Versicherer erkennt Berufsunfähigkeit wegen Prostatakrebs eines Unternehmensberaters an

Der Unternehmensberater reichte nach einer Erkrankung wegen Prostatakrebs mithilfe der Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow einen Leistungsantrag beim Versicherer ein und erhielt anschließend ein Anerkenntnis Leistungsanerkenntnis.

Berufsunfähigkeit eines Unternehmensberaters

Der Unternehmensberater fuhr täglich morgens zu verschiedensten Kundenterminen. Hierbei war es seine Aufgabe, das Unternehmen der Kunden hinsichtlich des derzeitigen Standes zu bewerten und zu optimieren. Hierzu gehörte neben der Verbesserung der Dynamiken innerhalb des Teams die Führung von Mitarbeitergesprächen und das Präsentieren von neuen und innovativen Lösungsansätzen. Der Unternehmensberater fuhr die Kundentermine mit PKW ab. Ferner akquirierte der Unternehmensberater neue Kundschaft und bewertete die neuen Angebote.

Erforderlich für die Tätigkeit war die Fähigkeit, das Wissen und die Erfahrung auf die verschiedenen Kunden zu übertragen und auf diese effektiv und zielgerichtet anzuwenden. Dabei war es stets von Nöten, dass die gehaltenen Präsentationen unteranderem im Stehen abgehalten werden um die volle Konzentration durch das Team zu erhalten. Die Meetings verliefen dabei oftmals über mehrere Stunden.

Erkrankung an Prostatakrebs

Die von dem Versicherungsnehmer gehaltenen Präsentationen ließ er meist durch eine Flipchart o.ä. unterstützen. Sofern diese einige Zentimeter zu hoch eingestellt waren, war es dem Versicherungsnehmer nicht mehr möglich auf dieser zu schreiben, da seine chronischen-degenerativen Hals- und Lendenwirbelsyndrome im Zusammenhang mit Schulterschmerzen zu Taubheit in den Armen und zum Verlust des Tastsinnes führte. Darüber hinaus erbrachte das mehrstündige Stehen einen hohen Blasendruck, welcher zu Schmerzen führte.

Ferner belastete die Diagnose an Prostatakrebs den Versicherungsnehmer sehr, da dies zu einer erektilen Dysfunktion sowie zu einer Blaseninkontinenz führte. Die daraus resultierende psychische Belastung wurde zunehmend größer bis sich der Versicherungsnehmer dazu entschied einen Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu stellen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen).

Vor Einreichung des Leistungsantrags versuchte der Versicherungsnehmer zunächst seine Tätigkeit auf das Sitzen zu beschränken. Bedauerlicherweise führte dies zu Schmerzen in der Becken- und Knieregion. Nach erneutem Misserfolg hinsichtlich der Verbesserung der gesundheitlichen Situation wandte sich der Versicherungsnehmer  an die Rechtsanwälte Jöhnke & Reichow.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Mandanten bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme

Versicherer erkennt Berufsunfähigkeit wegen Prostatakrebs an

Nach bereits bekannten Prozedere werteten die versierten Fachanwälte für Versicherungsrecht der Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die vorliegenden Unterlagen aus und fügten diese in Zusammenarbeit mit dem Unternehmensberater in den Leistungsantrag entsprechend ein. Folglich reichten die Rechtsanwälte Jöhnke & Reichow den Leistungsantrag mit dem Unternehmensberater ein. Die von dem Versicherer gestellten Rückfragen waren verhältnismäßig gering und führten zu einem Leistungsanerkenntnis des Versicherers.

Leistungsanträge gegenüber Berufsunfähigkeitsversicherung – Nur mit Experten!

Gerade in Leistungsprüfungsverfahren bei Berufsunfähigkeit lassen sich die Versicherungsnehmer häufig auf langwierigen und komplizierten Schriftverkehr mit der BU-Versicherer ein. Teilweise füllen Versicherte die Leistungsanträge selbst und oft auch falsch aus. Dabei ist zu beachten, dass der Leistungsantrag Dreh- und Angelpunkt eines möglichen Versicherungsprozesses wird. Ein Leistungsantrag, welcher der Versicherung einmal überlassen wurde, ist nur ganz selten bis schwer noch zu korrigieren. Auf diesen Leistungsantrag hin prüft die Versicherung jedoch, ob überhaupt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Hierzu prüft das Versicherungsunternehmen, ob der Versicherte den Nachweis des Vorliegens einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit überhaupt erbracht hat. Ist dieses nicht Fall, lehnt der BU-Versicherer den Leistungsantrag ab.

Allein deshalb empfiehlt es sich schon frühzeitig anwaltlichen Rat durch Experten einzuholen. Nur so wird gewährleistet, dass einem Versicherten spätere prozessuale Möglichkeiten nicht frühzeitig abgeschnitten werden und gegebenenfalls Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag vereitelt werden.

Fachanwälte für Versicherungsrecht von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow stehen den Versicherten, mit entsprechenden Fachanwälten für Versicherungsrecht kompetent und erreichbar zur Seite. Die Kanzlei berät und vertritt Versicherte bundesweit.

Selbstverständlich arbeitet die Kanzlei Jöhnke & Reichow voll digital. Den Mandanten steht damit ein persönlicher Zugang zur digitalen Akte – sogenannte „Online-Akte“ – zur Verfügung, so dass Kommunikationswege angemessen verkürzt werden. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte bieten ebenso Videoberatung über die bekannten Plattformen Zoom, Skype und Teams an, so dass die Mandanten von Jöhnke & Reichow Reisekosten und Reisezeit sparen können.

Weitergehende Informationen mit entsprechenden Erläuterungen hinsichtlich dieses rechtlichen Themenkomplexes sind nachfolgend zu finden: Berufsunfähigkeitsversicherung . Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht). Auch können nachfolgend weitere Verfahrensberichte bezüglich weiterer Leistungsprüfungsverfahren im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung nachgelesen werden: Verfahrensberichte von Jöhnke & Reichow. Weitere Informationen finden Sie auch unter Berufsunfähigkeit wegen Krebs

Ihre Versicherung zahlt nicht?

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

Zum Anwaltsprofil

Rechtsanwalt Björn Jöhnke

Mandantenstimmen:

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.

Hinweise zu Kundenbewertungen

Bleiben Sie informiert – unser Newsletter!

Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.