Hamburger Rechtsanwälte für Versicherungsrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Berufsunfähigkeitsversicherung

Kostentransparenz

Kostentransparenz ist ein wichtiger Bestandteil unserer Kanzleiphilosophie. Leider scheuen viele Rechtsratsuchende den Gang zum Anwalt aus Angst vor einer finanziellen Belastung. Dabei ist die Sorge vor der Kostenfrage meist unbegründet.

Kontaktaufnahme

Vergütung

Als Kanzlei bieten wir unseren Mandanten/-innen verschiedene Vergütungsmodelle an. Diese reichen von der gesetzlichen Vergütung über
individuelle Honorarvereinbarungen hin zu unserem Dauerberatungsangebot für gewerbliche Mandanten/-innen.

Geht es Ihnen um die Geltendmachung oder Abwehr einer Forderung?

Durch unsere Interessenvertretung bei der Geltendmachung oder Abwehr von Forderungen entstehen Kosten gemäß den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Höhe der Kosten richtet sich regelmäßig nach dem Streitwert. Damit Sie einschätzen können, welche Kosten entstehen, erhalten Sie vor einer Mandatierung unserer Kanzlei auf Wunsch eine unverbindliche Kostenschätzung.

Die Kosten unserer Tätigkeit haben Sie indes nur dann zu tragen, wenn kein anderer die Kosten unserer Tätigkeit übernimmt. Gerne sind wir für Sie bereit, uns mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung zu setzen und zu klären, ob sie in Ihrem Anliegen Versicherungsschutz zur Verfügung stellt. Erklärt sich Ihr Rechtsschutzversicherer zur Übernahme der Kosten bereit, so wickeln wir die Kosten des Verfahrens direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Sie müssen dann in der Regel nur eine etwaige Selbstbeteiligung tragen.

Oftmals haben Sie gegenüber einem Verfahrensgegner (z.B. Versicherer) auch einen Erstattungsanspruch hinsichtlich der durch unsere Tätigkeit entstehenden Kosten. In diesem Falle machen wir die Kosten unserer Tätigkeit natürlich auch gegenüber Ihrem Verfahrensgegner geltend – erforderlichenfalls auch gerichtlich.

Wünschen Sie die Ausarbeitung oder Prüfung einer vertraglichen Gestaltung?

Bei der Ausarbeitung und Prüfung vertraglicher Gestaltungen fordert das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die Parteien explizit auf, eine ausdrückliche Honorarvereinbarung zu schließen. In diesen Fällen – und natürlich auch auf Wunsch unserer Mandanten/-innen – bieten wir unseren Mandanten/innen den Abschluss einer Honorarvereinbarung an. Hierbei gibt es mehrere Möglichkeiten:


 

Stundenhonorar

Eine Stundenhonorarvereinbarung bietet größtmögliche Kostentransparenz. Sie entscheiden, wann und wie lange Sie unsere Tätigkeit in Anspruch nehmen und zahlen auch nur für die von Ihnen in Anspruch genommene Zeit.

Pauschalhonorar

Ein Pauschalhonorar bietet Ihnen Kostensicherheit. Sie wissen von Anfang an, was Sie unsere Tätigkeit am Ende kosten wird. So können Sie die Kosten Ihrer anwaltlichen Beratung gleich zu Beginn unserer Beauftragung planen.

Wünschen Sie eine dauerhafte rechtliche Begleitung?

Sie suchen für Ihr Unternehmen eine dauerhafte rechtliche Beratung in sämtlichen Fragen Ihres Geschäftsalltages? Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte bietet Ihnen eine Lösung: unser exklusives Dauerberatungsmandat!

Ihre Vorteile als Dauerberatungsmandant

 

Kommen auch Sie in den Genuss unserer Dauerberatung und lassen Sie uns zu Ihrer externen Rechtsabteilung werden! Für unsere Mandanten übernehmen wir danach die Geltendmachung von eigenen Ansprüchen und die Abwehr von gegen unsere Mandanten gerichtete Forderungen. Dabei können Sie auf unsere jahrelange Erfahrung zurückgreifen.

Daneben konzeptionieren wir individuelle Verträge (z.B. Maklerverträge, Handelsvertreterverträge, Kaufvertrag eines Maklerbestandes) und Textvorlagen (z.B. Beratungsprotokolle) für Ihr Unternehmen. Dabei können Sie auf unsere bewährten Mustertexte zurückgreifen oder aber wir erstellen für Sie nach Ihren persönlichen Wünschen einen individuellen Vertrag.

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Mehrwerte für Ihre Kunden

Auch Ihre Kunden können von einer Dauerberatung profitieren. Gerade wenn Versicherer eine Leistung ablehnen, steht Ihnen das Team von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zur Verfügung und übernimmt auf Ihren Wunsch die kostenlose Erstberatung Ihrer Kunden. Dabei steht Ihrem Kunden sofort ein im Versicherungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt zur Verfügung. So schaffen Sie durch eine Dauerberatung Ihres Unternehmens mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte auch Mehrwerte für Ihre Kunden und für sich einen möglicherweise entscheidenden Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten.

Kalkulierbare Kosten

Die Kosten bleiben durch unsere Dauerberatung für unsere Mandanten ebenfalls kalkulierbar. Zu Beginn der Zusammenarbeit vereinbaren wir mit Ihnen eine feste monatliche Gebühr anhand des voraussichtlichen Beratungsaufwandes. So werden die Kosten der rechtlichen Beratung transparent und sicher.

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