das zentrale Nervensystem betrifft) gestellt (weitere Infos siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose). Zunächst wurde die Versicherte mit Kortison-Stoßtherapien behandelt. In der Folge erhielt sie dann auch eine entsprechende Basistherapie zur Vermeidung von weiteren Schüben. Diese wurde jedoch auf Grund eines Kinderwunsches unterbrochen und war nicht mehr aufgenommen worden.  Eine dauerhafte Medikation bezüglich der Multiple Sklerose wurde seit der Schwangerschaft nicht mehr eingenommen. Daneben bestand bei der Versicherten eine schwere depressive und psychische Störung mit Belastbarkeitsminderung.

Vor diesem Hintergrund sei die Versicherungsnehmerin nunmehr arbeitsunfähig und könne ihrer zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeiten nicht mehr nachgehen. Die Allianz Lebensversicherungs-AG hatte jedoch sowohl den ersten als auch den zweiten BU-Leistungsantrag der Versicherten mit der Begründung abgelehnt, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nicht vorliege.

Rechtliche Würdigung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Aufgrund der ärztlichen Befunde war nach Auffassung der Kanzlei Jöhnke & Reichow davon auszugehen, dass die Mandantschaft berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen sei (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor).

Die Kanzlei überreichte dem Versicherer in dieser Angelegenheit zusätzlich zu dem bereits dem Versicherer vorliegenden BU-Leistungsantrag einen nochmals vollständig erstellten Stundenplan der Mandantschaft. Aus diesem sei nicht nur die genaue Tätigkeit der Mandantin in gesunden Tagen erkennbar, sondern auch welche konkreten Tätigkeiten die Versicherte krankheitsbedingt nicht mehr ausüben könne. Nach Ansicht der Kanzlei Jöhnke & Reichow übersteige der Anteil der gesundheitsbedingt nicht mehr erbringbaren Tätigkeiten der Mandantin 50% ihrer bisherigen Arbeitszeit. Damit liege eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor. Aufgrund der vorliegenden bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit habe die Mandantschaft einen Anspruch auf sämtliche vertraglich zugesicherten Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Allianz Lebensversicherungs-AG zahlt beträchtliche Vergleichssumme

Die Allianz Lebensversicherungs-AG vertrat dennoch weiterhin die Auffassung, dass bei der Versicherungsnehmerin eine Berufsunfähigkeit nach ihren Bedingungen nicht vorliege. Den ersten BU-Leistungsantrag der Versicherungsnehmerin lehnte der Versicherer dabei ab mit der Begründung, dass die Versicherte laut den dem Versicherer vorliegenden Unterlagen ihre Tätigkeit als Sachbearbeiterin im Maklerbüro weiterhin im gleichen Umfang ausübe könne, wie zu Beginn ihrer Erkrankung und zusätzlich noch als Modeberaterin in einer Boutique tätig sei.

Den zweiten BU-Leistungsantrag hat die Allianz Lebensversicherungs-AG mit der Begründung abgelehnt, dass sich laut einem Gutachter lediglich die schwere depressive Episode auf die Ausübung der einzelnen Tätigkeiten im zuletzt ausgeübten Beruf negativ auswirke. Aus sich des Gutachters sei die versicherte Person sehr wohl in der Lage mindestens sechs Stunden täglich als Modeberaterin zu arbeiten. Die genannten Untersuchungsbefunde ergeben in der Summe keine ausreichenden Beeinträchtigungen und Beschwerden, die Teiltätigkeiten, die als Modeberaterin gefordert werden, auszufüllen, so der Versicherer. Somit liege nach Auffassung des Versicherers keine Berufsunfähigkeit mit einem Grad von mindestens 50% im Sinne der Versicherungsbedingungen. Die Leistungsvoraussetzungen seien mithin nicht erfüllt. An dieser Auffassung hielt die Allianz Lebensversicherungs-AG vehement fest.

Jedoch konnte unter Zugrundelegung der von der Kanzlei Jöhnke & Reichow begründeten, nicht gerechtfertigten Ablehnungen der BU-Leistungen und im reinen Erledigungsinteresse beider Parteien außergerichtlich ein Vergleich mit der Allianz Lebensversicherungs-AG zur Zahlung einer beträchtlichen Vergleichssumme geschlossen werden.

Fazit zu dem Leistungsverfahren

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte freut sich, dass für die Mandantschaft die Zahlung einer hohen Vergleichssumme verhandelt werden konnte. Die außergerichtliche Verhandlung über die Ansprüche der Mandantschaft hat gezeigt, dass bei einer konstruktiven Auseinandersetzung mit der Versicherung und einer guten außergerichtlichen Verhandlung in Berufsunfähigkeitsangelegenheiten unzureichende Darlegungen aufgedeckt und dadurch die zunächst zweimal abgelehnte Leistung einer Versicherung aus dem Versicherungsvertrag wieder erwirkt werden kann, respektive Vergleichslösungen erarbeitet werden können.

Hilfe von Spezialisten für Berufsunfähigkeitsversicherung

Aus diesem Grunde macht es Sinn sich stets und von Anfang an in die Hände versierter Rechtsanwälte zu begeben, die praktisch ausgebildet im Versicherungsrecht sind. Dabei ist stets anzuempfehlen sich Rat und kompetente Unterstützung von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht zu holen. Auch dabei ist es vorteilhaft sich an Fachanwälte zu wenden, die auf eine langjährige Erfahrung in Versicherungsprozessen mit Berufsunfähigkeitsversicherungen zurückblicken können.

Nur die Erfahrung aus der Praxis führt zu guten und adäquaten Ergebnissen, da die rechtlichen Fallstricke im Bereich des Berufsunfähigkeitsrechts kaum noch überschaubar ist und nur die tägliche Praxis eine entsprechende Kenntnis sichert.

Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Dabei ist wird eine bundesweite Vertretung garantiert. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung bestmöglich durchzusetzen.

Sie erreichen die Kanzlei Jöhnke6 Reichow unter 040-34809750 oder info@joehnke-reichow.de. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter https://bu-anwalt24.de/ einsehen. Auch stehen Ihnen im News-Bereich der Kanzlei auf der Webseite viele wichtige Informationen zur Verfügung. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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RA Bernhard Gramlich

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