Nach Erhalt einer Leistungsablehnung der Alten Leipziger Lebensversicherung a.G. wandte sich ein Projektmanager an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Bitte um rechtliche Vertretung. Im Rahmen ihrer außergerichtlichen Tätigkeit konnten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte schlussendlich ein Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit und die Zahlung der vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente erwirken.
Der Versicherungsnehmer war als Projektmanager tätig.
Morgens fanden grundsätzliche Besprechungen mit dem Team statt, in welchen auch die Tagesziele abgestimmt wurden. Anschließend fanden Videokonferenzen mit den Außendienstmitarbeitern statt, um Lösungsansätze zu besprechen. Nebenbei erfolgte über den ganzen Tag verteilt die Bearbeitung des E-Mail-Postfachs.
Ferner wurden auch täglich Statuspräsentationen über die eigenen Projekte gehalten. Hier übernahm der Projektmanager die Moderation.
Zur beruflichen Tätigkeit des Projektmanagers gehörten neben der Arbeit am Unternehmensstandort auch bis zu 100 Dienstreisetage pro Jahr. Während einer Dienstreise war der Projektmanager oftmals in Diskussionen über verschiedene Störungen und Probleme verwickelt, welche in der Spät- und Nachtschicht des Unternehmens auftraten. Anschließend verteilte er die Aufgaben und legte mit seinem Team die Tagesziele fest. Bei einem Rundgang durch die Produktionshalle an den Außenstandorten fand stets eine Situationsanalyse statt, um die Arbeitsfortschritte zu überprüfen. An einigen Dienstreisetagen führte der Projektmanager auch Schulungen mit angehenden Jungmanagern durch.
Der Projektmanager litt bereits seit einigen Jahren an verschiedensten psychologischen Beschwerden. Neben Vertigo und einer Somatisierungsstörung litt er auch an einer Hirnleistungsstörung, einer rezidivierenden chronischen Depression, an einer Anpassungsstörung und an Agoraphobie gepaart mit einer Panikstörung.
Durch die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Projektmanagers war es ihm mit der Zeit immer schwieriger gefallen, seinem Beruf wie in gesunden Tagen nachzukommen. Er konnte den Standards nicht mehr gerecht werden, was ihn noch mehr bedrückte. Ferner lies die Agoraphobie nicht weiter zu, dass er Meetings und Präsentationen mit mehreren Menschen durchführen konnte. Daher entschied er sich, einen Leistungsantrag bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer zu stellen (siehe auch Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Nach Einreichung des Leistungsantrages bei der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. prüfte diese zunächst die gemachten Angaben nebst der eingereichten Arztberichte. Anschließend ließ der Versicherer eine psychiatrisch-psychosomatisches Begutachtung und eine neuropsychologische Zusatzbegutachtung durchführen.
Nach Auswertung der Unterlagen lehnte der Versicherer die Leistungserbringung ab. Die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. führte aus, dass zwischen den geschilderten Beschwerden und den Ergebnissen des testpsychologischen Gutachtens wohl deutliche Diskrepanzen bzw. Inkonsistenzen vorgelegen hätten und somit Verfälschungstendenzen nicht auszuschließen wären. Mit der Leistungsentscheidung gab sich der Projektmanager jedoch nicht zufrieden und wandte sich an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte überprüften im ersten Schritt zunächst die eingereichten Unterlagen des Projektmanagers. Anschließend forderten Sie einen Aktenauszug beim Versicherer an.
Sodann forderten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente auf. Dabei überreichten sie weitere medizinische Unterlagen, einen Tätigkeitsbericht bezüglich der Arbeit des Projektmanagers sowie eine sozialmedizinische Gutachtenstellungnahme. Zwar lehnte die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. zunächst die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente weiterhin ab. Schlussendlich konnte der Versicherer jedoch dazu bewegt werden, eine psychiatrisch-psychotherapeutische Zusatzbegutachtung durchzuführen, die die bedingungsgemäße Berufungsunfähigkeit bestätigte. Anschließend erkannte die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. die Berufsunfähigkeit des Projektmanagers an und zahlte die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.
Das vorliegende Verfahren zeigt wieder einmal, dass es durchaus Sinn macht, sich von Anfang an in die Hände versierter Rechtsanwälte mit Erfahrungen im Versicherungsrecht zu begeben. Zudem ist es vorteilhaft, sich an Fachanwälte zu wenden, die auf eine langjährige Erfahrung in Versicherungsprozessen mit Berufsunfähigkeitsversicherern zurückblicken können.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, um Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung bestmöglich durchzusetzen. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht).
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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