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Anwalt für Dread-Disease-Versicherung

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Die Dread-Disease Versicherung, auch „Schwere-Krankheiten-Versicherung“ genannt, kann eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung sein, sofern man die vorgenannten Versicherungen aus unterschiedlichen Gründen nicht vermittelbar sind. Die Dread-Disease Versicherung zahlt eine vereinbarte Summe, wenn bei einem Versicherungsnehmer eine im Vertrag genannte schwere Krankheit diagnostiziert wird. Die Versicherung erbringt dabei eine Kapitalleistung. Eine monatliche Rente erhält der Versicherte nicht. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte möchte Ihnen im Folgenden einen Einblick in den Versicherungszweig der „Dread-Disease“-Versicherung verschaffen.

Was ist der Sinn und Zweck einer „Dread-Disease“-Versicherung?

Krankheiten, wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall sind nicht nur als persönlicher Schicksalsschlag zu bewerten. Solche Krankheiten bringen oft finanzielle Konsequenzen mit sich. Die Dread-Disease-Versicherungen bieten Versicherungsnehmern vor Eintritt bestimmter Krankheiten die Möglichkeit, sich gegen diese finanziell abzusichern.

 

Arten von Policen

Die Dread-Disease-Versicherung als reine Personenversicherung kann sowohl als selbstständige Versicherung, als auch in Kombination mit optionalen Zusatzversicherungen wie Renten-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen abgeschlossen werden. Auch kann die Dread-Disease-Versicherung zur Absicherung von Baufinanzierung dienen.

Definition der Krankheiten

Elementar ist in einem Leistungsfall die Definition der Krankheiten. Die Versicherung zahlt die vereinbarte Summe nämlich nur dann, wenn ein Arzt eine der in den Vertragsbedingungen definierte Diagnose stellt. Auch muss die Krankheit bereits einen bestimmten Schweregrad erreicht haben, bevor die Versicherung leistet. Bei Frühstadien von Krebs leistet die Versicherung beispielsweise üblicherweise nicht.

Gesundheitsprüfung

Auch Versicherungen gegen schwere Erkrankungen erfordern eine Gesundheitsprüfung. Es drohen damit auch bei der Dread-Disease-Versicherung Ausschlüsse und Risikozuschläge auf den Beitrag. Jedoch sind einige Policen auch mit gewissen Vorerkrankungen erhältlich.

Unsere Fachanwälte im Versicherungsrecht

 

Rechtsanwalt bei Dread-Disease

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt für Dread-Disease-Versicherung

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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Ihre Dread-Diseas-Versicherung zahlt nicht?

 

  • Nehmen Sie Kontakt zu uns auf: Entweder telefonisch, per Email oder über unser Kontaktformular. Schildern Sie uns Ihren Versicherungsfall. Ob nur wenige Stichworte oder ganz konkret: Anhand Ihrer Angaben können unsere Rechtsanwälte sich ein erstes Bild von Ihrem Fall machen.
  • Nachdem wir uns einen Überblick über Ihr Anliegen verschafft haben, melden wir uns bei Ihnen zurück. In einem ersten kostenlosen Gespräch teilen wir Ihnen mit, welche Chancen für die Geltendmachung weiterführender Leistungen aus Ihrem Versicherungsvertrag bestehen und welche Handlungsoptionen Ihnen zur Verfügung stehen.
  • Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so bemühen wir uns – soweit dies Ihrerseits gewünscht ist – um die Erteilung einer Deckungszusage. Sollten Ihnen noch Unterlagen zu Ihrem Versicherungsfall fehlen, können wir diese auch bei Ihrem Versicherer anfordern. Sobald uns ein vollständiges Bild Ihres Versicherungsfalles vorliegt, werden wir dann gegenüber Ihrer eigentlichen Versicherung tätig.

Mandantenstimmen:

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.

Hinweise zu Kundenbewertungen

Der Leistungsfall

Die Dread-Disease-Versicherung leistet im Falle eines Eintritts einer schweren Krankheit. Jeder Dread-Disease-Tarif hat dabei eine genau definierte Liste von Krankheiten. Ob der Versicherungsnehmer trotz der Erkrankung noch arbeiten kann oder nicht, ist für die Dread-Disease-Versicherung hierbei nicht von Bedeutung.

In der Regel gehören zu den versicherten Krankheiten Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Multiple Sklerose, Erkrankungen des Nervensystems sowie Koma und der Verlust elementarer Fähigkeiten wie Sehen oder Hören. Ferner wird auch in Fällen von Pflegebedürftigkeit in jungen Jahren und bei Unfallfolgen wie Amputation von Gliedmaßen, schweren Verbrennungen und Kopfverletzungen geleistet. In diesen Fällen überschneidet sich die Dread-Disease-Versicherung teilweise mit einer Unfall- und mit einer Pflegeversicherung.

Leistungen und Beiträge

Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung, wird bei einer Dread-Disease-Versicherung zeitnah nach der Krankheitsdiagnose eine Einmalzahlung gewährt. Der Versicherte erhält die vereinbarte Versicherungssumme und ist in der Verwendung gänzlich frei.

Die Beiträge zu einer Dread-Disease-Versicherung hängen wie bei anderen Versicherungen von den üblichen, relevanten Faktoren ab, wie beispielsweise:

  • Alter bei Vertragsbeginn
  • Gesundheitszustand
  • Versicherungssumme
  • Laufzeit
  • Art des Versicherungsvertrags

Die Erfolgsstorys der Kanzlei Jöhnke & Reichow

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben bereits in einer Vielzahl von Verfahren erfolgreich für die Rechte von Versicherten gestritten. Im Folgenden finden Sie hierzu einige ausgewählte Verfahren unserer Kanzlei:


 

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Als Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertreten wir unsere Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme

Praxishinweis

Die Rechtsanwälte & Fachanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow übernehmen die Beratung & Betreuung von Versicherten in Fällen von schweren Krankheiten. Beginnend mit der frühen Beratung hin zu einer rechtlichen Vertretung des Versicherten gegenüber der Dread-Disease-Versicherung können Versicherte einer „Schwere-Krankheiten-Versicherung“ in allen Stadien des Dread-Disease-Verfahrens auf die kompetente Unterstützung der Kanzlei vertrauen.

Aufgrund des Mangels an gesetzlichen Regelungen ist der Leistungsfall im Rahmen einer schweren Krankheit stets ein Einzelfall. Daher ist es sinnvoll, hinsichtlich eines solchen Versicherungsfalles frühzeitig anwaltliche Expertise in Anspruch zu nehmen.

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