RA Jöhnke und Gramlich

„Leistet der Versicherer im Schadensfall nicht, kann der Versicherte schnell in erhebliche Bedrängnis geraten. Um dies zu verhindern, unterstützen wir Versicherte daher mit besonderem persönlichen Engagement.“

 

Rechtsanwalt & Fachanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt & Fachanwalt Bernhard Gramlich

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Dread-Disease-Versicherung

Die Dread-Disease Versicherung, auch „Schwere-Krankheiten-Versicherung“ genannt, kann eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung sein, sofern man die vorgenannten Versicherungen aus unterschiedlichen Gründen nicht vermittelbar sind. Die Dread-Disease Versicherung zahlt eine vereinbarte Summe, wenn bei einem Versicherungsnehmer eine im Vertrag genannte schwere Krankheit diagnostiziert wird. Die Versicherung erbringt dabei eine Kapitalleistung. Eine monatliche Rente erhält der Versicherte nicht. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte möchte Ihnen im Folgenden einen Einblick in den Versicherungszweig der „Dread-Disease“-Versicherung verschaffen.

Was ist der Sinn und Zweck einer „Dread-Disease“-Versicherung?

Krankheiten, wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall sind nicht nur als persönlicher Schicksalsschlag zu bewerten. Solche Krankheiten bringen oft finanzielle Konsequenzen mit sich. Die Dread-Disease-Versicherungen bieten Versicherungsnehmern vor Eintritt bestimmter Krankheiten die Möglichkeit, sich gegen diese finanziell abzusichern.

 

Arten von Policen

Die Dread-Disease-Versicherung als reine Personenversicherung kann sowohl als selbstständige Versicherung, als auch in Kombination mit optionalen Zusatzversicherungen wie Renten-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen abgeschlossen werden. Auch kann die Dread-Disease-Versicherung zur Absicherung von Baufinanzierung dienen.

Definition der Krankheiten

Elementar ist in einem Leistungsfall die Definition der Krankheiten. Die Versicherung zahlt die vereinbarte Summe nämlich nur dann, wenn ein Arzt eine der in den Vertragsbedingungen definierte Diagnose stellt. Auch muss die Krankheit bereits einen bestimmten Schweregrad erreicht haben, bevor die Versicherung leistet. Bei Frühstadien von Krebs leistet die Versicherung beispielsweise üblicherweise nicht.

Gesundheitsprüfung

Auch Versicherungen gegen schwere Erkrankungen erfordern eine Gesundheitsprüfung. Es drohen damit auch bei der Dread-Disease-Versicherung Ausschlüsse und Risikozuschläge auf den Beitrag. Jedoch sind einige Policen auch mit gewissen Vorerkrankungen erhältlich.

Für wen ist die Versicherung sinnvoll?

Die Dread-Disease-Versicherung kann sinnvoll für Familien sein, in denen entsprechende schwere Erkrankungen häufig vorkommen oder in denen eine Veranlagung vorliegt. Für Selbstständige kann es im Rahmen einer Absicherung von Schlüsselkräften sinnvoll sein, wenn sie als Unternehmer entscheidend für den Erfolg ihres Betriebs verantwortlich sind und ein Verlust fatal Folgen mit sich bringen würde.

Eine vollständige Absicherung wie die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Dread-Disease-Versicherung nicht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist jedoch gerade mit Vorerkrankungen schwer erhältlich und auch die Voraussetzungen für den Erhalt einer Berufsunfähigkeitsrente sind streng. Bei einer Dread-Disease-Versicherung sind die Voraussetzungen für einen Leistungsfall dagegen genau definiert.

Der Leistungsfall

Die Dread-Disease-Versicherung leistet im Falle eines Eintritts einer schweren Krankheit. Jeder Dread-Disease-Tarif hat dabei eine genau definierte Liste von Krankheiten. Ob der Versicherungsnehmer trotz der Erkrankung noch arbeiten kann oder nicht, ist für die Dread-Disease-Versicherung hierbei nicht von Bedeutung.

In der Regel gehören zu den versicherten Krankheiten Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Multiple Sklerose, Erkrankungen des Nervensystems sowie Koma und der Verlust elementarer Fähigkeiten wie Sehen oder Hören. Ferner wird auch in Fällen von Pflegebedürftigkeit in jungen Jahren und bei Unfallfolgen wie Amputation von Gliedmaßen, schweren Verbrennungen und Kopfverletzungen geleistet. In diesen Fällen überschneidet sich die Dread-Disease-Versicherung teilweise mit einer Unfall- und mit einer Pflegeversicherung.

Leistungen und Beiträge

Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung, wird bei einer Dread-Disease-Versicherung zeitnah nach der Krankheitsdiagnose eine Einmalzahlung gewährt. Der Versicherte erhält die vereinbarte Versicherungssumme und ist in der Verwendung gänzlich frei.

Die Beiträge zu einer Dread-Disease-Versicherung hängen wie bei anderen Versicherungen von den üblichen, relevanten Faktoren ab, wie beispielsweise:

  • Alter bei Vertragsbeginn
  • Gesundheitszustand
  • Versicherungssumme
  • Laufzeit
  • Art des Versicherungsvertrags

Praxishinweis

Die Rechtsanwälte & Fachanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow übernehmen die Beratung & Betreuung von Versicherten in Fällen von schweren Krankheiten. Beginnend mit der frühen Beratung hin zu einer rechtlichen Vertretung des Versicherten gegenüber der Dread-Disease-Versicherung können Versicherte einer „Schwere-Krankheiten-Versicherung“ in allen Stadien des Dread-Disease-Verfahrens auf die kompetente Unterstützung der Kanzlei vertrauen.

Aufgrund des Mangels an gesetzlichen Regelungen ist der Leistungsfall im Rahmen einer schweren Krankheit stets ein Einzelfall. Daher ist es sinnvoll, hinsichtlich eines solchen Versicherungsfalles frühzeitig anwaltliche Expertise in Anspruch zu nehmen.

Weitere Versicherungen zur Arbeitskraftabsicherung

Im Rahmen der Arbeitskraftabsicherung möchten wir Sie auf weitere Versicherungsformen aufmerksam machen:

Für Rückfragen stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow jederzeit gern zur Verfügung. Für rechtliche Unterstützung können Sie jederzeit gern ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf unter 040-34809750 oder senden Sie uns eine E-Mail an mailto:info@joehnke-reichow.de

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