Die Dread-Disease Versicherung, auch „Schwere-Krankheiten-Versicherung“ genannt, kann eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung sein, sofern man die vorgenannten Versicherungen aus unterschiedlichen Gründen nicht vermittelbar sind. Die Dread-Disease Versicherung zahlt eine vereinbarte Summe, wenn bei einem Versicherungsnehmer eine im Vertrag genannte schwere Krankheit diagnostiziert wird. Die Versicherung erbringt dabei eine Kapitalleistung. Eine monatliche Rente erhält der Versicherte nicht. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte möchte Ihnen im Folgenden einen Einblick in den Versicherungszweig der „Dread-Disease“-Versicherung verschaffen.
Krankheiten, wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall sind nicht nur als persönlicher Schicksalsschlag zu bewerten. Solche Krankheiten bringen oft finanzielle Konsequenzen mit sich. Die Dread-Disease-Versicherungen bieten Versicherungsnehmern vor Eintritt bestimmter Krankheiten die Möglichkeit, sich gegen diese finanziell abzusichern.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben bereits in einer Vielzahl von Verfahren erfolgreich für die Rechte von Versicherten gestritten. Im Folgenden finden Sie hierzu einige ausgewählte Verfahren unserer Kanzlei:
Als Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertreten wir unsere Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die Rechtsanwälte & Fachanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow übernehmen die Beratung & Betreuung von Versicherten in Fällen von schweren Krankheiten. Beginnend mit der frühen Beratung hin zu einer rechtlichen Vertretung des Versicherten gegenüber der Dread-Disease-Versicherung können Versicherte einer „Schwere-Krankheiten-Versicherung“ in allen Stadien des Dread-Disease-Verfahrens auf die kompetente Unterstützung der Kanzlei vertrauen.
Aufgrund des Mangels an gesetzlichen Regelungen ist der Leistungsfall im Rahmen einer schweren Krankheit stets ein Einzelfall. Daher ist es sinnvoll, hinsichtlich eines solchen Versicherungsfalles frühzeitig anwaltliche Expertise in Anspruch zu nehmen.
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