Unternehmensberater erhält nach Prostatakrebs Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein Unternehmensberater reichte mithilfe der Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte einen Antrag auf Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung wegen einer Prostatakrebs-Erkrankung ein und erhielt anschließend ein Leistungsanerkenntnis des Versicherers.

Unternehmensberater und Interimsmanager

In zuletzt gesunden Tagen war der Versicherungsnehmer sowohl als Unternehmensberater als auch als Interimsmanager tätig. Sein Arbeitstag begann in der Regel mit der Anfahrt zum Kundentermin mit dem Pkw. Während der Autofahrt war er bereits in mehreren Telefongesprächen um die Belange seiner Mitarbeiter zu besprechen. Nach Ankunft beim Kunden wurden zunächst Gespräche mit den Auftraggebern geführt und anschließend Meetings durchgeführt. Im weiteren Verlauf des Tages wurden Workshops und Seminare mit den Mitarbeitern durchgeführt. Hierbei war es das Ziel die Teamdynamik zu fördern. Überdies war der Versicherungsnehmer auch für die Verwaltung, Finanzen und Mitarbeiterführung zuständig. Die Kundenakquise sowie auch das Erstellen von Angeboten und der Bewertung des Status quo gehörten ebenso zu seinem Aufgabenbereich.

Die geistige Tätigkeit erforderte ein hohes Maß an Konzentration, Geduld und Interesse an dem jeweiligen Unternehmen. Jedoch war die Tätigkeit des Unternehmensberaters durchaus auch körperlich anstrengend. Die durchgeführten Meetings mithilfe von z.B. Flipcharts gingen teilweise über mehrere Stunden, welche der Unternehmensberater im Stehen absolvieren musste.

Berufsunfähig durch Prostatakrebs, Arthrose und chronische-degenerative Wirbelsäulensyndrome

Bedauerlicherweise erhielt der Unternehmensberater die Diagnose Prostatakrebs mit dem Verdacht auf ein Adenokarzinom. Der Prostatakrebs führte im Falle des Unternehmensberaters zu einer Belastungsinkontinenz sowie zu einer erektilen Dysfunktion. Dies führte zu einer überaus großen psychischen Belastung für den Versicherungsnehmer. Es entstand zunehmend die Angst kein WC in der näheren Umgebung zu finden, sowie sich während eines Meetings einzunässen. Aus diesem Grunde war es dem Unternehmensberater nicht mehr möglich mit dem Pkw zu Kundenterminen zu fahren.

Darüber hinaus war ihm eine Wahrnehmung der Kundentermine nicht mehr möglich, da er während des mehrstündigen Stehens Schmerzen in der Blasenregion bekam. Ferner kam es zu Problemen während der Präsentationen, wenn das genutzte Medium eine bestimmte Höhe überschritt. Durch das chronisch-degenerative Hals- und Lendenwirbelsyndrom in Kombination mit Schulterschmerzen, war es dem Versicherungsnehmer nicht möglich seine Arme allzu hochzuheben. Dies führte nämlich anschließend zu Taubheit in den Armen und Fingern, was seinen Tastsinn einschränkte.

Da die Tätigkeit im Stehen nicht mehr ausgeführt werden konnte, versuchte sich der Unternehmensberater auf die Sitzende Tätigkeit zu beschränken. Jedoch war auch hier nach einigen Minuten das Sitzen nicht mehr möglich, da der Unternehmensberater an Schmerzen in der Beckenregion litt, hervorgerufen durch die Inkontinenz und die Knieschmerzen. Dies bereitete ihm in einigen Fällen Herzrasen und Schweißausbrüche, weshalb er anfing soziale Kontakte zu meiden.

Sodann entschied sich der Versicherungsnehmer zur Beantragung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Um die Antragsstellung und das nachfolgende Leistungsprüfungsverfahren mit minimalstem Risiko durchzuführen, wandte sich der Unternehmensberater an die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen).

Ihre Versicherung zahlt nicht?

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme

Versicherer erteilt Leistungsanerkenntnis bzgl. Berufsunfähigkeit

Die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow forderten zunächst die medizinischen und wirtschaftlichen Unterlagen des Unternehmensberaters an, um den Fall prüfen zu können. Sodann entwickelten die Rechtsanwälte gemeinsam mit dem Unternehmensberater eine Strategie zur Ausfüllung des Leistungsantrags und berieten den Unternehmensberater vollumfänglich. Anschließend bereiteten die Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Zusammenarbeit mit dem Unternehmensberater den vollständigen Leistungsantrag nebst Anlagen vor. Durch die Unterstützung von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte richtete der Versicherer nur wenige Rückfragen an den Unternehmensberater und erkannte die Leistungen wegen bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit schlussendlich an.

Leistungsanträge gegenüber Berufsunfähigkeitsversicherung – Nur mit Experten!

Gerade in Leistungsprüfungsverfahren bei Berufsunfähigkeit lassen sich die Versicherungsnehmer häufig auf langwierigen und komplizierten Schriftverkehr mit der BU-Versicherer ein. Teilweise füllen Versicherte die Leistungsanträge selbst und oft auch falsch aus. Dabei ist zu beachten, dass der Leistungsantrag Dreh- und Angelpunkt eines möglichen Versicherungsprozesses wird. Ein Leistungsantrag, welcher der Versicherung einmal überlassen wurde, ist nur ganz selten noch zu korrigieren. Auf diesen Leistungsantrag hin prüft die Versicherung jedoch, ob überhaupt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Hierzu prüft das Versicherungsunternehmen, ob der Versicherte den Nachweis des Vorliegens einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit überhaupt erbracht hat. Ist dieses nicht Fall, lehnt der BU-Versicherer den Leistungsantrag ab.

Allein deshalb empfiehlt es sich schon frühzeitig anwaltlichen Rat durch Experten einzuholen. Nur so wird gewährleistet, dass einem Versicherten spätere prozessuale Möglichkeiten nicht frühzeitig abgeschnitten werden und gegebenenfalls Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag vereitelt werden.

Fachanwälte für Versicherungsrecht von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte stehen den Versicherten, mit entsprechenden Fachanwälten für Versicherungsrecht kompetent und erreichbar zur Seite. Die Kanzlei berät und vertritt Versicherte bundesweit.

Selbstverständlich arbeitet die Kanzlei Jöhnke & Reichow voll digital. Den Mandanten steht damit ein persönlicher Zugang digitalen Akte – sogenannte „Online-Akte“ – zur Verfügung, so dass Kommunikationswege angemessen verkürzt werden. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte bieten ebenso Videoberatung über die bekannten Plattformen Zoom, Skype und Teams an, so dass auch die Mandanten der Kanzlei Reisekosten und Reisezeit sparen können.

Weitergehende Informationen mit entsprechenden Erläuterungen hinsichtlich dieses rechtlichen Themenkomplexes sind nachfolgend zu finden: Berufsunfähigkeitsversicherung.  Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht sowie unter Berufsunfähigkeit wegen Krebs. Für Rechtsfragen steht Ihnen die Kanzlei Jöhnke & Reichow mit ihren Fachanwalts-Team jederzeit gerne zur Verfügung: Kontakt-Formular.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

Zum Anwaltsprofil

Rechtsanwalt Björn Jöhnke

Mandantenstimmen:

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.

Hinweise zu Kundenbewertungen

Bleiben Sie informiert – unser Newsletter!

Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.