Berufsunfähigkeit bei Coxarthrose (Gelenkverschleiß)

Die Beschwerden beim Vorliegen einer Coxarthrose können den Alltag so weit einschränken, dass oftmals die Frage im Raum steht, ob eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegen könnte. Arthrose ist eine weit verbreitete Gelenkserkrankung. Befällt sie den Hüftkopf, spricht man von einer Coxarthrose. Doch leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer Coxarthrose überhaupt? Was muss beachtet werden, wenn man einen Leistungsantrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung stellen möchte? Und was ist, wenn der Leistungsantrag abgelehnt wird? Um diese Themen geht es im folgenden Beitrag.

Was ist eine Coxarthrose?

Eine Coxarthrose, oft auch Hüftkopfarthrose genannt, stellt eine degenerative, meist langsam fortschreitende Erkrankung der Hüftgelenke dar. Anders als bei rheumatischen Erkrankungen liegen bei Arthrosen meist keine Entzündungen vor. Die Schmerzen werden dadurch hervorgerufen, dass die Knorpelschicht, die die Gelenke umhüllt, dünner wird und dem Gelenk somit ein mechanischer Reiz ausgesetzt wird. Diese dünner werdende Knorpelschicht ist eine natürliche Verschleißerscheinung und tritt deshalb typischerweise eher bei älteren Leuten auf oder bei Menschen, die hohen körperlichen Belastungen ausgesetzt sind. Sie kann jedoch auch infolge von Fehlstellungen der Gelenke hervorgerufen werden. Diese können angeboren oder durch Traumata entstanden sein.

Der Verlauf erfolgt meist schleichend, beginnend mit Schmerzen nach körperlicher Anstrengung und Belastung. Im weiteren Verlauf treten die Schmerzen auch bei alltäglichen Bewegungen auf. Ist die Coxarthrose schon weiter fortgeschritten, können auch Schmerzen im Ruhezustand auftreten. Damit gehen eine eingeschränkte Beweglichkeit und oftmals ein hoher Leidensdruck der Betroffenen einher.

Es gibt verschieden Behandlungsmöglichkeiten. Bei starkem Übergewicht kann der Druck auf die Gelenke durch eine Gewichtsreduktion herbeigeführt werden. Auch Kältetherapien oder schmerzstillende Medikamente können helfen. Ab einem gewissen Grad der Hüftkopfarthrose kommt auch eine operative Therapie durch ein künstliches Hüftgelenk in Betracht. All diese Therapiemöglichkeiten sind auf Symptombekämpfung angelegt. Eine Behebung der Ursache ist nicht möglich, da einmal abgebauter Gelenkknorpel nicht wiederhergestellt werden kann.

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Eintritt der Berufsunfähigkeit durch Coxarthrose (Gelenkverschleiß)

Die Coxarthrose beeinträchtigt den Alltag der Betroffenen in unterschiedlichem Maße. Während die Berufsausübung bei Menschen, die körperlich anstrengenden Berufen nachgehen, sehr schnell eingeschränkt sein wird, ist eine Beeinträchtigung im Büroalltag vermutlich erst bei weiter fortgeschrittener Arthrose zu erwarten.

Falls eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht und die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit aufgrund einer Coxarthrose festgestellt werden soll, muss im Einzelfall geprüft werden, ob die vereinbarte Berufsunfähigkeitsklausel erfüllt ist. Die Anforderung, seinen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben zu können, kann schon erreicht sein, wenn grundlegende Bewegungen nicht mehr schmerzfrei möglich sind. Wenn beispielsweise ein Handwerker starke Schmerzen beim Treppensteigen hat oder beim in die Knie gehen oder beim Heben von Sachen verspürt, ist eine Berufsausübung zu mehr als 50 Prozent schwer vorstellbar. Eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit könnte damit möglicherweise vorliegen. Währenddessen könnte dies für einen Büroangestellten, in dessen Bürogebäude es einen Fahrstuhl gibt, wiederum anders aussehen.

Eine pauschale Antwort darauf, wann die Coxarthrose zu einer Berufsunfähigkeit und somit zu einer Leistung der Versicherung führt, lässt sich demnach nicht im Allgemeinen treffen. Es ist stets eine konkrete Abwägung zwischen Art der ausgeübten Tätigkeit, Stadium der Krankheit und Effizienz der Therapiemöglichkeiten zu treffen.

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von einer Coxarthrose Betroffenen in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von einer Coxarthrose Betroffenen auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Berufsunfähigkeit bei Coxarthrose erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit bei Coxarthrose durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Weitere Erfolgsstorys von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

 

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Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt nach Ablehnung der Berufsunfähigkeit bei Coxarthrose.

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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