Berufsunfähigkeit wegen Depression? Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen Vergleichszahlung der Generali Lebensversicherung AG vor dem LG Regensburg

In einem Verfahren um die Berufsunfähigkeit wegen Depression vor dem LG Regensburg erreichen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte für den Versicherungsnehmer die Zahlung eines fünfstelligen Vergleichsbetrages durch die Generali Lebensversicherung AG.

Tätigkeit als Inhaber eines Sportfachgeschäfts

Ein herkömmlicher Arbeitstag des Versicherungsnehmers begann mit organisatorischen und kaufmännischen Arbeiten. Den Vormittag hat er meist dafür genutzt, eingegangene E-Mails zu bearbeiten und Änderungen vom Intersportverband zu organisatorischen Abläufen und Messen zu strukturieren und zu planen. Ferner erstellte er auch über den Vormittag hinweg Angebote und Rechnungen und plante die Werbung.

Nachmittags verbrachte der Versicherungsnehmer regelmäßig seine Arbeitszeit mit der Kundenbetreuung auf der Verkaufsfläche. Hier hat er meist Sonderbestellungen in Form von Trainingsausstattung, Tennisplatzausrüstung oder Schwimmausrüstungen bearbeitet. Gemeinsam mit den Kunden wählte er die passende Trikotausstattung und das entsprechende Design. Darüber hinaus besaitete er auch die verkauften Tennisschläger selbst.

In der Wintersaison kam es grundsätzlich zu über aus langen Beratungsgesprächen. Dies lag an dem beratungsintensiven Sortiment, welches angeboten wurde. So montierte der Versicherungsnehmer im Winter auch selbst die Skier und stellte die Sicherheitsbindungen fachmännisch ein. Hier ist höchste Konzentration gefragt, da sonst Schadensersatzansprüche aufgrund von Verletzungen drohen.

Durch die Beschäftigung von Teilzeitkräften und die allgemeine Mitarbeiterfluktuation, musste der Versicherungsnehmer oftmals einen Großteil seiner Freizeit im Geschäft verbringen, sodass es über die Jahre hinweg zu einer Überlastung kam. Er begab sich nach Bemerken seines psychischen Zustandes folglich in ärztliche Behandlung.

Chronische Überlastung, Antriebsminderung, Depression

Durch die Vorstellung bei verschiedenen Einrichtungen wurden folgende Diagnosen gestellt:

Durch die Erkrankungen und das abnehmende Leistungsvermögen reagierte der Versicherungsnehmer gegenüber Kunden und Kollegen immer öfter sehr gereizt. Es prägten starke Kopfschmerzen, Ohrensausen und Schwindel den Alltag des Versicherungsnehmers. Die Gesamtheit der Erkrankungen und Symptome führten dazu, dass er seine Lebensfreude verlor und immer antriebsloser wurde.

Ihre Versicherung zahlt nicht?

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme

Von der Leistungsprüfung bis hin zur Klage gegen die Generali Lebensversicherung AG

Der Versicherungsnehmer entschied sich daher, einen Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe hierzu: Der Leistungsantrag) bei der Generali Lebensversicherung AG zu stellen. Daraufhin begann der Versicherer mit der Leistungsprüfung. Nach Sichtung und inhaltlicher Prüfung der medizinischen Unterlagen lehnte der Versicherer den Leistungsantrag des Versicherungsnehmers jedoch ab, da eine Berufsunfähigkeit wegen Depression nicht vorläge. Gleichwohl ließ die Generali Lebensversicherung AG den Versicherungsnehmer jedoch noch psychiatrisch-nervenärztlich und neuropsychologisch begutachten. Aufgrund der Feststellungen der Sachverständigen lehnte der Versicherer die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente jedoch endgültig ab.

Sodann beauftrage der Versicherungsnehmer die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der außergerichtlichen Interessenvertretung. Die Rechtsanwälte für Versicherungsrecht forderten die Generali Lebensversicherung AG zunächst außergerichtlich zur Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung auf. Der Versicherer hielt jedoch an seiner ablehnenden Entscheidung fest. Nach erneuter Aufforderung zur Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente bat der Versicherer um einen Termin mit seinem Rückversicherer, um den Fall zu erörtern. Bedauerlicherweise lehnte die Generali Lebensversicherung AG letztlich weiterhin eine Berufsunfähigkeit wegen Depression ab. So entschied sich der Versicherungsnehmer in Abstimmung mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte Klage zu erheben.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow erhoben sodann Klage vor dem Landgericht Regensburg. Das Gericht ordnete zunächst das schriftliche Vorverfahren an. Nach schriftsätzlicher Erörterung der Sach- und Rechtlage entschieden sich die Parteien den Rechtsstreit gütlich beizulegen. Der Vergleich beinhaltete die Zahlung einer fünfstelligen Vergleichssumme an den Versicherungsnehmer und die Übernahme von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Kanzlei Jöhnke & Reichow.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Regensburg macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

Zum Anwaltsprofil

Rechtsanwalt erreicht Vergleichszahlung in Streit um Berufsunfähigkeit wegen Depression!

Mandantenstimmen:

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.

Hinweise zu Kundenbewertungen

Bleiben Sie informiert – unser Newsletter!

Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.