Berufsunfähigkeit bei Osteoporose?

Kann eine Osteoporose zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? Betroffene, die an Osteoporose leiden, haben mit einer schwindenden Knochendichte und instabilen Knochen zu kämpfen. Auch wenn sich im Anfangsstadium kaum sichtbare Symptome zeigen, kann die Krankheit je nach Stadium den Alltag und das Berufsleben beeinträchtigen. In diesem Beitrag geht es darum, was Osteoporose überhaupt ist, ob sie zu einer Berufsunfähigkeit führen kann und was zu beachten ist, wenn man einen Leistungsantrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung stellen möchte.

Was ist Osteoporose?

Unter Osteoporose versteht man eine weitverbreitete Störung des Knochenstoffwechsels. Frauen sind dabei weitaus häufiger betroffen als Männer. Die Knochen, die das Skelett bilden, verlieren im Krankheitsverlauf an Struktur und damit auch an Stabilität. Der normalerweise von einer Vielzahl von sogenannten Knochenbälkchen gestützte Knochen verliert fortschreitend diese stützenden Strukturen. Je weiter diese tragende Knochenstruktur schwindet, desto anfälliger ist der Knochen für Brüche. Einwirkungen von außen, die ein gesunder Knochen normalerweise verkraftet, können schnell zu Knochenbrüchen führen. Das kann so weit reichen, dass das Skelett das eigene Körpergewicht nicht mehr tragen kann.

Eine Osteoporose bleibt typischerweise lange unerkannt, denn die schwindende Knochenmasse bereitet oft erst im fortgeschrittenen Stadium Probleme. Anfangs treten meist keine spürbaren Schmerzen oder Beschwerden auf. Bei weiter fortschreitender Krankheit kann es zu häufig auftretenden Rückenschmerzen kommen, die jedoch auch ein Symptom zahlreicher anderer Krankheiten sind. Ein weiteres Anzeichen sind Knochenbrüche, die aus einem geringfügigen Anlass resultieren. Knochenschmerzen und erhöhte Bruchanfälligkeit sind also in jedem Falle ein Warnzeichen, insbesondere wenn noch weitere Risikofaktoren auftreten. Zur Risikogruppe gehören zum einen Personen ab 60 Jahren, zum anderen sind Frauen nach der Menopause aufgrund des veränderten Hormonhaushaltes, der sich auch auf die Knochendichte auswirkt, betroffen. Familiäre Vorbelastungen, Nährstoffmängel, eine schlechte Muskulatur, Essstörungen und bestimmte Medikamente können den Knochenstoffwechsel ebenfalls negativ beeinflussen und eine Osteoporose begünstigen.

Es ist jedenfalls schwer, die Osteoporose anhand von Symptomen bereits im Anfangsstadium festzustellen. Maßgeblich ist vielmehr eine aktive Früherkennung mithilfe von Knochendichtemessungen, die ein Orthopäde oder Osteologe durchführen kann. Auf diesem Wege kann einem Fortschreiten der Krankheit frühzeitig mit Kalziumpräparaten und anderen Medikamenten entgegengewirkt werden. Auch moderate Belastung auf den Knochen durch Krafttraining kann den Erhalt der noch vorhandenen Knochenmasse fördern. Denn ab dem 30. Lebensjahr einmal verlorene Knochenmasse kann nicht mehr wiederhergestellt werden. Eine frühzeitige Kontrolle und fördernde Maßnahmen sind also notwendig, um eine schwindende Knochenmasse zu vermeiden.

Berufsunfähigkeit durch Osteoporose

Wurde eine Osteoporose diagnostiziert, ist das Krankheitsstadium meist schon weiter fortgeschritten und Einschränkungen für den Betroffenen spürbar. Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden, stellt sich die Frage, ab wann eine Osteoporose zu einem Versicherungsfall (Leistungsfall) im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung wird.

Maßgeblich dafür sind zunächst immer die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. In den allermeisten Fällen wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei einer Osteoporose der Fall ist, ist immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.

Tätigkeiten, in denen Betroffene derartigen körperlichen Strapazen ausgesetzt sind, dass die instabilen Knochen diesen Belastungen nicht mehr standhalten können, führen also eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit, als es bei einem Schreibtischjob der Fall sein dürfte. Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch Osteoporose bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel:  Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsantrag wegen Berufsunfähigkeit durch Osteoporose

Mit Osteoporose diagnostizierte Versicherungsnehmer können im Einzelfall bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich einen Leistungsantrag stellen. Damit werden Ansprüche auf Leistungen aus dem Versicherungsvertrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend gemacht. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherungsvertrages.

Für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit trifft den Versicherten die Darlegungs- und Beweislast (siehe: „Die Beweislast für Berufsunfähigkeit“). Eine gute Vorbereitung vor Antragstellung ist demnach wesentlich für dessen Erfolg bzw. ein Anerkenntnis durch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuzuziehen, um die Erfolgsaussichten einer Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erörtern. Auch sollte so dann eine Strategie für die Geltendmachung von Leistungsansprüchen erarbeitet werden.

Hilfreiche Informationen bezüglich der Stellung eines Leistungsantrages bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind nachfolgend zu finden: „Der BU-Leistungsantrag“.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erwirken oftmals Anerkennung der Berufsunfähigkeit

Die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben bereits in einer Vielzahl von Verfahren eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit erreicht. Dies gilt sowohl in Fällen, in denen der Versicherte die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Begleitung des Leistungsantrages beauftragte, als auch in Fällen, in denen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte außergerichtlich oder vor Gericht die Rechte des Versicherten erstreiten mussten. Im Folgenden finden Sie hierzu einige ausgewählte Verfahren unserer Kanzlei:

 

Was tun, wenn der Leistungsantrag abgelehnt wurde?

Lehnt die Versicherung den Leistungsantrag des Versicherten ab, kann dies viele Gründe haben, die es entsprechend juristisch zu hinterfragen gilt. Oftmals erkennt die Versicherung den Eintritt der Berufsunfähigkeit trotz ärztlicher Atteste nicht an. Es kann jedoch auch vorkommen, dass die Versicherung die Leistung ablehnt, weil der Versicherungsnehmer wichtige Gesundheitsfragen vor Vertragsschluss falsch beantwortet hat. Sollte das der Fall sein, kann sich die Versicherung gegebenenfalls vom Versicherungsvertrag durch Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung lösen. Auch könnte der Versicherer eine Vertragsanpassung vornehmen. Interessante Urteile zur Frage der Verletzung der Anzeigeobliegenheit sind nachfolgend zu finden: „Anzeigeobliegenheit“.

Der Versicherungsnehmer sollte sich in einem solchen Fall umgehend an einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Experten wenden. Es sollte jede Leistungsablehnung einer Berufsunfähigkeitsversicherung anwaltlich überprüft werden, damit keine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag vereiteln. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann den Versicherten in allen Stadien des BU-Verfahrens beraten und begleiten sowie bei der Durchsetzung der Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung helfen. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt in den folgenden Bereichen:

Fazit

Betroffene, die unter Osteoporose leiden, haben ein höheres Risiko, Knochenbrüche zu erleiden. Zudem kann es im fortgeschrittenen Stadium zu Knochenschmerzen kommen. Diese Beschwerden treten am häufigsten wohl bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten auf. Trotzdem ist immer der konkrete Einzelfall zu betrachten und individuell festzustellen, ob eine so erhebliche Beeinträchtigung vorliegt, die die konkrete Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent unmöglich macht.

Bevor ein Versicherungsfall bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gemeldet wird, sollte zunächst eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Denn für den Fall, dass es rechtliche Probleme mit der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt, sollte der Versicherte dieses Kostenrisiko entsprechend versichern. Rechtsprechung zum Bereich der Rechtsschutzversicherung ist nachfolgend zu finden: Rechtsschutzversicherung.

Bevor der Versicherungsfall der Berufsunfähigkeitsversicherung schlussendlich gemeldet wird, sollte ein telefonisches Erstgespräch mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht vereinbart werden, um eine Strategie für das weitere Vorgehen zu entwickeln.

Weitere wissenswerte Beiträge im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung sind nachstehend zu finden: „Berufsunfähigkeitsversicherung“.

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Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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