Maschinenführer erhält Berufsunfähigkeitsrente nach Mittelfußbruch

Die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg verhelfen durch Unterstützung im Leistungsantragsverfahren einem Maschinenführer nach Mittelfußbruch zum Leistungsanerkenntnis hinsichtlich seiner Berufsunfähigkeitsversicherung.

Als Maschinenführer in der Druckerei

Der Versicherungsnehmer war von Eintritt der Berufsunfähigkeit als Maschinenführer in einer Druckerei tätig, welche für die Herstellung von Chipkarten zuständig war. Hier arbeitete der Maschinenführer unteranderem an einer Heiz- und Kaltpresse sowie an einer Laminierpresse. Dabei bestückte er die Maschinen mit Rohmaterial und entnahm die fertigen Produkte. Die Arbeit an den verschiedenen Pressen erforderten ein durchgängiges Stehen des Maschinenführers. Wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit als Maschinenführer war vor allem das Heben und Tragen der Kassetten der Maschinen. Diese wogen teilweise ca. 70 kg.

Die Arbeit verrichtete der Maschinenführer im Drei-Schicht-Modell. Dies bedeutet, dass die Maschinen 24 Stunden am Tag laufen und jeweils durch eine Früh- eine Spät- und eine Nachtschicht betrieben werden.

Mittelfußbruch und Arthrose führen zum Bandscheibenprolaps und zur Berufsunfähigkeit

Der Maschinenführer erlitt eine Gelenkverschiebung bzw. -verletzung des Mittelfußes. Die Erkrankung führt dazu, dass überaus starke Schmerzen beim Gehen und Stehen auftreten. Die Schmerzen können jedoch sowohl bei Belastung als auch in Ruhephasen auftreten.

Ferner erlitt der Maschinenführer eine Arthrose im selben Fuß. Dies beschwerte bedauerlicherweise die vorangegangene Diagnose nur. Die Verdünnung der Knorpelschicht erhöhte das Maß an Schmerzen erheblich und führten folglich auch zur morgendlichen Anlaufschmerzen sowie zu Problemen beim Anlaufen nach längerem Sitzen.

Durch das schwere Heben und Tragen während der Arbeit erlitt der Maschinenführer ergänzend einen Bandscheibenprolaps. Die daraus resultierenden Probleme wie mangelnde Konzentration bei der Arbeit durch Schmerzen oder die Einnahme von Schmerzmitteln führten dazu, dass sich der Maschinenführer dazu entschied einen Antrag auf Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung zu stellen. Aufgrund der Besorgnis etwas falsch zu machen wandte sich der Maschinenführer vor Einreichung des Antrags an die erfahrenen Fachanwälte für Versicherungsrechte der Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um sich zum Thema „Leistungsantrag bei Berufsunfähigkeit beraten zu lassen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen).

Der Leistungsantrag

Der Maschinenführer ließ den Jöhnke & Reichow Rechtsanwälten alle relevanten Unterlagen zukommen. Diese prüften die Dokumente und erarbeiteten gemeinsam mit dem Maschinenführer den Leistungsantrag sowie alle erforderlichen Anlagen und reichten diesen anschließend beim Versicherer ein. Durch die schlüssige Aufarbeitung der Erkrankung und der vergangenen beruflichen Tätigkeit des Maschinenführers, wurde die Berufsunfähigkeit des Maschinenführers schnell anerkannt. Er erhielt sodann die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsanträge gegenüber Berufsunfähigkeitsversicherung – Nur mit Experten!

Gerade in Leistungsprüfungsverfahren bei Berufsunfähigkeit lassen sich die Versicherungsnehmer häufig auf langwierigen und komplizierten Schriftverkehr mit der BU-Versicherer ein. Teilweise füllen Versicherte die Leistungsanträge selbst und oft auch falsch aus. Dabei ist zu beachten, dass der Leistungsantrag Dreh- und Angelpunkt eines möglichen Versicherungsprozesses wird. Ein Leistungsantrag, welcher der Versicherung einmal überlassen wurde, ist nur ganz selten noch zu korrigieren. Auf diesen Leistungsantrag hin prüft die Versicherung jedoch, ob überhaupt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Hierzu prüft das Versicherungsunternehmen, ob der Versicherte den Nachweis des Vorliegens einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit überhaupt erbracht hat. Ist dieses nicht Fall, lehnt der BU-Versicherer den Leistungsantrag ab.

Allein deshalb empfiehlt es sich schon frühzeitig anwaltlichen Rat durch Experten einzuholen. Nur so wird gewährleistet, dass einem Versicherten spätere prozessuale Möglichkeiten nicht frühzeitig abgeschnitten werden und gegebenenfalls Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag vereitelt werden.

Fachanwälte für Versicherungsrecht von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow stehen den Versicherten, mit entsprechenden Fachanwälten für Versicherungsrecht kompetent und erreichbar zur Seite. Die Kanzlei berät und vertritt Versicherte bundesweit.

Selbstverständlich arbeitet die Kanzlei Jöhnke & Reichow voll digital. Den Mandanten steht damit ein persönlicher Zugang zur digitalen Akte – sogenannte „Online-Akte“ – zur Verfügung, so dass Kommunikationswege angemessen verkürzt werden. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte bieten ebenso Videoberatung über die bekannten Plattformen Zoom, Skype und Teams an, so dass die Mandanten von Jöhnke & Reichow Reisekosten und Reisezeit sparen können.

Weitergehende Informationen mit entsprechenden Erläuterungen hinsichtlich dieses rechtlichen Themenkomplexes sind nachfolgend zu finden: Berufsunfähigkeitsversicherung . Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht). Auch können nachfolgend weitere Verfahrensberichte bezüglich weiterer Leistungsprüfungsverfahren im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung nachgelesen werden: Verfahrensberichte von Jöhnke & Reichow.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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