Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten einen Elektriker bei seinem Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen Krebs. Der Versicherer erkannte den entsprechenden Leistungsantrag ohne Umschweife an.
Der Elektriker litt bereits unter diversen Erkrankungen, wie einer nicht operativen Thrombose, einer Arthrose in beiden Knien und im rechten Handgelenk, sowie einer Schlafapnoe, ehe auch noch Darmkrebs diagnostiziert wurde. Zunächst wurde ihm daraufhin ein Teil des Dickdarms und Lymphknoten entfernt. Infolge einer Computertomographie konnte wenige später festgestellte werden, dass der Darmkrebs in die Leber gewandert war. Daraufhin musste sich der Elektriker einer Chemotherapie unterziehen.
Infolge der Chemotherapie kam es beim Elektriker zu Durchfall, Übelkeit, Müdigkeit, Kraftlosigkeit und verminderte Konzentrationsfähigkeit. Dies wirkte sich auch auf seinen Arbeitsalltag aus. Während der Tätigkeit machten ihm der Durchfall, die Konzentrationsprobleme, die Müdigkeit, die Kraftlosigkeit und Erschöpfung sehr zu schaffen. Ferner hätten sich die Reparaturzeiten verlängert und die Verletzungsgefahr wäre angestiegen, da er auch unter Strom, an heißen Geräten, oder mit ätzenden Flüssigkeiten arbeiten musste.
Dem Elektriker entschied sich daher einen Leistungsantrag wegen Berufsunfähigkeit wegen Krebs (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit wegen Krebs) zu stellen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen). Um bei der Antragsstellung potenzielle Fehler zu vermeiden, zog der Elektriker von Anfang an die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zu Rate.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte sichteten zunächst sämtliche die vom Elektriker eingereichten medizinischen Dokumente. Anhand dieser Unterlagen musste zunächst ermittelt werden, ob der Elektriker überhaupt als berufsunfähig anzusehen war.
Die Frage der Berufsunfähigkeit richtet sich dabei auch nach dem in den Versicherungsbedingungen definierten Grad der Berufsunfähigkeit. Dieser definiert sich über den zeitlichen Anteil der Tätigkeiten, die die versicherte Person aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr ausüben kann. Gemäß der allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt eine Person regelmäßig als berufsunfähig, wenn sie ihren aktuellen Beruf nicht mehr zu 50 % praktizieren kann. Als Grundlage für die Bewertung der Berufsunfähigkeit werden die durchschnittlichen Arbeitsstunden herangezogen. Allerdings können auch Tätigkeiten, die in zeitlicher Sicht geringer ausfallen, eine Berufsunfähigkeit bedingen, sofern diese einen untrennbaren Bestandteil der Gesamttätigkeit darstellen (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Damit der Versicherer den Grad der Berufsunfähigkeit zweifelsfrei feststellen kann und sich ein genaues Bild über den beruflichen Alltag des Versicherungsnehmers verschaffen kann, hat der Versicherte im Rahmen seines Leistungsantrages auch einen minutiösen Stundenplan vorzulegen (siehe hierzu Darlegung des Berufsbildes bei Berufsunfähigkeit (OLG Dresden)). Aus diesem muss hervorgehen, welchen Tätigkeiten der Versicherungsnehmer explizit nachging, welchen zeitlichen Umfang diese im Einzelnen hatten und wie sich das Auftreten der Krankheit auf die Erledigung eben jener konkret auswirkte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?).
Mithilfe von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte konnte der Elektriker einen Stundenplan erstellen, der den Anforderungen der Rechtsprechung genügt. Sodann wurden die medizinischen Unterlagen zusammengestellt, um die notwendigen Nachweise der Berufsunfähigkeit zu erbringen. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte stellten dem Elektriker schlussendlich einen vollständig ausgefüllten Leistungsantrag zur Verfügung. Diesen übersandte der Elektriker dann an seinen Versicherer.
Aufgrund des von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aufgearbeiteten Leistungsantrages folgte prompt das gewünschte Ergebnis. Der Versicherer erkannte die Berufsunfähigkeit wegen Krebs des Elektrikers an und zahlte sodann die versicherte Berufsunfähigkeitsrenten an den Elektriker aus.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Dies gilt gerade auch dann, wenn der Versicherte Unterstützung beim Ausfüllen des Leistungsantrages benötigt (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen). Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weiterführende Informationen zur Berufsunfähigkeit von Elektrikern finden Sie dabei unter Berufsunfähigkeit als Elektriker. Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie zudem unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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