Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose (MS)

Versicherer erkennt Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose an

Ein Versicherer erkannte Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose innerhalb von 7 Monaten an, nachdem der Versicherungsnehmer einen von der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte begleiteten Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt hatte.

Berufsunfähig wegen Multiple Sklerose?

Der Versicherungsnehmer bemerkte im Frühjahr 2015 Gefühlsstörungen in den Beinen und Unsicherheiten beim Gehen und Stehen. Eine Untersuchung beim Neurologen im selben Jahr ergab die Diagnose Multiple Sklerose (MS). Dabei handelt es sich um eine chronisch-entzündliche Erkrankung des Zentralen Nervensystems. Durch diese Erkrankung hatte die kognitive Leistung des Gehirns des Versicherten stark nachgelassen. Die Erkrankung brachte des Weiteren einen Gleichgewichtsverlust, Gedächtnisprobleme, Probleme beim Reaktionsvermögen und zahlreiche weitere Probleme wie Aufmerksamkeitsstörung, Probleme beim Sprechen oder aber auch Konzentrationsschwäche mit sich.

Weitere ärztliche Untersuchung aufgrund der Verschlechterung der Sehkraft ergaben 2016 nochmals die Diagnose MS und die Diagnose Neuritis nervi optici rechts (Entzündung des Sehnervs am rechten Auge), Presbyopie (Alterssichtigkeit durch Veränderung des Linsenapparates) und Visusminderung rechts (Verminderung der Sehschärfe). Durch die mangelnde Sehkraft und die damit verbundenen Zwangshaltungen vom Kopf, Hals und dem Rücken wurden beim Versicherungsnehmer Kopf- und Gliederschmerzen hervorgerufen.

Berufliche Tätigkeit als Leiter Programmmanagement / Teamleiter Projektmanagement

Die gesundheitliche Beeinträchtigung des Versicherten lag zum Zeitpunkt der Diagnose MS, 2015, nur beim Gehen und Stehen. Hinzu kam 2016 die Verschlechterung der Sehkraft im Jahr 2016. Durch eine geeignete Medikation konnte die gesundheitliche Situation des Versicherungsnehmers stabilisiert werden. Der aktuelle Stand der Beeinträchtigung konnte zu dem Zeitpunkt erhalten werden. Bis zum Jahr 2019 war der Versicherte in seiner beruflichen Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigt und wurde demnach zum Leiter im Programmmanagement befördert.

Die Situation des Versicherten verschlechterte sich jedoch ab Frühjahr/Sommer 2019 stark. Die Erkrankung begann sich auf die Tätigkeit auszuwirken. Durch eingeschränkte Denkprozesse und die Unfähigkeit komplexe Zusammenhänge richtig zu erkennen und zu erklären, war das Organisieren und Koordinieren nur noch bedingt bzw. nicht mehr möglich. Aufgrund des schlechten Sehvermögens konnte vom Versicherungsnehmer weder eine Präsentation erstellt noch diese im Projektmeeting, intern sowie bei Kunden oder Lieferanten gehalten werden. Ferner war die Prüfung von Rechnungen und Bestellungen sowie Controlling von Projektbudgets, Protokollen und Maßnahmeplänen nicht mehr möglich. Hinzu kam, dass freihändiges Stehen von länger als fünf Minuten sowie das Gehen von mehr als 100m ohne Hilfsmittel nicht mehr zumutbar war.

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Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Dauer eines Prüfungsverfahrens durch den Versicherer

Berufsunfähigkeitsverfahren, bzw. Leistungsantragsverfahren, können durchaus im Einzelfall sehr lange dauern. Prüfen Versicherer den Leistungsantrag und die Unterlagen intensiv und haben sie viele Nachfragen an die Versicherten, können Leistungsverfahren durchaus auch ein Jahr und länger dauern. Dieses hängt jedoch immer vom Einzelfall ab. Dabei natürlich auch von den gesundheitlichen Beschwerden in Verbindung mit dem Tätigkeitprofil des Versicherten.

Außerdem können eigene medizinische Erhebungen des Versicherers hinzukommen. Der Versicherer kann – wenn die vorliegenden medizinischen Unterlagen nicht aussagekräftig sind – einen medizinischen Gutachter beauftragen den Versicherten zu untersuchen. Auch dieses kann durchaus zu Verzögerungen des Verfahrens führen.

Prüfen Versicherer den Leistungsfall selbst?

Viele Versicherer bedienen sich mittlerweile auch externer Dienstleister, welche so dann den Leistungsfall mit überprüfen und sogar auch Vor-Ort-Termine bei den Versicherten durchführen. Der Kanzlei ist hierbei zum Beispiel die Pro Claims Solutions GmbH, Markenbergweg 36, 59846 Sundern-Hövel, bekannt. Diese Firma wird sehr häufig von deutschen Versicherern beauftragt, zum Beispiel bei Verfahren von Berufsunfähigkeitsversicherungen, Invaliditätsversicherungen, Unfallversicherungen, Lebensversicherungen, Krankentagegeldversicherungen. Bedauerlicherweise können hierbei erfahrungsgemäß auch Verzögerungen des Leistungsverfahrens entstehen, denn wird eine externe Firma mit der Leistungsprüfung / teilweisen Leistungsprüfung beauftragt, so sind mehrere Parteien in das Verfahren involviert. Der Versicherer lässt sich dabei entsprechend Aspekte von der externen Firma vorbereiten, um so dann entscheiden zu können.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Leistungsantrag

 

Versicherte einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten daher erwägen, sich bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages rechtlich begleiten zu lassen. Hierdurch können bereits von Anfang an, Fehler bei der Beantragung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung vermieden werden.

Auch die Kanzlei Jöhnke & Reichow aus Hamburg bietet eine solche Unterstützung an. Wie diese Unterstützung aussehen kann und was beim Leistungsantrag sonst zu beachten ist, erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Björn Thorben M. Jöhnke in dem gegenüberliegenden Video, sowie in unserem Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Leistungsantrag

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Versicherer erkennt Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose an

Der von der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte begleitete Leistungsantrag in dieser Angelegenheit wurde durch den Versicherer nach nur 7 Monaten bewilligt (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen). Damit erkannte der Versicherer die Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose (weitere Infos siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose) an. Somit war ein förmliches Verfahren gegen die Versicherung nicht notwendig, da alle vertraglichen Ansprüche des Versicherungsnehmers anerkannt wurden. Dabei kehrte der Versicherer rückwirkend alle vertragsgemäßen Leistungen an den Versicherten aus. Hierzu gehörten neben den Berufsunfähigkeitsrenten auch die in der Vergangenheit zu viel gezahlten Beiträge, die für den Zeitraum der Berufsunfähigkeit zurückerstattet und für die Zukunft gestundet wurden.

Ziel der Unterstützung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte war, gerade solch ein unbefristetes Anerkenntnis der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erreichen. Das Versicherungsdezernat der Hamburger Kanzlei hat sich explizit auf Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisiert. Das Ziel ist es stets für die Mandanten das Beste zu erreichen, dabei möglichst ohne Eskalation eines Rechtsstreits. Lässt sich dieser nicht vermeiden, wird ein entsprechender Prozess gegen den Versicherer geführt, sofern der Mandant dieses wünscht.

Expertenrat zahlt sich bei Berufsunfähigkeitsversicherungen aus!

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeits-Fällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Geltendmachung der BU-Leistung und auch in einem späteren Prozess gegen den Versicherer. Eine Zusammenfassung des Ablaufes eines BU-Verfahrens können Sie unserem Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Ablauf des BU-Verfahrens entnehmen.

Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Dabei ist wird eine bundesweite Vertretung garantiert. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung bestmöglich durchzusetzen.

Sie erreichen die Kanzlei unter 040-34809750 oder info@joehnke-reichow.de. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter www.bu-fachanwalt24.de einsehen. Auch stehen Ihnen im News-Bereich der Kanzlei auf der Webseite viele wichtige Informationen zur Verfügung. Weitere Informationen und Rechtsprechungen haben wir für Sie unter „Versicherungsrecht“ und themenspezifisch unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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