Berufsunfähigkeit bei Brustkrebs? DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AG zahlt Vergleichsbetrag in Verfahren vor dem LG Stade

In einem Verfahren vor dem Landgericht Stade um die Frage der Berufsunfähigkeit bei Brustkrebs erreichen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte für eine Schifffahrtskauffrau die Zahlung eines Vergleichsbetrages von der DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AG.

Schifffahrtskauffrau in einer Reederei

Die Schifffahrtskauffrau war in Teilzeit für einer Reederei tätig. Ihr Arbeitstag begann um 07:00 Uhr morgens und endete in der Regel gegen 17:00 Uhr. In der Früh verschaffte sie sich zunächst einen Überblick über die eingegangenen E-Mails. Die Korrespondenz mit Kunden, anderen Niederlassungen in Übersee, LKW-Fahrern und Kollegen erfolgte überwiegend in englischer Sprache.

Die Haupttätigkeit der Schifffahrtskauffrau lag darin, Schiffsordner anzulegen für Schiffe, die binnen der nächsten zehn Tage in Deutschland anlegen werden.  Ferner war sie für die Avisierung der eintreffenden Container zuständig und die anschließende Meldung an die Empfänger. Am Nachmittag kümmerte sie sich meist um die Rechnungserstellung und Prüfung.

Berufsunfähigkeit bei Brustkrebs? Linksseitiges Mammakarzinom

Die Schifffahrtskauffrau erkrankte an Brustkrebs. Es wurde ein linksseitiges Mammakarzinom bei ihr festgestellt.

Nach einem halben Jahr wurde die Schifffahrtskauffrau bereits mittels einer Chemotherapie behandelt. Einen Monat später wurde ihr die linke Brust entfernt. Nachdem sich die Schifffahrtskauffrau von der OP erholt hat, begab sie sich in eine adjuvante Strahlentherapie und nahm anschließend an einer Reha-Maßnahme teil.

Die Schifffahrtskauffrau litt danach extrem unter dauerhafter Erschöpfung und starken Konzentrationsproblemen während der Arbeit. Alle anfallenden Arbeiten, welche unter Zeitdruck erledigt werden mussten, fielen ihr besonders schwer. Durch Schlafprobleme während der Nacht war die Schifffahrtskauffrau tagsüber stets müde. Dies wirkte sich negativ auf den allgemeinen Gesundheitszustand aus. Je mehr Stress sie ausgesetzt wurde, desto schlimmer wurden die Auswirkungen auf ihren geistigen und körperlichen Zustand. Da die Schifffahrtskauffrau sich in eine Antihormontherapie begab, wurde sie in eine künstliche Menopause versetzt. Dies führt dazu, dass sie unter anderem unter extremen Hitzewallungen und Schweißausbrüchen litt, was den Arbeitsalltag überaus schwierig gestaltet hat.

Aufgrund der Schwere der gesundheitlichen Einschränkungen, beantragte die Schifffahrtskauffrau Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe hierzu: Der Leistungsantrag) bei der DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AG. Sie war der Ansicht, ihrerseits läge eine Berufsunfähigkeit bei Brustkrebs vor.

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsprüfung durch die DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AG

Die DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AG prüfte den Leistungsantrag und bewilligte der Schifffahrtskauffrau rückwirkend eine Berufsunfähigkeitsrente für einen Zeitraum von 13 Monaten. Gleichzeitig stellte sie die Leistungen wieder ein. Dies begründete die DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AG damit, dass nach Teilnahme an der Reha-Maßnahme sich die körperlichen Beschwerden so gebessert hätten und dass damit keine Berufsunfähigkeit bei Brustkrebs mehr vorliegen würde. Die Schifffahrtskauffrau könne also ihrem Beruf wieder nachgehen.

Außerdem behauptete der Versicherer, dass die Schifffahrtskauffrau bei Antragstellung die vorvertragliche Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt hätte indem sie drei Fragen im Antrag nicht korrekt bzw. unzureichend beantwortet hätte. Daher passte der Versicherer den Versicherungsvertrag rückwirkend an (siehe hierzu: Vertragsanpassung durch den Versicherer) und schloss die Leistungserbringung wegen psychischen und psychosomatischen Erkrankungen aus.

Mit der Leistungsentscheidung der DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AG war die Schifffahrtskauffrau nicht einverstanden. Sie kontaktierte daher die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Interessenvertretung im außergerichtlichen Verfahren & vor dem LG Stade

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahm sich der Angelegenheit an und forderte die DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AG zur weiteren Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrenten auf. Nach Ansicht von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte lag weiterhin eine Berufsunfähigkeit bei Brustkrebs seitens der Schifffahrtskauffrau vor (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Krebs). Außerdem widersprach sie der rückwirkenden Vertragsanpassung. Der Versicherer hielt jedoch an seiner Entscheidung weiterhin fest. So entschied sich die Schifffahrtskauffrau, den Klageweg zu beschreiten.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow erhoben im Anschluss die Klage vor dem Landgericht Stade. Nach einer kurzen schriftsätzlichen Erörterung der Angelegenheit zwischen den Parteien ordnete das Gericht die mündliche Verhandlung an. Im Rahmen dieser mündlichen Verhandlung fand zunächst auch eine Güteverhandlung statt, in welcher die Parteien vor Landgericht Stade die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung besprachen. Die Güteverhandlung scheiterte zunächst jedoch aufgrund der mangelnden Einigungsbereitschaft des Berufsunfähigkeitsversicherers.

Im Anschluss fand die Beweisaufnahme statt, in welcher der zuständige Versicherungsvermittler zur Antragsstellung befragt wurde. Nach der Verhandlung traten die Prozessbevollmächtigten nochmals wegen einer möglichen Einigung in Kontakt. Schlussendlich konnte dadurch eine gütliche Einigung erreicht worden. Die DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AG verpflichtete sich darin, an die Schifffahrtskauffrau einen hohen fünfstelligen Vergleichsbetrag zu zahlen.

Hilfe von Spezialisten für Berufsunfähigkeit

Wie dieser Fall erneut zeigt, ist es stets ratsam, sich fachanwaltlichen Rat zu holen, wenn man sich mit einer Ablehnung eines Leistungsantrages eines Berufsunfähigkeitsversicherers konfrontiert sieht. Keinesfalls sollte man sofort den Kopf in den Sand stecken und die Entscheidung des Versicherers einfach akzeptieren, ohne seinen Fall vorher von einem Rechtsanwalt, der über Spezialwissen im Bereich des Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, überprüfen zu lassen.

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeitsfällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen (siehe hierzu Fallbeispiele der Kanzlei Jöhnke & Reichow). Eine Zusammenfassung finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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