Ein Bauingenieur wandte sich nach einer Herzerkrankung an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Bitte um Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Aufgrund der durch die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten Leistungsantrages konnte innerhalb kürzester Zeit ein Leistungsanerkenntnis erreicht werden.
Der Versicherte absolvierte zunächst einen Abschluss an einem Fachgymnasium für Bauwesen als Hochbautechniker. Daran schloss sich ein Studium für Bauingenieurwesen mit der Vertiefungsrichtung konstruktiver Ingenieurbau an. Im Anschluss fand er eine Beschäftigung zunächst als Structural Engineer und schlussendlich als Engineering Manager.
Seine Tätigkeit umfasste verschiedene Aufgabenbereiche. Der Bauingenieur war sowohl auf Baustellen als auch im Büro tätig. Kennzeichnend für seine Tätigkeit war eine hohe körperliche und psychische Belastung. Diese zeichnete sich vor allem durch Stress aus.
Erste gesundheitliche Beschwerden erlitt der Bauingenieur im Jahr 2016. Zu diesem Zeitpunkt wurde ein Vorhofflattern diagnostizieren. Aufgrund der Herzerkrankung musste sich der Bauingenieur über Jahre mehreren medizinischen Untersuchungen und Test unterziehen. Zudem wurde die Einnahme verschiedener Medikamente notwendig.
Im Jahr 2018 bemerkte der Bauingenieur erstmals selbst eine Leistungsbeeinträchtigung. Ärztliche Untersuchungen bestätigten eine Leistungsminderung. Zudem wurde eine Herz-Rhythmus-Störung festgestellt. Innerhalb eines Jahres kam es zu einer gravierenden Verschlechterung des Herzens und der allgemeinen Leistungsfähigkeit.
Eine erste Operation fand Anfang 2020 statt. Während dieser wurde ein Herzschrittmacher eingesetzt. Jedoch trat nach der Operation ein sog. „Schrittmachersyndrom“ auf. Dieses führt zu einem unnatürlichen Herzrhythmus und hieraus resultierte wiederrum ein Schwindelgefühl und Bewusstseinsstörungen. Dies führte in manchen Fällen zu Bewusstlosigkeit. Daraufhin wurde der Bauingenieur zur stationären Behandlung aufgenommen. Diese Vorkommnisse hatten zur Folge, dass der Bauingenieur mehrfach arbeitsunfähig war.
Der Bauingenieur wandte sich für eine Beratung bzgl. der Beantragung von Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung an die Kanzlei Jöhnke & Reichow. Die Fachanwälte für Versicherungsrecht erörterten mit dem Bauingenieur das mögliche Vorgehen und welche Unterlagen für einen entsprechenden Leistungsantrag beizubringen sind.
Bereits auf Anraten der Ärzte hatte der Bauingenieur eine Gesundheitsprüfung vornehmen lassen. Bei dieser wurde ein Behindertengrad von 60% festgestellt. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte empfahlen daraufhin einen Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu stellen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen). Der entsprechende Leistungsantrag wurde innerhalb weniger Tage bewilligt.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützen Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Frühzeitige anwaltliche Expertise zahlt sich besonders in Berufsunfähigkeitsverfahren aus. Durch fachkundige anwaltliche Beratung kann garantiert werden, dass der Versicherte die ihm zustehenden Leistungen erhält. Zwar ist Versicherten und Vermittlern dennoch zu raten, sich mit dem Ablauf eines typischen BU-Verfahrens vertraut zu machen. Fachkundige juristische Unterstützung sollte dennoch in Anspruch genommen werden. Die Praxis im Bereich der Berufsunfähigkeit ist sehr komplex und die rechtlichen Fallstricke des Berufsunfähigkeitsrecht sind kaum überschaubar. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Kenntnis im Bereich Berufsunfähigkeitsrecht notwendig. Lediglich durch eine tägliche Praxis, sowie langjähriger Erfahrung, kann garantiert werden, dass gute und adäquate Ergebnisse erzielt werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow verfügt über Fachanwälte für das Versicherungsrecht, welche Sie in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahren / Leistungsverfahren unterstützen können. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten. Gemeinsam wird eine Strategie entwickelt, mit welcher Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung bestmöglich durchgesetzt werden können. Weiterführende Informationen zur Berufsunfähigkeit von Ingenieuren finden Sie dabei unter Berufsunfähigkeit als Ingenieur.
Selbstverständlich arbeitet die Kanzlei Jöhnke & Reichow voll digital. Den Mandanten steht damit ein persönlicher Zugang zur digitalen Akte – sogenannte „Online-Akte“ – zur Verfügung, so dass Kommunikationswege angemessen verkürzt werden. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte bieten ebenso Videoberatung über die bekannten Plattformen Zoom, Skype und Teams an, so dass die Mandanten von Jöhnke & Reichow Reisekosten und Reisezeit sparen können.
Weitere Informationen und spannende Rechtsprechungen finden Sie unter „Versicherungsrecht“, sowie unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht). Auch können nachfolgend weitere Verfahrensberichte bezüglich weiterer Leistungsprüfungsverfahren im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung nachgelesen werden: Verfahrensberichte von Jöhnke & Reichow.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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