Berufsunfähigkeit durch Kalkschulter für Zahnärztin anerkannt

Eine Zahnärztin wandte sich hinsichtlich der Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung an die Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nachdem bei ihr eine Kalkschulter diagnostiziert wurde. Aufgrund des durch die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte begleiteten Leistungsantrages, erkannte der Versicherer die Berufsunfähigkeit wegen Kalkschulter an.

Zahnärztin mit Spezialisierung auf Implantatprothetik, Parodontologie & ästhetische Zahnmedizin 

Die Zahnärztin machte sich direkt nach Ihrer Promotion mit einer eigenen Zahnartpraxis selbstständig. Nach einiger Zeit eröffnete sie gemeinsam mit einem Partner eine weitere Praxis mit Dentallabor. Die Zahnärztin arbeitete sodann im Wechsel zwischen den Praxen hauptsächlich am Behandlungsstuhl, über mehrere Stunden am Tag. Nebenbei war sie auch für das weitere Praxismanagement zuständig.

Während der Tätigkeit am Behandlungsstuhl begab sich die Zahnärztin für bis zu acht Stunden in eine Zwangshaltung. Hierbei verharrt sie im 45 Grad Winkel über den Patienten gebeugt, im Schultergürtel nach links gedreht, den Kopf nach rechts geneigt und je nach Behandlungsregion nach oben oder unten schauend. Hierbei ist der rechte Ellenbogen stets über dem Schulterniveau angehoben. Diese Position verließ die Zahnärztin lediglich beim Instrumentenwechsel. Hier dreht sie ihren Oberkörper lediglich nach rechts und rotiert mit ihrem Arm nach außen um am Instrumententisch das neue Instrument zu greifen und das alte abzulegen.

Aufgrund des hohen Patientenaufkommens rotierte die Zahnärztin in ihrer Praxis oftmals in drei verschiedenen Behandlungszimmern. Hier nahm die Versicherungsnehmerin beispielsweise Abdrücke für prothetische Arbeiten und hielt den Abdrucklöffel für bis zu zehn Minuten an den Kiefer des Patienten mit tonischer Muskelanspannung.

Nach erstem Auftreten von Bewegungseinschränkungen und Schmerzen in Rücken- und Schulterbereich begab sich die Zahnärztin umgehen in ärztliche Behandlung. Ihr wurden sowohl Physiotherapie und Krankengymnastik als auch Osteopathie verschrieben. In Eigeninitiative ging die Zahnärztin regelmäßig zum Yoga und ins Fitnessstudio, um Ihre Rückenmuskulatur zu stärken.

Berufsunfähigkeit durch Kalkschulter

Die sogenannte Kalkschulter (Tendinitis calcarea) entsteht durch die Minderdurchblutung der Rotatorenmanschette die zu Kalkablagerungen in der Supraspinatussehne führt. Hierdurch erlitt die Zahnärztin Belastungsschmerz sowie Bewegungsunfähigkeit Ihres betroffenen Armes. Auch kann es zu plötzlichen Schmerzen ohne Auslöser kommen.

Daraufhin verringerte die Zahnärztin Ihre Tätigkeit am Behandlungsstuhl immer mehr und stellte weitere Zahnärzte in Ihrer Praxis zur Unterstützung ein. Durch die Vielzahl an erworbenen Qualifikationen hinsichtlich Angstpatienten, war es ihr nicht möglich diese an Ihre neuen Kollegen zu übergeben. So musste Sie oftmals bei Eingriffen beratend zur Seite stehen und ggf. auch eingreifen. Da die Versicherungsnehmerin für die Behandlungs- und Aufklärungsfehler der Mitarbeitenden Zahnärzte haftete, belastete sie der rege Stellenwechsel der Kollegen äußerst.  Sie musste sich auch nach dem Ausscheiden von Kollegen um die Regressforderungen aufgrund von jenen Fehlentscheidungen auseinandersetzen. Dies belastete die Zahnärztin psychisch sehr.

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Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Versicherer erkennt Berufsunfähigkeit von Zahnärztin an

Die Zahnärztin wandte sich daraufhin an die versierten Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jähnke & Reichow Rechtsanwälte um sich hinsichtlich des Antrags auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei ihrem Versicherer beraten und unterstützen zu lassen. Die unter anderem auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow prüften die ärztlichen Befunde der Zahnärztin und erarbeiteten gemeinsam mit ihr einen Leistungsantrag (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen).

Nach Erstellung der ergänzenden Anlagen und Zusammenstellung der Befunde und wirtschaftlichen Unterlagen reichte die Zahnärztin den von der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälten erstellten Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beim Versicherer ein. Durch die verständnisvolle Aufarbeitung der gesundheitlichen und beruflichen Situation der Versicherungsnehmerin, erkannte der Versicherer mit einem Minimum an Rückfragen die Leistungsverpflichtung bezüglich der Berufsunfähigkeitsversicherung an.

Leistungsanträge gegenüber Berufsunfähigkeitsversicherung – Nur mit Experten!

Gerade in Leistungsprüfungsverfahren bei Berufsunfähigkeit lassen sich die Versicherungsnehmer häufig auf langwierigen und komplizierten Schriftverkehr mit der BU-Versicherer ein. Teilweise füllen Versicherte die Leistungsanträge selbst und oft auch falsch aus. Dabei ist zu beachten, dass der Leistungsantrag Dreh- und Angelpunkt eines möglichen Versicherungsprozesses wird. Ein Leistungsantrag, welcher der Versicherung einmal überlassen wurde, ist nur ganz selten noch zu korrigieren. Auf diesen Leistungsantrag hin prüft die Versicherung jedoch, ob überhaupt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Hierzu prüft das Versicherungsunternehmen, ob der Versicherte den Nachweis des Vorliegens einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit überhaupt erbracht hat. Ist dieses nicht Fall, lehnt der BU-Versicherer den Leistungsantrag ab.

Fachanwälte für Versicherungsrecht von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Allein deshalb empfiehlt es sich schon frühzeitig anwaltlichen Rat durch Experten einzuholen. Nur so wird gewährleistet, dass einem Versicherten spätere prozessuale Möglichkeiten nicht frühzeitig abgeschnitten werden und gegebenenfalls Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag vereitelt werden. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow stehen den Versicherten, mit entsprechenden Fachanwälten für Versicherungsrecht kompetent und erreichbar zur Seite. Die Kanzlei berät und vertritt Versicherte bundesweit.

Selbstverständlich arbeitet die Kanzlei Jöhnke & Reichow voll digital. Den Mandanten steht damit ein persönlicher Zugang zur digitalen Akte – sogenannte „Online-Akte“ – zur Verfügung, so dass Kommunikationswege angemessen verkürzt werden. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte bieten ebenso Videoberatung über die bekannten Plattformen Zoom, Skype und Teams an, so dass die Mandanten von Jöhnke & Reichow Reisekosten und Reisezeit sparen können.

Weitergehende Informationen mit entsprechenden Erläuterungen hinsichtlich dieses rechtlichen Themenkomplexes sind nachfolgend zu finden: Berufsunfähigkeitsversicherung Auch können nachfolgend weitere Verfahrensberichte bezüglich weiterer Leistungsprüfungsverfahren im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung nachgelesen werden: Verfahrensberichte von Jöhnke & Reichow. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht).

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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