„Leistet der Versicherer im Schadensfall nicht, kann der Versicherte schnell in erhebliche Bedrängnis geraten. Um dies zu verhindern, unterstützen wir Versicherte daher mit besonderem persönlichen Engagement.“
Rechtsanwalt & Fachanwalt Björn Thorben M. Jöhnke
Die Dread-Disease Versicherung, auch „Schwere-Krankheiten-Versicherung“ genannt, kann eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung sein, sofern man die vorgenannten Versicherungen aus unterschiedlichen Gründen nicht vermittelbar sind. Die Dread-Disease Versicherung zahlt eine vereinbarte Summe, wenn bei einem Versicherungsnehmer eine im Vertrag genannte schwere Krankheit diagnostiziert wird. Die Versicherung erbringt dabei eine Kapitalleistung. Eine monatliche Rente erhält der Versicherte nicht. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte möchte Ihnen im Folgenden einen Einblick in den Versicherungszweig der „Dread-Disease“-Versicherung verschaffen.
Krankheiten, wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall sind nicht nur als persönlicher Schicksalsschlag zu bewerten. Solche Krankheiten bringen oft finanzielle Konsequenzen mit sich. Die Dread-Disease-Versicherungen bieten Versicherungsnehmern vor Eintritt bestimmter Krankheiten die Möglichkeit, sich gegen diese finanziell abzusichern.
Die Dread-Disease-Versicherung kann sinnvoll für Familien sein, in denen entsprechende schwere Erkrankungen häufig vorkommen oder in denen eine Veranlagung vorliegt. Für Selbstständige kann es im Rahmen einer Absicherung von Schlüsselkräften sinnvoll sein, wenn sie als Unternehmer entscheidend für den Erfolg ihres Betriebs verantwortlich sind und ein Verlust fatal Folgen mit sich bringen würde.
Eine vollständige Absicherung wie die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Dread-Disease-Versicherung nicht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist jedoch gerade mit Vorerkrankungen schwer erhältlich und auch die Voraussetzungen für den Erhalt einer Berufsunfähigkeitsrente sind streng. Bei einer Dread-Disease-Versicherung sind die Voraussetzungen für einen Leistungsfall dagegen genau definiert.
Die Rechtsanwälte & Fachanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow übernehmen die Beratung & Betreuung von Versicherten in Fällen von schweren Krankheiten. Beginnend mit der frühen Beratung hin zu einer rechtlichen Vertretung des Versicherten gegenüber der Dread-Disease-Versicherung können Versicherte einer „Schwere-Krankheiten-Versicherung“ in allen Stadien des Dread-Disease-Verfahrens auf die kompetente Unterstützung der Kanzlei vertrauen.
Aufgrund des Mangels an gesetzlichen Regelungen ist der Leistungsfall im Rahmen einer schweren Krankheit stets ein Einzelfall. Daher ist es sinnvoll, hinsichtlich eines solchen Versicherungsfalles frühzeitig anwaltliche Expertise in Anspruch zu nehmen.
Im Rahmen der Arbeitskraftabsicherung möchten wir Sie auf weitere Versicherungsformen aufmerksam machen:
Für Rückfragen stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow jederzeit gern zur Verfügung. Für rechtliche Unterstützung können Sie jederzeit gern ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf unter 040-34809750 oder senden Sie uns eine E-Mail an mailto:info@joehnke-reichow.de
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